Gerade für kleinere und weniger bekannte Organisationen kann der Verlust der Gemeinnützigkeit den Ruin bedeuten: Bürger*innen könnten möglicherweise weniger spenden, wenn sie ihre Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen können. Außerdem verlieren die Organisationen den Zugang zu wichtigen Arbeitsgrundlagen, für die der gemeinnützige Status die Voraussetzung ist. Beispielsweise werden sie von manchen Geldern aus Stiftungen oder vom Staat abgeschnitten, dürfen bestimmte Räume nicht mehr mieten oder Infostände in Fußgängerzonen aufbauen.
Auch für Campact hatte der Entzug der Gemeinnützigkeit Folgen: Wir haben direkt nach der Veröffentlichung des Attac-Urteils beschlossen, vorsorglich keine Zuwendungsbestätigungen für Spenden mehr auszustellen. Damit waren wir der dringenden Empfehlung unserer Steuerberater*innen und Anwält*innen gefolgt. Eine weitere konkrete Folge war, dass Campact, für die erhaltenen Großspenden (über 20.000 Euro) Schenkungssteuer nachzahlen musste.
Campact lässt sich aber nicht mundtot machen. Wir setzen unsere Kampagnen – etwa für Klimaschutz, die Agrar- und die Verkehrswende sowie gegen Rechtsextremismus – fort. Unsere Bürgerbewegung wird von über 2 Millionen Menschen getragen: Wir setzen darauf, dass unsere Spender*innen und Förder*innen uns weiter treu bleiben und sich Campact auch in Zukunft auf die Finanzierung durch Zehntausende Kleinstspenden stützen kann.