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Die Niere ist bekannt als Kläranlage des menschlichen Körpers: Sie filtert 300 mal pro Tag das gesamte Blut, also insgesamt rund 1.500 Liter pro Tag. Das entspricht etwa zehn Standard-Badewannen. Versagen die Nieren, fällt die Kläranlage aus. Giftstoffe bleiben im Blut, Wasser staut sich und Hormonfunktionen fallen aus.

Die Niere ist das Organ, das am häufigsten für eine Transplantation benötigt wird. Gut sechs Nieren werden pro Tag in Deutschland transplantiert – 2.266 Nieren waren es im Jahr 2025 insgesamt. Weniger als ein Drittel davon stammte aus sogenannten Lebendspenden, beispielsweise von Angehörigen. Den Bedarf deckt das nicht. Denn Ende 2025 warteten insgesamt 6.237 Menschen auf eine Niere, im selben Jahr kamen 2.644 Patientinnen und Patienten neu auf die Nieren-Warteliste. Um überhaupt für einen Platz dort infrage zu kommen, muss die Transplantation erfolgversprechend sein – und medizinisch notwendig. Es gibt mehr Bedarf, als Nieren übertragen werden. 

Wer stirbt, spendet?

Ein Spender kann bis zu sieben Menschen retten: Auch Organe wie Leber, Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse können übertragen werden. Im Jahr 2025 gaben 985 Menschen nach dem Tod eines oder mehrere Organe für andere frei, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Um die Zahl der Spenden zu erhöhen, wird in Deutschland seit Jahren über eine Widerspruchsregelung diskutiert. Das heißt: Wer stirbt, spendet automatisch – außer es gab vorher einen aktiven Widerspruch. 

Momentan ist es genau andersherum. Es gilt eine Entscheidungslösung. Für die Entnahme von Organen braucht es also ausdrückliche Zustimmung. Der Konflikt dahinter: Eigentlich stehen viele Menschen positiv zu Organspenden. Ist das allerdings nirgends vermerkt, fällt die Entscheidung auf Angehörige zurück. Deutschland ist damit eine Ausnahme: Im Rest von Europa ist die Widerspruchsregelung inzwischen der Normalfall. 

Was bringt der Wechsel?

Wie genau sich so ein Wechsel von einer Zustimmungs- zu einer Widerspruchsregelung in Deutschland auswirken kann, kann bisher niemand sagen. Ein Team um Mattea Dallacker vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung hat sich aber die Erfahrungswerte von Ländern angeschaut, die diesen Prozess bereits vollzogen haben. Dazu gehören auch Argentinien, Chile, Schweden, Uruguay und Wales. Das Team verglich jedes Land mit sich selbst – vor und nach der Reform – damit andere Faktoren wie Kultur, Religion und Krankenhausstruktur weniger ins Gewicht fallen. 

Das Ergebnis: Die Spendenzahlen stiegen nicht signifikant – weder sofort noch schleichend. Im Schnitt stieg die Spenderate um etwa 2,7 Prozent pro Jahr, egal ob mit oder ohne Widerspruchsregelung. Die Autor*innen sagen, dass es begleitende Maßnahmen braucht – also öffentliche Kampagnen und Investitionen in Kliniken, um zum Beispiel Personal für schwierige Angehörigengespräche zu schulen. Und sie erwähnen einen weiteren Punkt: Die Sorgen der Angehörigen müssen ernst genommen werden. 

Gleicher Tag, anderes Ergebnis

Zu einem anderen Ergebnis kommt eine Studie der Forscherin Selina Schulze Spuentrup vom ifo Institut und der TU Dresden, die ausgerechnet am selben Tag erschienen ist. Diese sagt: Die Widerspruchsregelung wirkt! Die Forscherin hat sich auf Argentinien und Wales fokussiert und die Länder nicht mit sich selbst verglichen, sondern mit Länderzwillingen, die ihr Gesetz nicht geändert haben. Und sie stellt fest, dass es dort deutlich höhere Spenderaten gibt. In Argentinien lagen sie 40 Prozent höher, in Wales 34 Prozent – verglichen mit einem Szenario ohne Reform.

Sie stellt zwar auch fest, dass gerade die beiden Länder gute Voraussetzungen hatten. Immerhin war dort die Mehrheit der Bevölkerung für die neue Regelung und es gab schon ein bestehendes Register, in dem die Einwohner*innen auch ihr Nein festhalten konnten. Doch auch wenn ihre Forschung zu einem anderen Ergebnis kommt, merkt die Forscherin an: Die Regelung wirkt am ehesten zusammen mit einer Informationskampagne und einem Register. 

Wie es in Deutschland weitergeht, ist noch offen. Auf dem Tisch liegen drei Vorlagen: zwei Gesetzesentwürfe für eine Widerspruchsregelung und ein Gegenantrag, der eher auf Aufklärung fokussiert. Einig sind sich beide Studien darin, dass ein Gesetz den Mangel nicht löst – es braucht noch dazu Aufklärung und funktionierende Strukturen.

Autor*innen

Juli Katz ist freie Journalistin in Mecklenburg-Vorpommern und schreibt über Politik, Wissenschaft, Kultur und Arbeit – gerne im ländlichen Raum. Alle Beiträge

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