In der biblischen Erzählung gewinnt David. Der Hirtenjunge mit der Steinschleuder besiegt den gepanzerten Riesen, und wir erzählen uns diese Geschichte seit Jahrtausenden, weil sie tröstet: Wer im Recht ist, setzt sich am Ende durch, auch gegen den Stärkeren.
Für Frauen, die sich gegen die Männer wehren, die ihnen Gewalt angetan haben, bleibt dieser Trost meist eine Fiktion. Sie treten an wie David, doch ihnen fehlt die Steinschleuder. Das Spielfeld gehört Goliath und an den Regeln hat er kräftig mitgeschrieben. Woran das liegt, zeigt sich weniger in spektakulären Fehlurteilen als in vielen unscheinbar wirkenden Mechanismen: in Zahlen, in Schlagzeilen, in Fristen und in Gebührentabellen.
Die nüchterne Rechnung
Am Anfang steht eine Rechnung, die jede Betroffene früher oder später bezahlen muss. In unserem Buch „Wer hat Euch erlaubt, Frauen so zu hassen?“ beschrieben Düzen Tekkal und ich sie so:
Die Aussichten in unserem Land auf Verurteilung nach einem sexualisierten Übergriff durch einen Mann sind so gering, dass eine Nichtanzeige pragmatisch gesehen einem wenigstens Retraumatisierung, Demütigung, wiederholte Ohnmacht bei ausbleibender Gerechtigkeit und Kosten erspart.
Nach Schätzung des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe endet weniger als ein Prozent aller Vergewaltigungen mit einer Verurteilung: Nur etwa jede zehnte Tat wird angezeigt, und von den angezeigten Taten führt weniger als jede zehnte zu einem Urteil gegen den Täter.
Dieser Satz ist kein Aufruf, auf eine Anzeige zu verzichten. Es ist eine Anklage gegen ein System, in dem das Schweigen für eine Betroffene die vernünftigere Entscheidung sein kann.
Wer anzeigt oder klagt, riskiert weit mehr als ein verlorenes Verfahren: ein Urteil, das ihr die eigene Wirklichkeit abspricht. Einen Prozess, der sie ein weiteres Mal zum Objekt macht. Am Ende eine Rechnung. Und selbst dort, wo ein Gericht die Schilderungen einer Frau im Kern bestätigt, ist wenig gewonnen. Denn nach dem Beschluss beginnt der Streit um die Deutung.
Wie aus einer Teilniederlage ein Sieg wird
Am 22. Juni 2026 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Eilverfahren über den Versuch Christian Ulmens, dem Spiegel Teile seiner Berichterstattung über die Vorwürfe seiner früheren Frau Collien Fernandes untersagen zu lassen.
Der Kern des Falls ist unstreitig: Ulmen bestreitet nicht, Fake-Profile von Fernandes in sozialen Netzwerken erstellt zu haben. Er bestreitet auch nicht, dass es zu Fake-Telefonsex kam. Und er bestreitet nicht, Bildmaterial verschickt zu haben. Auch über einen Gewaltvorfall auf Mallorca, den Collien Fernandes glaubhaft gemacht hatte, darf weiter berichtet werden.
Untersagt wurde dem Spiegel im Wesentlichen, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos von Collien Fernandes hergestellt oder verbreitet, dazu einzelne Formulierungen aus einer E-Mail. Den Vorwurf der Deepfake-Videos hatte Collien Fernandes selbst gar nicht erhoben; sie hatte erklärt, sie verdächtige ihn dessen nicht. Für alle weitergehenden Vorwürfe, die Ulmen bestreitet, gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Doch schon am nächsten Tag erklärte Ulmens Kanzlei in einer Pressemitteilung, der Beschluss sei „überwiegend zu Gunsten unseres Mandanten“ ausgefallen. Die Kanzlei beklagte eine „unverhältnismäßige, an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung in sämtlichen Medien“. Schlagzeilen wie „Ulmen siegt gegen den ‚Spiegel‘ vor Gericht“ machten die Runde. Als wir zwei Tage später vor dem Bundestag unsere Petition mit rund 336.000 Unterschriften übergaben, kursierte diese Deutung längst in der Welt.
Unbequem? Hysterisch.
Allein das Wort verdient einen zweiten Blick. Hysterie hat ihre Herkunft aus dem griechischen Begriff für die Gebärmutter nie abgelegt. Seit Jahrhunderten tut man damit Frauen ab, deren Schilderungen unbequem sind. Wer nur die Überschriften der Schlagzeilen las, konnte glauben, Collien Fernandes habe übertrieben oder gar gelogen – obwohl das Gericht den Kern ihrer Schilderungen gar nicht in Frage gestellt hatte. Collien Fernandes berichtete wenig später:
„Die Hassnachrichten werden wieder mehr, die Morddrohungen auch.“
So funktioniert Aufmerksamkeitsökonomie. Entscheidend ist nicht, was ein Gericht feststellt, sondern wer den Beschluss zuerst und am lautesten deutet. Die Mittel dafür, also renommierte Medienkanzleien, eingespielte Kommunikation und Zugang zu Redaktionen, sind zwischen den Parteien selten gleich verteilt. Die Deutungshoheit ist allerdings nur eines von mehreren Instrumenten. Ein anderes ist die Zeit.
Zeit als Waffe
Wie wirksam dieses Instrument ist, lässt sich an einem Verfahren zeigen, das ich selbst geführt und in meinem Essay „Lynchjustiz“ dokumentiert habe. Im Herbst 2024 veröffentlichte ein Account – ein sich als linker darstellender Mann, mit signifikanter Followerschaft – innerhalb von fünf Tagen mehr als fünfzig diffamierende Beiträge über mich. Das Centre for Feminist Foreign Policy und ich gingen dagegen juristisch vor. Interessant ist dieser Fall hier nicht als persönliche Geschichte, sondern weil er exemplarisch zeigt, wie sich die Regeln eines Verfahrens nutzen lassen.
Auf Wunsch der Gegenseite verhandelten wir über mehrere Wochen eine Einigung, die der Mann am Tag der geplanten Unterzeichnung absagte. Im März 2025 ließ das Oberlandesgericht Hamburg unseren Antrag auf ein Eilverfahren daraufhin aus formalen Gründen nicht zu: wegen angeblicher Fristversäumnis und ohne inhaltliche Bewertung seiner Aussagen.
Es waren die Wochen der eigentlich angesetzten Verhandlung, in denen diese Frist verstrichen war. Zwar hätte diese außergerichtliche Einigung mir keine Gerechtigkeit gebracht, aber möglicherweise die Gewalt beendet.
Öffentlich erklärte der Mann anschließend, er habe gegen mich gewonnen, obwohl das Gericht über den Inhalt gar nicht entschieden hatte. Es wirkt eindeutig so, als habe er es bewusst darauf angelegt, meine Chance auf rechtlichen Schutz zu verringern.
Abwesenheit als Instrument
Ein zweites Instrument ist die Abwesenheit. Der besagte Mann meldete sich aus Deutschland ab und gab an, im Ausland zu leben. Obwohl sein Name weiterhin am Klingelschild eines Wohnsitzes in Deutschland stand. Somit hätte ihm eine Klage zugestellt werden können. Aber seine Anwälte verweigerten eine Zustellungsvollmacht. Wir versuchten jeden rechtlichen Weg, der uns offen stand.
Nach Kosten im fünfstelligen Bereich hieß es schließlich, es könne nichts getan werden: Durch die Abmeldung seines Wohnsitzes habe er sich sowohl dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden als auch der zivilrechtlichen Durchsetzung entzogen. Das Verfahren wurde eingestellt, und auch die Einstellung ließ sich von der Gegenseite öffentlich als Bestätigung darstellen.
Hinhalten, Fristen verstreichen lassen, sich dem Zugriff entziehen und anschließend die Deutungshoheit beanspruchen: Diese Elemente tauchen in Auseinandersetzungen um männliche Gewalt gegen Frauen so regelmäßig auf, dass man kaum von Zufall sprechen kann.
Die DARVO-Strategie
Die Psychologie kennt für das dahinter liegende Muster einen Begriff, den die US-Psychologin Jennifer Freyd geprägt hat: DARVO, kurz für Deny, Attack, Reverse Victim and Offender.
Wer mit seinem Verhalten konfrontiert wird, leugnet oder verharmlost es, greift die Glaubwürdigkeit derjenigen an, die ihn konfrontiert – und inszeniert sich selbst als das eigentliche Opfer. Dass diese Strategie wirkt, ist empirisch belegt:
In Experimenten von Sarah Harsey und Jennifer Freyd hielten Versuchspersonen, die eine solche DARVO-Reaktion gelesen hatten, das Opfer für weniger glaubwürdig und den Täter für weniger verantwortlich; wer die Strategie zuvor erklärt bekommen hatte, ließ sich weniger davon beeinflussen. Im Rechtsstreit lässt sich diese Umkehr mit juristischen Mitteln fortsetzen. Am wirksamsten ist sie dort, wo sie Geld kostet.
Was ein Streitwert kostet
Wenn eine Frau gegen ihren Peiniger vorgeht oder ihre Erfahrung gar öffentlich macht, reagiert die Gegenseite mitunter mit Abmahnungen. Was die wenigsten wissen: Die gesetzlichen Anwaltsgebühren richten sich in Deutschland nach dem Gegenstandswert, umgangssprachlich dem Streitwert. Den setzt in einer Abmahnung zunächst die abmahnende Seite selbst an.
Ein hoher Streitwert wirkt schon für sich genommen einschüchternd. In meinem Fall stand er in keinem vernünftigen Verhältnis zum Anlass. Bei einem sechsstelligen Streitwert kostet bereits das erste anwaltliche Schreiben eine Summe im vierstelligen Bereich. Diese Summe muss die Abgemahnte erstatten, wenn die Abmahnung berechtigt ist. Ist sie nicht berechtigt, braucht sie trotzdem eine eigene Anwältin, deren Gebühren sich nach dem festgesetzten Wert richten. Wer vor Gericht verliert, trägt auch die Kosten der Gegenseite und des Gerichts.
Allein dieses Kostenrisiko kann vorab zermürben und Geld aus der Tasche ziehen, bevor ein Gericht die Sache überhaupt prüft. Dazu verfügen Frauen historisch wie heute durchschnittlich über deutlich weniger Einkommen und Vermögen als Männer. Diese Asymmetrie wird im Anwaltskostenrecht nicht berücksichtigt, aber sie wirkt in jedem einzelnen Verfahren.
SLAPP: die Einschüchterungsklage
Für genau dieses Problem gäbe es ein europäisches Instrument. Die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU soll Einschüchterungsklagen eindämmen und hätte bis Mai 2026 umgesetzt sein müssen; im Juli leitete die EU-Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.
Doch selbst ein fristgerecht beschlossenes Gesetz hätte zwei Lücken. Erstens gilt die Richtlinie nur für Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug; die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten empfohlen, denselben Schutz auch für rein inländische Fälle vorzusehen. Doch der Gesetzentwurf der Bundesregierung tut das nicht.
Zweitens setzt der Schutz vor Einschüchterungsklagen erst im Gerichtsverfahren an. Obwohl mehrere Sachverständige bereits im März im Rechtsausschuss des Bundestags darauf hingewiesen haben, dass Einschüchterung vor allem vor Gerichtsverfahren stattfindet – nämlich durch Abmahnungen. Einer Frau, die in Potsdam, Köln oder Leipzig eine Abmahnung mit sechsstelligem Streitwert erhält, hilft dieser Entwurf deshalb in beiderlei Hinsicht nicht.
Damit David eine Chance hat
Keiner dieser Mechanismen ist für sich genommen ein Skandal. Zusammen aber ergeben sie ein System, in dem Recht haben und Gerechtigkeit weit auseinanderfallen. Wenn wir ernst meinen, dass männliche Gewalt gegen Frauen Konsequenzen haben muss, dann reicht es nicht, Straftatbestände zu verschärfen. Wir müssen auch die Wege zum Recht so gestalten, dass Betroffene sie gehen können.
- Das bedeutet einen wirksamen Schutz vor Einschüchterungsklagen, der für alle Verfahren gilt und schon bei der ersten Abmahnung ansetzt.
- Es bedeutet, dass sich niemand durch eine Abmeldung aus Deutschland der Verantwortung entziehen kann, während er hier weiter wohnt oder wirkt.
- Es bedeutet Fristen, die eine ernsthafte Einigungsbemühung nicht bestrafen.
- Und es bedeutet eine finanzielle Unterstützung für Betroffene, die nicht davon abhängt, ob sie es sich leisten können, Recht zu bekommen.
David hat Goliath besiegt, weil er eine Waffe hatte, mit der niemand rechnete. Aber Frauen sollten nicht auf Wunder angewiesen sein. Sie brauchen ein Rechtssystem, in dem Recht und Gerechtigkeit nicht zwei verschiedene Dinge sind.