Campact begrüßt Entscheidung des EuGH zu Schiedsgerichten

Verden/Luxemburg, 6. März 2018. Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, dass Investitionsschutz-Verträge nicht mit dem Recht in der Europäischen Union vereinbar sind, kommentiert Maritta Strasser von Campact:

„Das höchste EU-Gericht bestätigt die Hunderttausenden, die mit uns gegen die Handelsabkommen auf die Straße gegangen sind. Wir haben es immer gesagt: Investitionsschutz-Verträge und die dazugehörigen Schiedsgerichte sind eine Paralleljustiz für Konzerne. Das hat das Gericht in Luxemburg jetzt bestätigt. Die Konzernklage-Rechte sind unvereinbar mit europäischem Recht. Unserer Meinung nach sind sie auch unvereinbar mit Rechtsstaat und Demokratie.

Das heißt, nach diesem Urteil widersprechen 196 Handelsverträge (so genannte Intra-EU-BITs) dem EU-Recht. Verträge zwischen EU-Staaten, die Investitionsschutz-Klauseln enthalten, darf es nicht mehr geben. Das ist der Anfang vom Ende der Paralleljustiz.”

Campact-Position zu Handelspolitik (Forderung 3)

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