Heizungstausch: Klimafit und bezahlbar machen

Unsere Wärmeversorgung muss klimafreundlich werden – das forderten 140.807 Menschen gemeinsam mit Campact. Zum 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz nun in Kraft, wenn auch stark abgeschwächt. Lies hier alles über Campacts Einsatz für eine sozial gerechte Wärmewende.

Zu sehen ist eine Hand, die an einem Heizungsthermostat dreht, auf dem ein Symbol für erneuerbare Energien angebracht ist.

Klimaschutz wird konkret – Gebäudeenergiegesetz ist verabschiedet

Klimaschutz wird jetzt konkret. Nach langem Streit hat der Bundestag das Gesetz zum Heizungstausch endlich verabschiedet und das Gesetz tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Darum haben wir unseren Appell beendet. Doch die mediale Debatte um das Heizungsgesetz wird uns noch weiter beschäftigen.  

Mit „Habecks Heiz-Hammer“, „Verschrottungsorgie“ oder „Kostenexplosion“ schürten Bild, FDP und Immobilien-Lobby gezielt Ängste gegen das Gebäudeenergiegesetz. Selbst seriöse Medien übernahmen die Formulierungen. Gemeinsam mit Medienwissenschaftlern der Universität Mainz wollen wir mit einer Medienanalyse herausfinden, wie es der Gegenseite gelungen ist, die mediale Debatte zu kapern – und so die gesellschaftliche Zustimmung Woche für Woche sinken zu lassen. 

Unsere Aktionen für eine sozial gerechte Wärmewende

Kabinettssitzung zum GEG 

Mitte April stellte die Ampel die Weichen für die Wärmewende. Gasheizungen sollen länger laufen als geplant, die soziale Abfederung fällt schwächer aus. Sieh Dir hier die Bilder unseres Protests an. 

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Mehr Bilder findest Du auf dem flickr-Account von Campact.

1. Lesung vom GEG 

Im großen Bündnis forderten wir Mitte Juni vor dem Bundestag dringende Nachbesserungen, damit der Gebäudesektor die Klimaziele nicht erneut verfehlt. Im Schulterschluss mit Umwelt- und Sozialverbänden haben wir uns für den sozial gerechten Klimaschutz eingesetzt. Mieter*innen müssen davor geschützt werden, dass die Umbaukosten über die Modernisierungsumlage an sie weitergegeben werden. Auch Eigentümer*innen brauchen in Abhängigkeit von ihrer finanziellen Lage eine zielgerichtete Unterstützung. Es ist jetzt an den Abgeordneten des Bundestages, das Gesetz im parlamentarischen Prozess so zu verändern, dass es einen echten Hebel für den sozialen Klimaschutz darstellt.

Hunderte Mails an die Ausschüsse

Nach der 1. Lesung im Bundestag werden Details eines Gesetzes in den relevanten Ausschüssen diskutiert. Hunderte Campact-Aktive kontaktierten daraufhin die Ausschuss-Mitglieder von SPD und Grünen per E-Mail, damit sie sich für eine konsequente und sozial gerechte Wärmewende einsetzen. 

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5-Minuten-Info

Schon im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung aus SPD, FDP und Grünen festgelegt: Ab 2025 sollen keine neuen Heizungen mehr eingebaut werden, die nicht mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Angesichts des Krieges in der Ukraine hat die Ampel beschlossen, die Regelung um ein Jahr vorzuziehen. Der aktuelle Vorschlag von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zum Gebäudeenergiegesetz ist also die Umsetzung des Koalitionsvertrags.

Eine neue Gasheizung hat eine Lebensdauer von durchschnittlich 15 bis 20 Jahren. Werden jetzt noch neue Gasheizungen eingebaut, verfeuern sie das klimaschädliche Gas noch bis 2043 oder sogar darüber hinaus. Um bis spätestens 2045 klimaneutral zu sein, muss sich bei der Wärmeversorgung also dringend etwas ändern. Deswegen ist es wichtig, bald die ersten Maßnahmen zu ergreifen, um alte Gas- und Ölanlagen nach und nach durch klimafreundliche und saubere Wärme zu ersetzen.

Anders als bei Öl- und Gasheizungen, die viel CO2 freisetzen, entstehen bei klimafreundlichen Heizungen keine zusätzlichen Emissionen – zum Beispiel, weil die Heizung mit Strom betrieben wird, der aus Wind und Sonne entsteht. Die bekannteste klimafreundliche Heizungstechnologie ist die Wärmepumpe; aber auch Fernwärme kann klimaneutral bereitgestellt werden. Außerdem gibt es weitere Technologien wie Stromheizungen oder Geothermie – welche Technologie die jeweils sinnvollste ist, hängt vom spezifischen Gebäude ab. Mehr Infos findest Du bei der Deutschen Umwelthilfe.

Nein. Der Vorschlag von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gilt ab 2024 nur für Neu-Einbauten. Das heißt: Wird eine neue Heizung in ein bestehendes Haus eingebaut, darf sie nur noch mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien dort betrieben werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bestehende Heizungen ihre Lebensdauer überschritten haben, nicht mehr reparierbar sind oder eine Modernisierung stattfindet. Beim Bau von neuen Häusern gilt die Regelung ab 2024 natürlich auch. 

Der schrittweise klimaneutrale Umbau der Wärmeversorgung ist ein Mammutprojekt. Um das zu schaffen, braucht es viele Fachkräfte und natürlich ausreichend neue Geräte, wie Wärmepumpen und Co. Damit Produktion und Ausbildung von Fachkräften jetzt hochlaufen, brauchen Industrie und Handwerk verlässliche Vorgaben von der Ampel. Nur so können Investitionen sichergestellt werden.

Geht eine bestehende Gas- oder Ölheizung kaputt und kann repariert werden, darf sie dann laut Entwurf auch weiterlaufen – entweder, bis sie die maximale Lebensdauer erreicht hat oder bis spätestens 2045. Versagt eine fossile Heizung komplett den Dienst (sogenannte „Heizungs-Havarie“), greifen Übergangsfristen von mehreren Jahren – hier kommt es auf die örtlichen Gegebenheiten an. Damit bei der Wärmewende niemand alleingelassen wird, müssen die Vorgaben der Ampel auch Unterstützungen beim Umbau zusichern. Das Wirtschaftsministerium hat umfangreiche Förderungen für Umrüstungen und energetische Sanierungen vorgesehen – jetzt müssen sie auch umgesetzt werden.

Vielerorts in Deutschland herrscht starker Wohnungsmangel. Das heißt, dass sich Mieter*innen in der Regel nicht aussuchen können, in was für einem Haus sie leben, sondern das nächstbeste Angebot annehmen – so auch bei der Heizung. Will der Vermieter nun die Heizanlage auswechseln, können aktuell alle Kosten per Modernisierungsumlage auf die Mieter*innen umgelegt werden. Die Vermieter*innen können sich so ihre Heizung von den Mieter*innen abbezahlen lassen. Doch auch Hauseigentümer*innen sind beim Klimaschutz in der Pflicht. Deswegen muss die Ampel-Regierung dafür sorgen, dass der Heizungstausch in Mietshäusern mit Förderungen unterstützt und sozialverträglich ausgestaltet wird.

Klima: Aktuelles im Blog

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