CETA: EuGH-Urteil macht Weg frei für Paralleljustiz für Konzerne

Verden, 30. April 2019. Die im Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Kanada (CETA) vorgesehenen Sonderklagerechte für Investoren (Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit) sind mit dem EU-Recht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem heute veröffentlichten Gutachten. Das Netzwerk Gerechter Welthandel, dem 56 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, bedauert diese Entscheidung und betont, dass Sonderklagerechte für Konzerne nicht kompatibel mit der Demokratie, dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten sind. Das Urteil des EuGH macht den Weg frei für eine Paralleljustiz für Konzerne in Freihandelsabkommen. Kanadische Konzerne können nach Ratifizierung des Abkommens EU-Staaten auf Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe verklagen, wenn sie ihre Profite durch Gesetze zum Schutz der Verbraucher/innen oder der Umwelt gefährdet sehen. Umgekehrt gilt das auch für europäische Konzerne in Kanada.

Protest bleibt

„CETA ist und bleibt ein schlechtes Abkommen. Es schränkt den Handlungsspielraum von Kommunen ein, unterstützt die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und gefährdet die öffentliche Daseinsvorsorge. Es schützt das Vorsorgeprinzip nur unzureichend und öffnet damit Tür und Tor für die Verwässerung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards. Das Abkommen genügt nach wie vor nicht den Ansprüchen an ein nachhaltiges Abkommen, das Umwelt- und Klimaschutz vorantreibt und Menschenrechte schützt. Stattdessen dient es vor allem den Interessen großer Konzerne”, stellt Alessa Hartmann von PowerShift fest.

Roland Süß von Attac ergänzt: “Gemeinsam mit Millionen Menschen in ganz Europa haben wir gegen CETA demonstriert, allein in Deutschland hat über eine Million die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterzeichnet. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass das Abkommen nicht in Kraft tritt und fordern alle politischen Parteien dazu auf, eine Ratifizierung in Deutschland zu verhindern.“ Die aktuelle europaweite Kampagne “Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!” fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich aus Handels- und Investitionsabkommen zurückziehen, die Sonderklagerechte enthalten, und künftig keine solchen Abkommen mehr abzuschließen. Sie wird von über 200 europäischen Organisationen, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen getragen; auch das Netzwerk Gerechter Welthandel ist dabei. Die entsprechende Petition wurde in den ersten drei Monaten bereits von über 550.000 Menschen europaweit unterzeichnet.

Gerechter Welthandel geht anders

CETA ist bereits im September 2017 zu großen Teilen vorläufig in Kraft getreten. Das Investitionsschutzkapitel muss von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden, in Deutschland müssen sowohl Bundestag als auch Bundesrat zustimmen. Grund dafür, dass der EuGH zu der Frage entscheiden musste, war der Widerstand der belgischen Region Wallonien gegen die Unterzeichnung von CETA im Herbst 2016. Wallonien stimmte dem Abkommen schließlich unter der Bedingung zu, dass der EuGH mit einer Prüfung beauftragt wurde, ob die Investor-Staat-Schiedsgerichte mit dem EU-Recht vereinbar sind. Vor diesen Schiedsgerichten könnten kanadische Investoren Schadensersatzklagen gegen einen EU-Mitgliedstaat einreichen, wenn dessen Gesetze oder Regulierungen ihre Gewinne schmälern. Die rechtliche Prüfung des Abkommens ist mit der heutigen Entscheidung des EuGH noch nicht beendet: Auch das Bundesverfassungsgericht muss noch über eine Verfassungsbeschwerde zu CETA entscheiden.

Weitere Infos:
Europaweite Kampagne “Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!”: https://stopisds.org/de

 

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