Am vergangenen Freitagabend eskalierte in Mannheim das Pokalspiel zwischen dem SV Waldhof und dem 1. FC Kaiserslautern. Beim Übergang in die Verlängerung flogen Raketen und Feuerwerkskörper aus dem Gästeblock in Richtung Tribüne, Mannheimer Anhänger stürmten den Platz, im Gästeblock brannte es, die Partie musste unterbrochen werden. 35 Polizeibeamt*innen wurden verletzt, 85 Menschen mussten medizinisch versorgt werden, acht kamen ins Krankenhaus. Rund 1.400 Polizeikräfte waren im Einsatz, aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern sowie von der Bundespolizei, mit Reiterstaffeln und Diensthunden. Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) nannte die Täter anschließend Kriminelle, keine Fans. Damit hat er recht. Trotzdem interessiert mich an diesem Abend etwas anderes als die Frage, wie man Hooligans nennt.
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Zwei Statistiken, ein Geschlecht
Die polizeiliche Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ wies bei der letzten Erhebung mit Geschlechtsaufschlüsselung 7.426 von 7.485 erfassten Personen als männlich aus. Das sind 99,2 Prozent. Die Dunkelfeldstudie LeSuBiA kommt bei Gewalt gegen Frauen auf 98 Prozent männliche Tatpersonen in der Partnerschaft und 90 Prozent bei sexualisierter Gewalt. Es sind dieselben Größenordnungen. Es ist derselbe Befund.
Der Unterschied liegt nicht in der Gewalt. Er liegt darin, was der Staat daraus macht. Wenn männliche Gewalt in Stadien stattfindet, wird sie als Bedrohung der öffentlichen Ordnung behandelt: mit Lagebildern, einer bundesweiten Verbunddatei, einer eigenen Koordinierungsstelle und Hunderttausenden Arbeitsstunden, die niemand vorher gegenrechnet. Wenn dieselbe Gewalt in Wohnungen stattfindet, wird sie zur Haushaltsfrage.
Mich interessiert deshalb:
Was ist dieses Land bereit zu zahlen?
Gefahrenabwehr ist in Deutschland Aufgabe der Länder; sie wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben das in einem Gutachten zu genau dieser Frage so formuliert: „Grundsätzlich muss die Gewährleistung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Kernbereich hoheitlichen Handelns kostenfrei bleiben.“ Das ist ein guter Grundsatz. In der Praxis bedeutet er aber auch: Sie und ich bezahlen jede einzelne dieser 1.400 Einsatzkräfte.
Wie viel das insgesamt ist, weiß niemand, weil es niemand ausrechnet. Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze zählt rund 2,62 Millionen polizeiliche Arbeitsstunden pro Saison rund um den Fußball. Eine bundesweite Kostenaufstellung in Euro existiert schlicht nicht. Belastbare Zahlen gibt es nur einzeln: Baden-Württemberg allein gab in der Saison 2023/24 rund 13,9 Millionen Euro für Polizeieinsätze im Fußball aus, ein Plus von 58 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Ein Hochrisikospiel des VfB Stuttgart kostete das Land zuletzt im Schnitt 220.308 Euro. Für einen Nachmittag.
Und die Vereine? Zahlen nichts. Dabei ist die Rechtslage klar. Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2025 entschieden, dass das Bundesland Bremen der Deutschen Fußball Liga (DFL) den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen darf. Die Verfassungsbeschwerde der DFL blieb erfolglos.
Gut anderthalb Jahre später erhebt nach wie vor nur Bremen diese Gebühr. Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben abgelehnt. Andere Länder halten sich die Option offen und tun nichts. Es gibt also einen Fall, in dem dieses Land Geld einnehmen könnte, in dem höchstrichterlich geklärt ist, dass es das darf, und es das trotzdem nicht tut. Die Kosten liegen bei uns Steuerzahler*innen.
Rechtsanspruch auf Schutz ab 2032
Das Gewalthilfegesetz passierte Anfang 2025 den Bundestag. Ein Erfolg, ohne Frage. Nur greift der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erst am 1. Januar 2032. Ein Kind, das heute geboren wird, kommt in die Schule, bevor seine Mutter einen einklagbaren Anspruch auf einen Platz im Frauenhaus hat.
Bis dahin fehlen in Deutschland rund 12.000 Plätze. In dem einzigen Jahr, für das die Abweisungen bundesweit erhoben wurden, wurden mehr als 16.000 schutzsuchende Frauen wegen Platzmangels weggeschickt und rund 13.700 aufgenommen. Es werden also mehr Frauen abgewiesen als aufgenommen. Der Bund stellt für die Jahre 2027 bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro bereit, ab 2030 rund 306 Millionen jährlich. Die Frauenhauskoordinierung beziffert den tatsächlichen Bedarf auf rund 1,6 Milliarden pro Jahr.
Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen
Du bist selbst von Gewalt betroffen oder brauchst unabhängige Beratung? Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist 24 Stunden lang erreichbar. Der Anruf ist kostenlos, anonym und die Nummer erscheint nicht auf der Telefonabrechnung.
Sparen bei Familien, Kindern und Müttern
Gleichzeitig wird an anderer Stelle gestrichen. Das Bundesfinanzministerium verlangt vom Familienministerium Einsparungen von rund 500 Millionen Euro. Der zuletzt entstandene Referentenentwurf dazu kürzt die Bezugsdauer des Elterngeldes von 14 auf 12 Monate.
Und dann ist da der Unterhaltsvorschuss. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre senken. Betroffen wären nach Angaben ihres Hauses rund 80.000 Kinder. In Deutschland leben 1,62 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. 84,4 Prozent von ihnen sind Mütter. Nun ließe sich einwenden, der Unterhaltsvorschuss sei mit zuletzt 3,2 Milliarden Euro im Jahr teuer geworden. Das stimmt. Es stimmt allerdings auch, dass der Staat davon nur 17 Prozent bei den Unterhaltspflichtigen zurückholt und dass gut 90 Prozent dieser Unterhaltspflichtigen Väter sind. Der Staat springt also für Männer ein, die nicht zahlen.
Was eine nationale Strategie leisten würde
Als Unternehmerin weiß ich: Ein Ziel, für das es keine Strategie gibt, keine Zuständigkeit, kein Budget und niemanden, der für die Umsetzung verantwortlich ist, ist kein Ziel. Es ist ein Satz auf einem Papier. Wer deutsche Gewaltschutzpolitik prüft, wie man einen Businessplan prüft, stellt sehr schnell fest, dass von den Absichtserklärungen nichts übrig bleibt.
Das ist keine Vermutung, das ist völkerrechtlich dokumentiert. Der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen hat Deutschland 2023 aufgefordert, endlich eine umfassende Präventionsstrategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu entwickeln, und dabei steigende Femizidraten, zu wenige Schutzplätze und fehlende unabhängige Monitoringstrukturen benannt. GREVIO, das Gremium des Europarats zur Istanbul-Konvention, hatte ein Jahr zuvor dasselbe festgestellt: Es fehle an einer langfristigen, koordinierten nationalen Strategie. Die Probleme sind bekannt. Die Empfehlungen formuliert. Die Verpflichtungen eingegangen. Passiert ist nichts.
Spanien und Südafrika als Vorbilder
Andere Länder haben sich anders entschieden. Spanien behandelt männliche Gewalt seit 2004 als das, was sie ist, mit eigenen Gerichten für Gewalt gegen Frauen und einem System zur Risikoeinschätzung, das Polizei, Justiz und soziale Dienste vernetzt. Die Zahl der Femizide ist dort seit 2003 um etwa ein Drittel gesunken. Südafrika hat geschlechtsspezifische Gewalt Ende 2025 zur nationalen Katastrophe erklärt. Man kann über beide Wege streiten. Man kann nicht bestreiten, dass es Entscheidungen waren.
Eine nationale Strategie zur Bekämpfung männlicher Gewalt wäre genau das: Verbindlichkeit statt Modellprojekt. Gesetzlich verankert, dauerhaft finanziert, mit messbaren Zielen und einer zentralen Koordinierungsstelle, die Zuständigkeiten klärt und Versäumnisse sichtbar macht. Sie würde zusammenführen, was heute nebeneinanderher läuft: Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz, Datenerhebung. Und sie würde den Blick verschieben: weg von der Frage, warum sie nicht gegangen ist und hin zu der Frage, warum er es ungehindert tun konnte.
Prioritäten sind keine Haushaltsfrage
Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Die Polizei soll ausrücken, wenn in einem Stadion Raketen in eine Menschenmenge geschossen werden. Genau darum geht es. Dieses Land ist vollkommen in der Lage, auf männliche Gewalt strukturell zu reagieren. Es tut das jedes Wochenende. Es weiß also, wie es geht. Und es könnte sich dieses Geld sogar zurückholen. Tut es aber nicht. Es dürfte sich den Unterhalt bei den unterhaltspflichtigen Vätern zurückholen. Tut es nur zu 17 Prozent.
In beiden Fällen verzichtet dieser Staat auf Geld, das von Männern käme. Und in beiden Fällen spart er es anschließend bei Frauen wieder ein: beim Elterngeld, beim Unterhaltsvorschuss, bei einem Rechtsanspruch auf Schutz, der bis 2032 warten muss.
In Deutschland wird fast jeden Tag eine Frau getötet, meist von ihrem Partner, ihrem Ex-Partner oder einem Angehörigen. Dafür gibt es keine nationale Strategie, keine zentrale Koordinierungsstelle und rund 12.000 fehlende Schutzplätze. Nicht, weil niemand wüsste, wie es ginge. Nicht, weil das Geld nicht da wäre. Sondern weil nie entschieden wurde, es anders zu machen.
Genau das wäre eine nationale Strategie zur Bekämpfung männlicher Gewalt: diese Entscheidung.