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Interview mit Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim

"Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs"

Prof. Hans Herbert von Arnim Campact: Herr Prof. von Arnim, Bundestagspräsident Norbert Lammert möchte die verschärfte Veröffentlichungspflicht aussetzen, bis die Klagen von sechs Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht entschieden sind. Was halten Sie davon?

von Arnim: Die Entscheidung von Bundestagspräsident Lammert, vorerst keine Angaben zu Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten zu veröffentlichen, stellt die Ankündigung eines offenen Gesetzesbruchs dar. § 44a des Abgeordnetengesetzes sowie die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verlangen zwingend die Veröffentlichung der Angaben. Der Bundestagspräsident ist nicht befugt, die Anwendung des Gesetzes auszusetzen. Das könnte allenfalls das Bundesverfassungsgericht, zum Beispiel wenn die Abgeordneten, welche Klage gegen die Neuregelung eingereicht haben, einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Auch dann wäre noch keinesfalls sicher, wie das Gericht entscheidet.

Campact: Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten der Klagen vor dem Verfassungsgericht ein?

von Arnim: Die Erfolgsaussichten schätze ich als gering ein. Abgeordnete genießen ein großes Privileg. Sie dürfen als einzige, staatlich voll bezahlte Amtsträger rechtlich völlig unbeschränkt einen weiteren Beruf ausüben und daraus Einkommen beziehen. Die Kehrseite dieses Privilegs ist die besondere Pflicht an Voraussetzungen mitzuwirken, mit denen problematische Zahlungen festgestellt werden, die die Unabhängigkeit der Abgeordneten beeinträchtigen.

Campact: Halten Sie die geplante Veröffentlichungspflicht für ausreichend?

von Arnim: Die neu eingeführte Veröffentlichungspflicht ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Statt der bloßen Veröffentlichung von drei Gehaltsstufen sollte in Zukunft aber die exakte Höhe der Nebeneinkünfte veröffentlicht werden.



 


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