EU Handel Wirtschaft
Der Anfang vom Ende der Paralleljustiz:
Campact begrüßt Entscheidung des EuGH zu Schiedsgerichten
Verden/Luxemburg, 6. März 2018. Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, dass Investitionsschutz-Verträge nicht mit dem Recht in der Europäischen Union vereinbar sind, kommentiert Maritta Strasser von Campact:
„Das höchste EU-Gericht bestätigt die Hunderttausenden, die mit uns gegen die Handelsabkommen auf die Straße gegangen sind. Wir haben es immer gesagt: Investitionsschutz-Verträge und die dazugehörigen Schiedsgerichte sind eine Paralleljustiz für Konzerne. Das hat das Gericht in Luxemburg jetzt bestätigt. Die Konzernklage-Rechte sind unvereinbar mit europäischem Recht. Unserer Meinung nach sind sie auch unvereinbar mit Rechtsstaat und Demokratie.
Das heißt, nach diesem Urteil widersprechen 196 Handelsverträge (so genannte Intra-EU-BITs) dem EU-Recht. Verträge zwischen EU-Staaten, die Investitionsschutz-Klauseln enthalten, darf es nicht mehr geben. Das ist der Anfang vom Ende der Paralleljustiz.”