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Dr. Max Lehmer ist Mitglied des Landwirtschafts- und Verbraucherausschusses des Deutschen Bundestags
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zunächst möchte ich deutlich machen, dass der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt bei der Anwendung der grünen Gentechnik oberste Priorität hat. Dessen sind sich alle verantwortlichen Personen bewusst und es wird strikt nach dieser Maßgabe gehandelt.
Bei der am 16. Februar 2006 im Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossenen Änderung des Gentechnikgesetzes handelt es sich um die lange fällige Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie. Die Umsetzung einer EU-Richtlinie ist für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zwingend. Deutschland sah sich bereits einer Strafandrohung durch den EuGH ausgesetzt. Auch die Grünen haben dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Entgegen Ihren Annahmen werden der Verbraucherschutz und die Verbraucher-interessen sehr ernst genommen. Es handelt sich bei der EU-Freisetzungsrichtlinie um das weltweit strengste Regelwerk zur Gentechnik überhaupt.
Alle gentechnisch veränderten Pflanzen müssen vor Ihrer Freigabe ein äußerst aufwendiges, langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen. Erst wenn sichergestellt ist, dass keinerlei Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt von einer Pflanze ausgehen, wird eine Anbaugenehmigung erteilt.
Die Sicherheit der grünen Gentechnik wurde durch umfangreiche Studien von WHO, FAO, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit belegt. Hiernach haben genveränderte Pflanzen und konventionelle Pflanzen ein mindestens vergleichbares Sicherheitsniveau.
Durch die zahlreichen Studien wissen wir heute mehr über genveränderte Pflanzen als über konventionelle Sorten. Alle Sicherheitsforschungsprojekte belegen außerdem, dass sich die genveränderten Pflanzen nicht anders in unserer Umwelt verhalten als die konventionellen Pflanzen.
Wie gering zum Beispiel die Gefahr einer Auskreuzung ist, wird klar, wenn man sich die nötigen Isolationsabstände beim Anbau ansieht. So können beispielsweise Kartoffeln oder Weizen direkt nebeneinander angebaut werden. Bei Mais sind zwischen 25 und 50 m Abstand ausreichend und bei Raps ca. 50 m.
Dennoch wird der Verbraucher die Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln mit oder ohne Gentechnik behalten. Die gesetzlich festgelegte Kennzeichnungspflicht erlaubt hier die klare Unterscheidung.
Man darf auch nicht vergessen, dass der Mensch schon immer versucht hat, Pflanzen durch Züchtung für seine Zwecke zu verändern. Dabei werden bei der konventionellen Züchtung tausende fremder Gene in eine neue Pflanze eingeführt.
Die Gentechnik kann viel gezielter vorgehen, indem sie mit einzelnen und gut charakterisierten Genen arbeitet. So ist es möglich, die gewünschten Eigenschaften, wie zum Beispiel Vitamingehalt, Nährstoffzusammensetzung, Hitze- oder Kälteresistenz, Wasserbedarf und Schädlingsresistenz, wesentlich präziser, schneller und kostengünstiger zu erlangen.
Ein neues, wichtiges Anwendungsgebiet für die grüne Gentechnik ist die Optimierung von Pflanzeneigenschaften zum Einsatz als nachwachsende Rohstoffe zur Energiegewinnung. Die Pflanze als Energieträger bringt hier den besonderen ökologischen Vorteil der CO2-Bindung.
Die grüne Gentechnik wird wie bereits die rote und weiße Gentechnik, die für die Menschen großen Nutzen für die Ernährung und die Gesundheit gebracht haben, nach Aussagen weltweit anerkannter Forschungs- und Wissenschaftsinstitute sowie von WHO und FHO zur Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts werden.
Deutschland darf hier nicht den Anschluss verpassen, wie bei anderen Technologien in der Vergangenheit geschehen.
In dem noch bevorstehenden zweiten Schritt zur Änderung des Gentechnikrechts werden die wichtigen Fragen der Haftung, des Anbaus nach guter landwirtschaftlicher Praxis und der Wahlfreiheit für den Verbraucher nochmals präzisiert werden. Sie können sicher sein, dass dann alle Interessengruppen noch einmal Gelegenheit haben werden, ihren Standpunkt deutlich zu machen und die hervorgebrachten Argumente in den anstehenden Beratungen zur Gesetzgebung Berücksichtigung finden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Max Lehmer, MdB