So auch im Fall von Julian Reichelt: Sein Wut-Portal Nius darf die gerichtlich verbotenen Äußerungen über Campact nicht wiederholen. Der Ex-BILD-Chef wollte unser Ansehen mit einer Schmutzkampagne beschädigen – doch wir haben uns gewehrt. Das Landgericht München gab Campact teilweise Recht (die Entscheidung des Landgerichts ist nicht rechtskräftig). Trotzdem ein starkes Signal gegen Desinformation.
Auch die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag hat uns mit Falschbehauptungen angegriffen. Ebenso der Ex-Chef eines russischen Propagandasenders und der Herausgeber eines rechtsextremen Magazins. Auf YouTube, X und rechtsextremen Propaganda-Portalen verbreiteten sie gezielt Lügen – über uns und andere Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen.
Sie unterstellten uns Wahlmanipulation und Missbrauch von Steuergeldern. Ihre Anfeindungen sind Teil einer Taktik. Sie wollen uns einschüchtern und unseren Einsatz gegen Rechtsextremismus schwächen.
Campact vor Gericht
Für uns ist klar: Gemeinsam mit unseren 3,5 Millionen Unterstützer*innen setzen wir uns weiter für eine starke Zivilgesellschaft ein und wehren uns gegen jede Form der Desinformation und Fake News.
Diese Übersicht zeigt auszugsweise, welche gerichtlichen Erfolge Campact in der letzten Zeit zu verzeichnen hat und welche falschen Behauptungen gerichtlich untersagt wurden.
- Rechtsanwalt Markus Haintz darf laut Entscheidung des OLG Hamburg vom 3. Juni 2025 nicht behaupten und verbreiten, Campact wolle verhindern, dass „der mittelbare Zufluss von Mitteln der Bundesregierung (= Steuergelder) über @HateAid, einer Tochtergesellschaft von @campact, bekannt gemacht wird“. Denn damit behauptet Haintz, HateAid leite staatliche Gelder an Campact weiter – und dies ist falsch.
- Alexander Wallasch, ein Schriftsteller und Journalist, darf nicht länger die falsche Behauptung aufstellen und verbreiten, Campact werde von Steuergeldern finanziert. Er hatte sich zunächst in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, die Lüge nicht mehr selbst aufzustellen. Trotzdem veröffentlichte er die Behauptung erneut – diesmal nicht als eigene Aussage, sondern im Rahmen eines Zitats einer Dritten. Auch das ist unzulässig, entschied das Kammergericht im Mai 2025 in der zweiten Instanz.
- Ulf Poschardt, unter anderem Herausgeber von Welt und Politico, hatte die falsche Behauptung aufgestellt, Campact (wörtlich „Netzwerk Campact“) sei staatlich finanziert. Dagegen sind wir vor das Landgericht Hamburg gezogen – mit Erfolg: Poschardt darf diese Falschbehauptung nicht wiederholen.
- Das Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) untersagt am 10. April 2025 dem Herausgeber des rechtsextremen Magazins Compact, Jürgen Elsässer, die Verbreitung der Falschbehauptung, dass ausländische Geldgeber über Campact Geld in den brandenburgischen Wahlkampf gesteckt hätten.
- Der Meta-Konzern muss eine Falschbehauptung von Oskar Lafontaine auf der Plattform Facebook löschen. Das entschied das Landgericht Hamburg am 7. April 2025. Lafontaine hatte verbreitet, Campact würde von der Bundesregierung und vom US-Milliardär George Soros gesponsert. Trotz entsprechender Meldung an den Konzern ließ Facebook die Lügen im Netz zunächst weiter kursieren.
- Der Finanz-Influencer Marc Friedrich hat sich nach unserer Abmahnung am 14. März 2025 dazu verpflichtet, nicht weiter die falsche Behauptung aufzustellen, Campact sei steuerfinanziert. Das hatte er zuvor auf X behauptet. Wenn er die Lüge wiederholt, droht ihm eine Vertragsstrafe.
- Roland Tichy, der Herausgeber des Magazins Tichys Einblick, darf nicht länger die Lüge verbreiten, Campact beziehe über die HateAid gGmbH staatliche Fördergelder. Unter dem Eindruck unseres anwaltlichen Schreibens gab er am 13. März 2025 eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab.
- Tariq Khan von Bündnis Sahra Wagenknecht hatte behauptet, Campact habe seinen Aufruf zur Demonstration „Aufstand der Anständigen“ mit Mitteln aus dem Bundesfamilienministerium finanziert. Das ist eine Lüge, die er in Zukunft nicht wiederholen darf. Sonst droht ihm eine Strafe. Er hat am 13. März 2025 eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterzeichnet.
- Nachdem das Landgericht Berlin II dem AfD-Politiker Ulrich Singer in einem Hinweis nahegelegt hat, die von uns geforderte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, verpflichtete sich dieser am 6. März 2025 unter Strafe dazu, nicht wieder zu behaupten, Campact erhalte Geld von der Bundesregierung. Tut er dies doch, droht ihm eine Strafzahlung.
- Der Betreiber des Politikmagazins civil.de verbreitete gleich mehrfach hintereinander die Falschbehauptung, Campact sei steuerfinanziert. Nach einem strafbewehrten Verstoß gegen die erste Unterlassungserklärung verpflichtete er sich erneut, die Lüge nicht weiter zu verbreiten – sonst droht ihm eine erhöhte Vertragsstrafe.
- Frederick Broßart vom Bündnis Sahra Wagenknecht, verpflichtete sich Ende Februar unter Strafe, nicht mehr zu behaupten, Campact sei von der Bundesregierung gesponsert.
- Der Journalist Wolfgang Koydl gab am 28. Februar 2025 eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Er hatte in einem Artikel für das Schweizer Magazin Die Weltwoche behauptet, Campact habe die Demonstrationen im Bundestagswahlkampf 2025 mit Steuergeldern finanziert. Er hat sich zur Unterlassung verpflichtet.
- Die CDU Leipzig unterstellte, Campact erhalte staatliche Fördermittel und setze diese für Demonstrationen gegen die Union ein. Der Kreisverband bezog sich dabei unter anderem auf Artikel der BILD-Zeitung. Eine vorgerichtliche Abmahnung ignorierte die CDU – doch das Landgericht Leipzig untersagte die Falschbehauptung am 26. Februar 2025.
- Die Partei WerteUnion verpflichtete sich in einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung am 18. Februar 2025 dazu, nicht mehr zu behaupten, die Finanzierung von Campact schließe auch Steuermittel ein.
- Am 17. Februar 2025 verpflichtete sich der Herausgeber des österreichischen Onlinemagazins ZurZeit unter Strafandrohung dazu, Campact nicht als “mit Staatsgeldern unterstützte linksextreme NGO” zu bezeichnen.
- CDU-Politiker Jan Jacobi behauptete, der Campact e.V. sei „steuerfinanziert“. Am 18. Dezember 2024 untersagte das Landgericht Potsdam ihm diese Aussage.
- Die Ehlers Verlag GmbH verbreitete die falsche Behauptung, Campact erhalte Steuergelder für Projekte und unterstütze damit linke Politiker*innen. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Verlag am 5. Dezember 2024 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben – ein verbindliches Versprechen, diese Lüge nicht zu wiederholen, andernfalls droht ihr eine Strafe.
- Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag behauptete, Campact werde mit Steuergeldern bezahlt. Das Landgericht Potsdam untersagte diese falsche Behauptung mit Urteil vom 22. November 2024.
- Der Internet-Blog Journalistenwatch verbreitete falsche Behauptungen über Campact. Auf dem Blog hieß es, Campact mache ausschließlich Kampagnen für linke Parteien, was „zu einem erheblichen Teil die deutschen Steuerzahler” bezahlten. Diese Behauptung ist falsch. Der damalige Betreiber des Blogs gab am 14. November 2024 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die Aussage nicht zu wiederholen.
- Auch auf coolis.de wurde behauptet, Campact werde vom Staat gefördert. Am 13. November 2024 gab der Betreiber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Falls er die Lüge erneut verbreitet, muss er eine Strafe zahlen.
- CDU-Politiker Christoph Ploß behauptete auf seinem X-Account fälschlicherweise, Campact erhalte Steuergelder von der Regierung. Das Landgericht Hamburg untersagte ihm diese Behauptung mit einem Urteil vom 1. November 2024.
- Florian W. behauptete auf dem Portal NachDenkSeiten fälschlicherweise, Campact erhalte Geld vom Familienministerium. Doch Campact wehrte sich gegen diese Falschbehauptung. Vor dem Landgericht Berlin II verpflichtete er sich am 23. Oktober 2024, seine Behauptung nicht zu wiederholen. Andernfalls droht ihm eine Strafe.
- Die Tichys Einblick GmbH stellte die falsche Behauptung auf, Campact sei mit Bundesmitteln ausgestattet. Vor dem Landgericht Berlin II gab der Betreiber des Blogs am 4. November 2024 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
- Der Internet-Blog Journalistenwatch verbreitete die Behauptung, Campact erhalte Millionen vom Staat und betreibe illegale Parteienfinanzierung. Am 14. Oktober 2024 ließ der damalige Betreiber durch seinen Anwalt eine Unterlassungserklärung abgeben. Falls er die Behauptung wiederholt, droht ihm eine Strafe.
- Der AfD-Bundesverband behauptete wahrheitswidrig, Campact leite Steuergelder an die Grünen weiter. Das Landgericht Berlin II untersagte diese Falschbehauptung mit Urteil vom 8. Oktober 2024.
- VIUS SE & Co. KGaA (Nius-Magazin) behauptete fälschlich, Campact leite Steuergelder über Umwege an die Grünen weiter. Das Landgericht München I untersagte diese und weitere Falschbehauptungen mit Urteil vom 2. Oktober 2024. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
- Der Herausgeber der NachDenkSeiten verpflichtete sich am 1. Oktober 2024, nicht mehr zu behaupten, Campact erhalte Millionenbeträge aus dem staatlichen Förderprogramm „Demokratie leben“ und unterstütze im Gegenzug den Wahlkampf der Grünen.
- Sebastian D. behauptete, er finanziere Campact mit seinen Steuermitteln. In einem Vergleich vor dem Landgericht Bonn verpflichtete er sich am 25. September 2024, nicht mehr zu behaupten, dass Campact unmittelbar oder mittelbar durch öffentliche Mittel finanziert wird.
Stand: April 2025