Stell Dir vor: Du und Dein Kollege sitzen im gleichen Büro. Ihr macht denselben Job, arbeitet gleich viele Stunden. Doch am Ende des Monats landet auf Deinem Konto weniger. Nicht wegen schlechterer Leistung oder weniger Erfahrung. Sondern wegen Deines Geschlechts.
Das ist keine Theorie. Für Millionen Frauen in Deutschland ist das Realität. Zwar ist der Gender Pay Gap zuletzt von 18 auf 16 Prozent gesunken, doch der Lohnunterschied existiert nach wie vor. Im Jahr 2025 verdienten Frauen durchschnittlich 22,81 pro Stunde, Männer hingegen 27,05 Euro. Das bedeutet eine Differenz von 4,24 Euro pro Stunde. Klingt nach wenig? Macht aufs Jahr gerechnet Tausende Euro aus. Geld, das Frauen nicht nur monatlich fehlt. Sondern auch bei der Rente. Beim Ersparten. Bei der Unabhängigkeit.
Rechenbeispiel
Martin und Marla arbeiten beide 40 Stunden pro Woche und verdienen jeweils das Durchschnittsgehalt von 22,81 Euro bzw. 27,05 Euro pro Stunde. Damit verdient Martin 4.688,66 Euro im Monat. Und Marla 3.953,73 Euro. Das ist ein Unterschied von 734,93 Euro.
Wer nur Menschen mit demselben Job und derselben Verantwortung vergleicht – nach Teilzeit, Qualifikation und Berufserfahrung –, erhält den bereinigten Gender Pay Gap und stellt fest: Frauen verdienen immer noch sechs Prozent weniger. Gleiche Arbeit, gleicher Abschluss und trotzdem weniger Lohn.
Was sieht die EU-Entgelttransparenzrichtlinie eigentlich vor?
Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen soll sich endlich verringern: Das fordert die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz. Anfang Juni trat die Richtlinie mit der Nummer 2023/970 in Kraft. Und sie hat scharfe Zähne.
- In Stellenausschreibungen müssen Gehaltsspannen angegeben werden.
- Arbeitnehmer*innen haben das Recht zu erfahren, was Kolleg*innen in vergleichbaren Positionen verdienen.
- Arbeitgeber dürfen Dich nicht mehr nach Deinem bisherigen Gehalt fragen.
- Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen jährlich Berichte über den Gender Pay Gap anfertigen. Unternehmen mit weniger Mitarbeitenden sind alle drei Jahre zur Berichterstattung verpflichtet.
- Außerdem musst Du nicht mehr beweisen, dass Du benachteiligt wirst, sondern Dein Arbeitgeber muss zeigen, dass alles fair ist.
Bundesregierung verschleppt Lohntransparenz
Das sind echte Fortschritte in der so dringend notwendigen Gleichberechtigung. Eigentlich sollte die neue EU-Richtlinie in Deutschland ab dem 7. Juni 2026 gelten. Immerhin hatte die Bundesregierung drei Jahre Zeit, die Richtlinie fristgerecht in nationales Recht zu übersetzen – doch das hat sie verpennt. Bewusst?
Der Zeit sagte eine Sprecherin des von Karin Prien geführten Familienministeriums: „Es sind noch weitere Abstimmungen notwendig, sodass wir die Frist zur Umsetzung Anfang Juni nicht einhalten werden.“ Das Gesetz soll in Deutschland also erst Anfang 2027 in Kraft treten.
Ein Gesetz ohne Wirkung
Es ist nicht das erste Mal, dass Deutschland beim Thema Lohngleichheit auf die Bremse drückt. 2017 führte Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) erstmals ein Entgelttransparenzgesetz ein. Gewerkschaften und Verbände beschreiben das Gesetz jedoch als „wirkungslos“. Ein Grund dafür: Der Auskunftsanspruch gilt bislang nur für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten.
Das bedeutet mindestens ein halbes Jahr Verzögerung. Derzeit steht das Thema für den 24. Juni auf der Agenda; wenn es nicht erneut nach hinten geschoben wird.
Und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) machte in einem Podcast von Politico deutlich, dass sie außerdem Nachverhandlungen anpeilen wird. Einkommensgleichheit nannte sie zwar ein „anstrebenswertes Ziel“, doch die EU-Richtlinie sei zu „bürokratisch“.
Was jetzt schon möglich ist – auch ohne das Gesetz
Auch wenn Deutschland die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat: Ab sofort haben Beschäftigte in Deutschland Anspruch auf einige Rechte, die sich direkt aus der EU-Richtlinie ergeben. Der Deutschlandfunk fasst zusammen: Du hast das Recht zu erfahren, was Kolleginnen und Kollegen durchschnittlich für gleiche oder gleichwertige Arbeit verdienen.
Schon im Bewerbungsprozess muss offengelegt werden, welches Gehalt für eine Stelle vorgesehen ist. Auch die Frage nach Deinem früheren Einkommen ist ab sofort verboten.
Was Du konkret tun kannst und auch darfst
- Frag nach: Erkundige Dich in Deinem nächsten Bewerbungsgespräch direkt nach der Gehaltsspanne. Wenn Dein Gegenüber nach Deinem bisherigen Gehalt fragt, musst Du nicht antworten.
- Informiere Dich: Das bestehende Entgelttransparenzgesetz gibt Dir in Betrieben ab 200 Mitarbeitenden das Recht, zu erfahren, wie viel andere verdienen. Nutze es. Frag Deinen Betriebsrat oder Deine Gewerkschaft.
- Sprich darüber: Viele Frauen wissen nicht, was Kolleg*innen verdienen. Frag nach. Gehaltstransparenz beginnt im Gespräch unter Kolleginnen und Kollegen.
- Mach Druck: Die Verzögerung der Bundesregierung ist eine politische Entscheidung. Und politische Entscheidungen lassen sich ändern – wenn genug Menschen laut werden.
Was Lohntransparenz wirklich bedeutet
Die EU-Richtlinie ist kein bürokratisches Monster. Sie ist ein Werkzeug, das funktioniert – wenn sie denn umgesetzt wird.
Bestes Beispiel ist Island. Hier führte die Regierung 2018 den „Equal Pay Act“ ein. Dieser legt fest: Unternehmen müssen Frauen und Männer für gleiche Arbeit den gleichen Lohn zahlen. Ganz einfach. Und das zahlt sich aus. Heute steht Island für Gleichstellung wie kein anderes Land. Seit Jahren führt der Inselstaat die Global-Gender-Gap-Rangliste an – die weltweite Messlatte für Geschlechtergleichheit. Im Vergleich: Deutschland belegte 2025 Platz neun.
Transparenz wirkt, weil sie Verhandlungen verändert. Konkret bedeutet das: Wer weiß, was andere verdienen, kann besser verhandeln. Arbeitgeber, die wissen, dass ihre Zahlen öffentlich werden, zahlen fairer. Und wer als Unternehmen jährlich darüber berichten muss, schaut sich den hauseigenen Gender Pay Gap überhaupt erst einmal an. Genau das will die Bundesregierung offenbar vermeiden.
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