Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) bestätigt: Dieses darf die AfD und deren Jugendorganisation, die Junge Alternative (JA), weiterhin als rechstextremistischen Verdachtsfall bewerten.

Dr. Felix Kolb, Geschäftsführender Vorstand Campact e.V., kommentiert die Entscheidung:

“Die Entscheidung des OVG Münster ist eine Bestätigung dafür, was wir seit Jahren benennen: Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, die unsere Demokratie und den Rechtsstaat schwächen will. Immer offener hetzen AfD-Funktionäre gegen Minderheiten und kündigen Massendeportationen an. Die AfD schafft so ein Klima der Angst. Deswegen ist es nur folgerichtig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sie als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Das heutige Urteil bekräftigt: Die AfD ist keine demokratische Alternative bei den anstehenden Kommunal- und Europawahlen. Wer sie wählt, wählt den Rechtsextremismus. Von dem Urteil geht auch ein Warnsignal an die anderen demokratischen Parteien aus. Auf keiner Ebene darf es eine Zusammenarbeit mit der rechtsextremen AfD geben.“ 

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