WeAct: Im Lockdown Gewalt gegen Frauen verhindern

Verden, 16. Dezember 2020. Zum Beginn des harten Lockdowns weist Campact auf das erhöhte Risiko von Frauen hin, in angespannten Situationen in Familie und Beziehung Opfer von Gewalt zu werden. 80 Prozent der Opfer von Übergriffen in den eigenen vier Wänden sind Frauen. In schlimmster Form sind sie am Ende tot. Bereits über 110.000 Menschen haben daher die Petition “Femizide in Deutschland stoppen” auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, unterzeichnet. Als Femizide bezeichnet man Morde an Frauen, die getötet werden, nur weil sie Frauen sind.

Femizide werden oft als “Familientragödie” verharmlost

“Man denkt bei Femiziden eher an die Lage von Frauen in patriarchalischen Gesellschaften in Asien oder Mittelamerika, aber auch in Deutschland ist die Form von Frauenmord gesellschaftliche Realität”, sagt Olga Perov von WeAct. “Jeden zweiten bis dritten Tag wird eine Frau in Deutschland von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet”, fügt Charlotte Schmitz aus Bremen an, die die Petition gestartet hat. Mehr als 115.000 Frauen waren 2019 Opfer von Partnerschaftsgewalt.

Die Zahl der gewalttätigen Eskalationen ist in Corona-Zeiten gestiegen: beengte Wohnverhältnisse, Zukunftsängste, finanzielle Sorgen können die Ursache sein. “Und durch die Corona-Krise können sich die Opfer nicht im persönlichen Gespräch an Vertraute, an Freundinnen oder Freunde wenden und sind noch mehr isoliert”, meint Olga Perov. “Wir möchten den Frauen Mut machen, sich rechtzeitig Hilfe zu holen”. Unter www.hilfetelefon.de und unter der bundesweiten kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 bietet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Anliegen erfahrene Gesprächspartnerinnen, die auch Unterstützung in Wohnortnähe vermitteln können.

Rechtzeitig Hilfe von außen holen

Charlotte Schmitz verlangt darüber hinaus, dass die Bundesregierung alle Fälle von Femiziden von einer unabhängigen Beobachtungsstelle erfassen lässt und Maßnahmen zur Prävention erarbeitet. Außerdem sollten bei sogenannten “Trennungstötungen” keine mildernden Umstände gelten. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gelten bisland diese Umstände, wenn die Trennung vom Opfer ausgegangen sei und sich der Täter dessen beraubt sah, was er nicht verlieren wollte. “Damit gibt man den Opfern teilweise die Schuld an ihrer Ermordung”, sagt Schmitz.

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