Bündnis „Nein zu CETA“ wendet sich an Bundesverfassungsgericht 

Schild vor Bundestag "Vorläufig wegen CETA geschlossen" - Campact-Appell gegen CETA

Europäischer Gerichtshof soll Handelsabkommen EU-Kanada prüfen

Berin, 1. Juni 2018. Die Organisationen Campact, Mehr Demokratie und foodwatch haben beim Bundesverfassungsgericht beantragt, das CETA-Freihandelsabkommen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Die Luxemburger Richterinnen und Richter sollen klären, ob das umstrittene EU-Kanada-Abkommen mit europäischem Recht vereinbar ist. Das Aktionsbündnis hatte im August 2016 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen CETA eingereicht. Da der Handelsvertrag aber unmittelbar EU-Recht berühre, sei es sinnvoll, wesentliche Fragen auch vom obersten europäischen Gericht zu klären, bevor ein Urteil falle, erklärte das Bündnis. Einen entsprechenden Schriftsatz haben die Organisationen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Kollision mit EU-Recht
„Wir gehen davon aus, dass CETA gleich an mehreren Stellen mit EU-Recht kollidiert und dass nicht nur Rechte der Mitgliedstaaten, sondern auch des EU-Parlaments und des Europäischen Gerichtshofes verletzt werden“, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, der das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter bei der Verfassungsbeschwerde vertritt. „Insbesondere die nicht demokratisch legitimierten und mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten CETA-Ausschüsse und der Investitionsgerichtshof sind nach unserer Auffassung mit den Europäischen Verträgen nicht vereinbar.“ Zudem seien viele Fragen offen, etwa wie CETA wieder aufgekündigt werden kann und welche Weisungsbefugnisse die neuen Gremien gegenüber den schon bestehenden EU-Organen haben.
Kritik an „Ausschüssen“
Die drei Organisationen kritisieren insbesondere die durch das CETA-Abkommen eingerichteten „Ausschüsse“, in denen Vertreterinnen und Vertreter von Kanada und der Europäischen Union sitzen. Wie die Beteiligung der Mitgliedstaaten und vor allem der Einfluss der Parlamente gesichert werden soll, ist noch unklar. Die Ausschüsse können den Vertrag weiterentwickeln und verändern, viele ihrer Beschlüsse sind wahrscheinlich völkerrechtlich verbindlich. Das Europaparlament oder die nationalen Parlamente könnten dadurch in ihren Rechten beschnitten werden, so die Kritik. „Eine Handvoll Menschen kann ohne ausreichende demokratische Legitimation hinter verschlossenen Türen Entscheidungen treffen, die die Bürgerinnen und Bürger in Europa unmittelbar betreffen“, so Roman Huber, geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie. „Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind dabei, Befugnisse aus der Hand zu geben und sich selbst eine Art Vormund schaffen, dessen Kompetenzen umfassend sind, so lange sie irgendeinen Handelsbezug aufweisen.“
Verfassungsbeschwerde von 125.000 Menschen
Die Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA!“ des Aktionsbündnisses aus Campact, Mehr Demokratie und foodwatch unterstützen mehr als 125.000 Menschen. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob der Handelsvertrag mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Weite Teile des Abkommens werden schon jetzt „vorläufig“ angewendet. EU-Rat und Europaparlament sowie einige Mitgliedstaaten wie etwa Portugal, Dänemark und die Tschechische Republik haben CETA schon ratifiziert. In Deutschland müssen noch Bundestag und Bundesrat entscheiden.

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Pressekontakte:
Mehr Demokratie, Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, Tel.: +49 (0)30 / 816 30 17
Foodwatch, Andreas Winkler, presse@foodwatch.de, Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 290
Campact, Svenja Koch, koch@campact.de, Tel.: 04231 957 590 (auch mobil)
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