Viele Täter*innen gehen straffrei aus
Bislang können Täter*innen Hate Speech im Internet relativ ungestört verbreiten. Oft erstatten Betroffene keine Anzeige – auch, weil Betroffene, die zur Polizei gehen beklagen, dass sie nicht ernst genommen werden oder die Polizei keine Kapazitäten hat.
Kommt es zu einer Ermittlung, dauern diese oft sehr lange. Betroffene warten bis zu einem Jahr auf Ermittlungsergebnisse. Die Fälle werden einzeln behandelt – orchestrierter Hass bleibt so unerkannt.
Erfolg gegen Hate Speech haben in den meisten Fällen nur Zivilklagen. Dafür müssen die Kläger*innen aber in Vorkasse gehen. Das kann sich nicht jede*r leisten.
Das Netz-DG reicht nicht aus
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet die Betreiber*innen von Plattformen – wie Facebook oder Twitter – strafrechtlich relevante Hate Speech zu löschen. Das ist umstritten, denn so bestimmen die Betreiber*innen, was geäußert werden darf und was nicht. Nur wenn strafbare Kommentare konsequent angezeigt und verfolgt werden, hat das einen dauerhaften Effekt. Auch eine Reform des NetzDG brachte einige Verbesserungen – grundlegende Probleme und Regelungslücken bleiben aber bestehen.
Hate Speech im Internet stoppen: Was getan werden muss
Der Rechtsstaat muss auch im Internet seiner Verantwortung nachkommen und bestehende Gesetze konsequent umsetzen. Beleidigungen, die wir uns in der Öffentlichkeit niemals gefallen lassen würden, werden im Netz toleriert. Erst durch Anzeigen werden die Kommentare juristisch überprüft, der Rechtsstaat übernimmt die Verantwortung und private Betreiber*innen sind nicht mehr in der Rolle von Richter*innen. Die Justizminister*innen der Länder müssen sich dieser Verantwortung jetzt stellen.