Berlin, 6. Dezember 2019. Heute haben sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD und Bundesinnenminister Horst Seehofer auf Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geeinigt. Sie können sich dabei auf die Unterstützung der Innenminister und Innenministerinnen der Länder stützen. Die Maßnahmen kommentiert Victoria Gulde von Campact:

“Dass Justiz- und Innenministerium jetzt nachlegen, ist überfällig. Denn in der Anwendung des bisherigen NetzDGs haben sich im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz deutliche Probleme gezeigt. Wenn ein Post nach dem bisherigen NetzDG gelöscht wird, werden die Betroffenen zwar kurzfristig entlastet, aber echte Abschreckung läuft anders. Wenn jetzt IP-Adressen direkt ans BKA gemeldet werden und die Hater sich nicht in der Anonymität verstecken können, ist das ein wichtiger Schritt.

IP-Adressen sollen an das BKA gehen

Schon seit über einem Jahr fordern wir darum: Verfolgen statt nur löschen! Wer Hass online verbreitet, dem muss klar sein, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist. Dafür ist es jetzt wichtig, auch die Stellen zu schaffen, die zur Umsetzung der Reform nötig sind. Vor allem brauchen wir endlich gut ausgestattete Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften –  in allen Bundesländern. „

Im Juli diesen Jahres hatten Campact und das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) die bundesweite Studie „#Hass im Netz“ vorgestellt. Ein Ergebnis: Wegen Hass und Hetze im Internet bekennen sich mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland seltener zu ihrer politischen Meinung. Zu dem gleichen Ergebnis war im Jahr zuvor die Pilotstudie in Hessen gekommen.  Campact hat sich außerdem bei der Gründung von HateAid engagiert. Seit Juli gibt es die Ratgeber-Plattform für Opfer von Hass im Internet. Sie hilft  Menschen, die durch Hasskommentare im Internet bedroht sind, sich juristisch zur Wehr zu setzen – unter anderem mit Rechtsberatung und der Übernahme von Prozesskosten (https://hateaid.org).

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