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Besichtigung in Neukölln. 80 Leute stehen im Treppenhaus Schlange. Absage per Mail, trotz gutem Einkommen. Nicht nur in Berlin ist die Wohnungskrise offensichtlich. Ob in München, Frankfurt oder Leipzig: Die Mieten explodieren, die Zahl der Sozialwohnungen nimmt ab, Eigenbedarfskündigungen häufen sich und die Wohnungslosigkeit steigt. Familien ziehen aus ihren Vierteln weg. Studierende finden kein bezahlbares WG-Zimmer. Rentner*innen müssen ihre Viertel verlassen. 

Petition: Mietendeckel jetzt!

Gepfefferte Mieten und zu wenig Wohnraum: Bundesweit fehlen mehr als eine Million Wohnungen und der Mangel treibt die Preise hoch. Während private Wohnkonzerne kassieren, wird Wohnraum für immer mehr Menschen unbezahlbar.

Doch es geht anders. Als Antwort auf die eskalierenden Mietpreise 2020 beschloss Berlin einen sogenannten Mietendeckel. Dieser soll überteuerte Mieten senken und Mieterhöhungen begrenzen. Aber dann hieß es: Zuständig ist der Bund. Deshalb fordert ein Mietenbündnis den bundesweiten Mietendeckel.

Die Wohnungsfrage ist ein zentrales Thema der Linkspartei. In Berlin forderte die Spitzenkandidatin der Linken, Elif Eralp, bereits vor der Wahl einen Mietendeckel für die rund 400.000 landeseigenen Wohnungen. Außerdem sieht Eralp eine „Taskforce Mietwucher“ vor, die gegen überhöhte Mieten privater Vermieter vorgehen soll. 

Vergesellschaftung von über 240.000 Wohnungen

Dazu plant die Linkspartei die Vergesellschaftung von über 240.000 Wohnungen. Vergesellschaftung bedeutet hier, dass Wohnungen großer Immobilienkonzerne zurück in staatliche Hand übergehen. 

Statt jede fünfte wäre dann jede dritte Wohnung in öffentlicher Hand. Deine Vermieterin besitzt in Berlin mehr als 3.000 Wohnungen? Dann wäre Deine Wohnung dabei. Am stärksten betroffen: Vonovia. 

Die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner ist seit 2021 dafür. Bei einem Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ stimmten 59,1 Prozent mit Ja. „Die Berlinerinnen und Berliner haben sich für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne entschieden“, unterstreicht Spitzenkandidatin Elif Eralp. 

Was bedeutet Vergesellschaftung?

Die Begriffe „Vergesellschaftung“ und „Enteignung“ werden oftmals synonym genutzt; dabei unterscheiden sie sich. Die Vergesellschaftung ist in Artikel 15 des Grundgesetz (GG) geregelt. Dort heißt es:

„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. “

Laut Artikel 14 werden bei einer Enteignung konkrete Eigentumsrechte für ein bestimmtes Vorhaben entzogen – etwa ein Grundstück für den Bau einer Autobahn.

Doch der Weg ist steinig. Abgesehen von den Koalitionsgesprächen mit SPD und Grünen, versucht nun auch Kanzler Friedrich Merz, der Linkspartei einen Strich durch die Rechnung zu machen. Der CDU-Chef hat angekündigt, ein Gesetz gegen die Enteignung großer Wohnungsunternehmen auf den Weg bringen zu wollen. 

SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig äußerte bereits Bedenken gegen ein pauschales Verbot. Doch was spricht überhaupt für und was gegen die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne? 

Was spricht für Vergesellschaftung von Wohnraum? 

  • Gemeinwohl vor Einzelinteresse: Die Vergesellschaftung von Deutsche Wohnen, Vonovia, Akelius und Co. könnte die Mieten von Tausenden Wohnungen senken. Sinkt das Mietenniveau in der ganzen Stadt, hat das auch einen positiven Einfluss auf den Mietspiegel. 
  • Verfassungsrechtlich gedeckt: Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt ausdrücklich die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln gegen Entschädigung. Befürworter verweisen darauf, dass dies keine radikale, sondern eine im Grundgesetz vorgesehene Option ist. 
  • Schutz vor Monopolen und Spekulationen: Auf dem Wohnungsmarkt schützt Vergesellschaftung vor Monopolen oder Spekulationen durch private Großkonzerne.
  • Vergesellschaftung ist bezahlbar: Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung. „Eine Vergesellschaftung steigert dauerhaft den Bestand an Wohnungen mit Mietpreisbindung und leistet so einen wichtigen Beitrag, das Leben in Berlin für untere und mittlere Einkommen bezahlbar zu machen“, so die Autoren. 
  • Entschädigungszahlungen sind bezahlbar: Laut der aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung ist in Berlin mit Entschädigungen von 13,5 Milliarden Euro zu rechnen, die durch Steuergelder finanziert werden müssten. Die Ökonomen gehen davon aus, dass das Land Berlin die Entschädigung über die volle Höhe direkt zum Zeitpunkt der Vergesellschaftung leisten kann.

Was spricht gegen Vergesellschaftung von Wohnraum? 

  • Verwaltungsaufwand: Wer Tausende Wohnungen übernimmt, muss sie auch verwalten: Mieter betreuen, sanieren, Personal einstellen. 
  • Vergesellschaftung schafft keine Neubauten: Enteignen und Entschädigen schafft keine einzige zusätzliche Wohnung. Laut den Autoren der aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung könnte der enorme Verwaltungsaufwand zulasten der Neubautätigkeiten gehen.
  • Entschädigung ist teuer: Die Frage der Entschädigung ist höchst umstritten. Müssten die Wohnungskonzerne zum Verkehrswert (also dem vollen Marktwert der Immobilien) entschädigt werden, würde es richtig teuer – bis zu 36 Milliarden Euro könnte die Vergesellschaftung dann kosten. Fachleute betonen jedoch, dass eben nicht mit dem aktuellen Verkehrswert gerechnet werden müsse, sondern die Entschädigung niedriger ausfallen dürfte.
  • Rechtsunsicherheit: Bei der Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen gibt es keine Präzedenzfälle, daher drohen jahrelange verfassungsgerichtliche Auseinandersetzungen. 
  • Signalwirkung für Investoren: Selbst die bloße politische Diskussion über Vergesellschaftung könnte laut Kritikern Investitionen in den Wohnungsbau bremsen – mit dem paradoxen Effekt einer Verschärfung der Wohnungsnot. 

Darf Merz Berlin die Vergesellschaftung verbieten?

Nach dem Wahlsieg der Linken könnte eine Vergesellschaftung von Vonovia und Co. jetzt zum Vorbild für Großstädte bundesweit werden. Mit einem Verbot will Kanzler Merz genau das verhindern. Doch darf er das überhaupt?

Petition: Vergesellschaftungs-Verbot stoppen!

177 Enteignungen für Straßen und Tagebaue allein 2025 – meist in CDU-Ländern. Aber wenn Berliner*innen Großkonzerne vergesellschaften wollen, soll ein Verbot her?

Das Grundgesetz erlaubt Vergesellschaftung. Stoppt das Verbot!

Laut Tagesschau Online bezweifeln Verfassungsrechtler*innen, dass der Bund Vergesellschaftungen grundsätzlich untersagen kann. Das Grundgesetz teilt die Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern auf. Neben Bereichen, in denen nur der Bund zuständig ist (ausschließliche Gesetzgebung), gibt es die konkurrierende Gesetzgebung. Dort gilt: Die Länder dürfen Gesetze erlassen, solange und soweit der Bund in diesem Bereich nicht selbst tätig geworden ist. Macht der Bund ein Gesetz, verdrängt es die Zuständigkeit der Länder. 

Die „Überführung von Grund und Boden, von Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG), also die Vergesellschaftung, gehört in diesen Bereich. Solange der Bund nichts regelt, dürfte also etwa ein Land wie Berlin ein eigenes Vergesellschaftungsgesetz erlassen.

Der „Knackpunkt“, so die Tagesschau: Der Bund könnte versucht sein, ein Gesetz nur zu erlassen, um den Ländern diese Möglichkeit zu nehmen, ein sogenanntes Sperrgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits klargestellt, dass ein Gesetz, dessen einziger Zweck es ist, die Länder zu blockieren, verfassungswidrig ist. 

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