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141 Handakten, darin Tausende Seiten: Sie dokumentieren das Scheitern der polizeilichen Ermittlungen nach dem Mord an Süleyman Taşköprü (2001). Der Gemüsehändler aus Hamburg war das dritte Opfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Am 27. Juni jährt sich Taşköprü’s Todestag. Doch selbst 25 Jahre nach dem Mord in Hamburg stockt die Aufklärung. Warum?

Aufarbeitung: Ein rot-grüner Kompromiss

„Die Forschenden erhalten vollumfängliche Akteneinsicht – ganz wie ein Untersuchungsausschuss”, teilte Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) noch im Februar 2025 mit. Das Versprechen gab der rot-grüne Senat bereits vor drei Jahren: Alle Akten zum NSU-Komplex sollen zur wissenschaftlichen und interdisziplinären Aufarbeitung freigegeben werden. 

Es war ein rot-grüner Kompromiss, dem ein interner Krach zwischen den Regierungsfraktionen vorausgegangen war. Zuvor hatten sich die Grünen für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) ausgesprochen – und sogar angekündigt, dahingehend einen Antrag der Linken zu unterstützen. Doch die Bürgerschaft entschied sich gegen einen PUA. Stattdessen sollte die Tat wissenschaftlich aufgearbeitet werden.

Und nun verwehrt der Generalbundesanwalt (GBA), eben diesem Forschungsteam die Akteneinsicht. Warum? Hätte das Versprechen über vollumfängliche Akteneinsicht überhaupt gegeben werden dürfen? War die Intervention des Generalbundesanwalts nicht schon im Voraus absehbar? Nein, heißt es aus der Bürgerschaftskanzlei. Im Gegenteil, Vorgespräche hätten das nicht signalisiert.

„Bündnis gegen Rechts“ will Akten übergeben

Genug ist genug, dachte sich das Hamburger „Bündnis gegen Rechts“ und will die Akten nun selbst freigeben. Eine Situation, die gar nicht erst hätte eintreten müssen, sagt Felix Krebs vom Bündnis: „Aber dass der Generalbundesanwalt die Hand auf den Hamburger Ermittlungsakten hat, ist seit gut zehn Jahren bekannt.“ 

Aus diesem Grund sei es naiv gewesen, darauf zu vertrauen, dass die Forschenden schon irgendwie die Akten bekommen würden. Aber: „Wir haben die Akten, wir werden sie übergeben“, sagt Krebs. Dann könnten Wissenschaftler*innen die Dokumente endlich nutzen.

Bis heute kein Hamburger Untersuchungsausschuss zum NSU

Bis heute hat Hamburg zum NSU-Kerntrio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) eingerichtet. Damit ist es das einzige Bundesland, in dem der NSU einen Menschen ermordet hat, aber kein PUA eingerichtet wurde. Es fehlten die politischen Mehrheiten. 

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Stattdessen legte der Hamburger Senat 2014 einen Bericht vor. Dieser enthielt die überprüften Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA) zum NSU. 87 Seiten, die belegen sollten, wie ergebnisoffen die Ermittlungen der Polizei gewesen seien und dass diese auch ein rechtsextremes Tatmotiv bedacht hätten. Einschätzungen, die in den nachfolgenden Jahren immer wieder angezweifelt wurden.

Mehrere Hinweise auf rechtsextremes Tatmotiv

In der Hauptverhandlung, 2013, gegen Zschäpe und vier weitere Angeklagte – wegen der Ermordung von zehn Menschen, zwei Sprengstoffanschlägen und fünfzehn Raubüberfällen – sagte Ali Taşköprü, Vater des Ermordeten Süleyman, aus: Er habe am Mordtag beim Zurückkommen in den Obst- und Gemüseladen seines Sohnes in der Schützenstraße zwei Männer gesehen.

Groß, schlank, zwischen 25 und 30 Jahren, keine dunklen Haare. Sondern kurz, so der Vater des Ermordeten. Kurz zuvor, gegen 11 Uhr, hatten Mundlos und Böhnhardt Süleyman Taşköprü ohne Vorwarnung gezielt in den Kopf geschossen und den blutüberströmten jungen Mann fotografiert. Wenig später, gegen 11.30 Uhr, fand Ali Taşköprü seinen Sohn in dem Laden. Er starb in seinen Armen. 

Diese Aussage findet sich in den Akten, die die taz in Teilen einsehen konnte. Bereits am Tag der Ermordung sagte der Vater laut Protokoll überzeugt, dass die Täter „Deutsche“ und keine „Türken“ gewesen seien. Ein wichtiger Hinweis, den das LKA jedoch nicht in den Bericht aufnahm. Er taucht auch nicht in der ersten Zusammenfassung für die Staatsanwaltschaft auf.

Gleichzeitig finden sich in den Akten mehrmals Aussagen von Zeugen, die überlegen, ob der Mord aufgrund eines rechtsextremen Tatmotivs begangen wurde. Die bereits einsehbaren Akten dokumentieren vor allem eines: strukturelle Ignoranz bei Hinweisen und Aussagen zu rechtsextremen Tatmotiven.

Eine beschämende Niederlage

Nach einem gescheiterten Überfall tötete Mundlos erst Böhnhardt am 4. November 2011 in Eisenach und anschließend sich selbst. In Zwickau setzte Zschäpe die gemeinsame Wohnung in Brand und versendete eine Bekenner-DVD. Darauf ist auch ein Bild des ermordeten Süleyman Taşköprü zu sehen. Erst durch die Selbstenttarnung des NSU-Kerntrios erkannten die ermittelnden Sicherheitsbehörden eine Mordserie. 

Von 2000 bis 2007 mordete das NSU-Trio unerkannt. Die Medien schrieben von „Döner-Morden“. Weder polizeiliche Ermittlungen, noch interne V-Leute-Informationen führten zur Aufklärung. Dazu die Tatsache, dass an die 40 V-Leute aus der Erfurter Neonazi-Kameradschaft-Szene, also vom Verfassungsschutz angeworbene und bezahlte Informanten, dem NSU-Trio sogar sehr nahe standen. Wohl deutlich zu nah. 

Eine „beschämende Niederlage der deutschen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden“ und ein Organisationsversagen, heißt es 2013 in einem Abschlussbericht eines Untersuchungsausschusses im Bundestag.

NSU-Aktenfreigabe über Umwege

Eine Sache, die die Akten zeigen, ist, wie sehr sich wohl das LKA Hamburg bemühte, den Verdacht „Rechtsextremismus“ abzuschwächen. Und wie massiv das LKA stattdessen gegen die Familie des Ermordeten ermittelte. Worunter diese bis heute leidet.

Eine offizielle Gedenkveranstaltung der Hamburger Bürgerschaft zum Todestag von Süleyman Taşköprü findet nicht statt. Die Familie fühlte sich übergangen. Der Neffe des Ermordeten, Okan Taşköprü, plant, am Todestag im Gedenken an seinen Onkel, Essen an obdachlose Menschen auszugeben.

Gegen die Entscheidung des Generalbundesanwalts, die Akten nicht freizugeben, hat die Forschungsgruppe zum NSU Widerspruch eingelegt. Das juristische Ende ist nicht absehbar. Aber am 30. Juni gegen 17 Uhr wird das Hamburger „Bündnis gegen Rechts“ die Akten freigeben.


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Autor*innen

Andreas Speit ist Journalist und Autor und schreibt regelmäßig für die taz (tageszeitung). Seit 2005 ist er Autor der Kolumne "Der rechte Rand" in der taz-nord, für die er 2012 mit dem Journalisten-Sonderpreis "Ton Angeben. Rechtsextremismus im Spiegel der Medien" ausgezeichnet wurde. Regelmäßig arbeitete er für Deutschlandfunk Kultur und WDR. Er veröffentlichte zuletzt die Werke "Autoritäre Rebellion" (2025), "Verqueres Denken – Gefährliche Weltbilder in alternativen Milieus" (2021),"Rechte Egoshooter" (Hg. mit Jean-Philipp Baeck, 2020), "Völkische Landnahme" (mit Andrea Röpke, 2019), "Die Entkultivierung des Bürgertums" (2019). Im Campact-Blog schreibt er als Gast-Autor über Rechtsextremismus und rechte Milieus. Alle Beiträge

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