Campact übt mit Stiftungsgesetz Druck auf Politik aus

Fotomontage mit Erika Steinbach, Alexander Gauland und Björn Höcke. Erika Steinbach hält eine Ledertasche mit der Aufschrift "Steuern" aus dieser sehr viele Fünfhundert-Euro-Scheine fallen. Es ist das Titelbild des Campact-Appells "Keine Steuergelder für die Desiderius-Erasmus-Stiftung der AFD!"
Campact präsentiert Gesetzentwurf für parteinahe Stiftungen, der deren Finanzierung gesetzlich regeln und gleichzeitig die Förderung von antidemokratischen Stiftungen ausschließen soll/ Foto: Sascha Collet/Campact e.V. [CC BY-NC-ND 3.0]

Verden/Berlin, 16. Januar 2023. Während die AfD am Bundesverfassungsgericht derzeit um staatliche Fördergelder für die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) streitet, legt Campact einen Gesetzentwurf für parteinahe Stiftungen vor. Obwohl es um viel Geld geht, klafft hier bislang eine gesetzliche Lücke. Die Stiftungen erhalten nach einer Art Gewohnheitsrecht öffentliche Mittel. Im Auftrag von Campact hat Professor Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, daher einen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Dieser soll die Finanzierung gesetzlich regeln und gleichzeitig die Förderung von antidemokratischen Stiftungen ausschließen. “Bislang hat die Politik es verschlafen, zu agieren. Diese Trägheit könnte der DES Finanzmittel in Millionenhöhe bescheren – das käme einem gigantischen Förderprogramm für die extreme Rechte gleich”, erklärt Dr. Felix Kolb, Geschäftsführender Vorstand bei Campact. Einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung zufolge hält die DES Verbindungen in rechte bis rechtsextreme Milieus. Mit der DES würde also eine Schlüsselorganisation der Rechten groß gemacht werden: rechte Pseudo-Wissenschaft, eine Rechtsverschiebung öffentlicher Diskurse und die rechte Szene staatlich gesponsert werden. “Wir verstehen unsere Initiative als Weckruf, der die Politik in Sachen Stiftungsrecht hoffentlich aufrüttelt und zum Handeln anstößt”, betont Kolb.

Fördervoraussetzungen: aktiv für Menschenrechte und gegen Diskriminierung

Essenzieller Bestandteil des Gesetzentwurfs: Damit eine politische Stiftung als förderungswürdig eingestuft wird, muss sie – auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) – aktiv bei ihrer Arbeit für die Gleichheit und Würde der Menschen eintreten sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beachten. “Für rassistische Äußerungen aus einer Partei heraus kann die ihr nahestehende Stiftung wegen ihrer verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Unabhängigkeit nicht ohne Weiteres belangt werden. Deswegen muss die Stiftung selbst in den Blick genommen werden. Mit den an die FDGO geknüpften Fördervoraussetzungen kommen wir dem nach”, erläutert Professor Ogorek.

Formelle Voraussetzungen: Gemeinnützigkeit und Eintragung ins Stiftungsregister

Bevor einer parteinahen Stiftung jedoch finanzielle Mittel zugesprochen werden können, muss diese dem Gesetzentwurf zufolge im ersten Schritt formelle Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt in das neu zu schaffende Stiftungsregister eingetragen zu werden. Darunter fallen ihre Anerkennung als gemeinnützig sowie ein Beschluss der nahestehenden Partei, diese zu fördern. Ist die nahestehende Partei durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig oder -feindlich erklärt worden, repräsentiert sie bereits keine demokratische Grundströmung mehr. In solchen Fällen werden Stiftungen nicht einmal in das Register aufgenommen. 

Mehr Transparenz durch Aufgabenkatalog und Verteilschlüssel

Neben der Schaffung klarer Kriterien für die öffentliche Mittelvergabe widmet sich der Gesetzentwurf auch dem Aufgabenkatalog der Stiftungen und einem Verteilschlüssel für die öffentlichen Mittel. “Die Aufgaben parteinaher Stiftungen sind erstmals klar in ein Gesetz gefasst. Hierdurch wird die Arbeit der Stiftungen nach außen hin transparenter und trägt zu einem größeren Vertrauen der Öffentlichkeit bei”, ist sich Kolb sicher. 

Den vollständigen Gesetzentwurf inklusive Begründung finden Sie unter:

https://campact.org/stiftungsgesetz-pdf

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