In Sachsen-Anhalt forderte der AfD-Landesverband vor der Landtagswahl unter anderem, Schulen sollten als festen Bestandteil des Schulalltags verpflichtend die Deutschlandflagge hissen und die Nationalhymne singen. Dazu „mehr Bismarck, weniger Hitler“, Fokus auf Leistung und Disziplin und separaten Unterricht für Kinder mit Migrationshintergrund.
Außerdem: ein „strenges Neutralitätsgebot“ für Lehrkräfte. Halten sie das nicht ein, sollen Schüler*innen oder Eltern die Lehrkräfte bei „Fehlverhalten“ in Online-Portalen melden können. Denn die AfD übersetzt Neutralität so: Lehrkräfte sollen sich in allen politischen Fragen zurückhalten und nur Wissen vermitteln. Das ist allerdings eine bewusste Fehlinterpretation des Bildungsauftrags, den Lehrkräfte haben.
Die eigenen Rechte und Pflichten kennen schafft Sicherheit im Schulalltag. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Sachsen-Anhalt veröffentlichte dafür eine „Überlebensfibel“, also eine praktische Handlungsempfehlung für Lehrkräfte.
Nun ist die AfD seit September im Landtag Sachsen-Anhalt die stärkste Kraft. Und stellte direkt Anfang Oktober einen Antrag, Lehrkräften jegliche politische Meinungsäußerung grundsätzlich zu verbieten. Zwar wurde der Antrag parteiübergreifend klar abgelehnt, jedoch dürfte in vielen Lehrerzimmern die Verunsicherung wachsen. Laut Bildungsforscherin Rita Nikolai ist das ein klares Ziel der AfD.
Aber was dürfen Lehrkräfte im Unterricht – und was nicht? Und müssen Lehrkräfte wirklich neutral sein?
Was ist der Beutelsbacher Konsens?
In den 1970ern stand die Befürchtung im Raum, Lehrkräfte oder staatliche Stellen könnten einseitige Meinungsmache, Indoktrination oder Parteipropaganda betreiben. Aus dem heftigen Richtungsstreit über die Rolle der politischen Bildung in Deutschland entstand der sogenannte Beutelsbacher Konsens.
Dieser setzt seit 1976 die Standards für politische Bildung. Eine Richtschnur, die aus drei Grundsätzen besteht:
- Überwältigungsverbot: Lehrkräfte dürfen Schüler*innen keine Meinung aufzwingen.
- Kontroversitätsverbot: Was in Wissenschaft und Politik umstritten ist, muss auch im Unterricht kontrovers behandelt werden.
- Schülerorientierung: Lehrkräfte sollen Schüler*innen dazu befähigen, eigene Meinungen zu bilden und ihre Interessen zu vertreten.
Der Konsens wurde verfasst, um als Fundament der politischen Bildung die Demokratie zu stärken. Ein Neutralitätsgebot, nach dem demokratiefördernde und demokratiefeindliche Positionen gleichrangig wären, lässt sich daraus nicht ableiten.
Jedoch ist der Beutelsbacher Konsens in zehn Sätzen auch recht knapp formuliert. Ob man den Konsens nach 50 Jahren mal ergänzen sollte? Torsten Richter, stellvertretender Vorsitzender des Lehrerbezirkspersonalrats Halle und aktiv in der GEW, sagt:
Der Beutelsbacher Konsens ist gut so und braucht keine Ergänzung. Man muss ihn nur mit Leben füllen.
Die „Überlebensfibel“ für Lehrkräfte
Viele Lehrkräfte seien Einzelkämpfer*innen, sagt Richter. „Das ist im Normalfall auch nicht schlimm. Nur jetzt ist das, ich will nicht sagen, tödlich – aber Vernetzung und Unterstützungssysteme sind wichtiger denn je.“ Zusammen mit dem Verein „Verwaltung für Demokratie e.V.” erarbeitete Richter deshalb die „Überlebensfibel“. Eine Broschüre, die Lehrkräften Orientierung und Handlungssicherheit geben soll.
Was gilt für Beamt*innen?
Parteipolitisch müssen Beamt*innen neutral sein – das bedeutet aber nicht wertneutral. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier formulierte es deutlich: Wenn Kinder sich rassistisch oder antisemitisch äußern, können Lehrkräfte „nicht neutral wegschauen“.
Denn wer im Staatsdienst arbeitet – Lehrkräfte sind in der Regel Beamt*innen – muss die freiheitlich demokratische Grundordnung schützen.
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Die „Überlebensfibel“ beantwortet im ersten Teil konkrete Fragen und typische Sorgen aus dem Schulalltag. Wie „Kann ich meinen Beamtenstatus verlieren, wenn ich eine Partei öffentlich kritisiere?“. Oder „Darf ich im Unterricht noch über den menschenverursachten Klimawandel sprechen, ohne ,neutral‘ auch gegenteilige Positionen darstellen zu müssen?“. Bis hin zu „Können Schülerinnen und Schüler schlechter benotet werden, weil sie im Unterricht linke oder pro-europäische Positionen vertreten haben?“.
Teil zwei der Broschüre benennt konkrete Möglichkeiten – beispielsweise Remonstration, Petitionsrecht oder Verfassungsbeschwerde – mit denen sich Lehrkräfte gegen rechtswidrige Eingriffe wehren können.
Vernetzung statt Einzelkampf
„Lehrkräfte sind nicht so kämpferisch veranlagt, dass sie im Voraus den großen Widerstand planen“, sagt Torsten Richter. Einige Gymnasien in seinem Zuständigkeitsbereich würden ihre Hausordnung ändern, um sicherer dazustehen, erzählt er. Vor allem jüngere und aufgeschlossene Kolleg*innen würden versuchen, sich auf was immer da komme vorzubereiten. Aber er sei auch für Schulen zuständig, an denen eine rechte Haltung bereits Gang und Gäbe sei.
Mit Blick auf Sachsen-Anhalt sagt Richter: „Da werden Sachen passieren, die können wir uns noch gar nicht vorstellen“. Umso wichtiger ist es jetzt für Lehrkräfte, sich untereinander zu vernetzen und die Demokratie zu stärken. Das Grundgesetz und der Beutelsbacher Konsens geben dabei klare Rückendeckung – denn Neutralität heißt nicht Schweigen.
Das Petitionsrecht ist ein niedrigschwelliges, kostenfreies Instrument und gilt uneingeschränkt auch für Lehrkräfte. Ob von Kollegien, Gesamtkonferenzen, Personalräten oder ganzen Schüler*innenschaften initiiert: Gemeinsam können wir Veränderung anstoßen! Starte jetzt Deine Petition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact.