Appell in NRW: Keine Pestizide in Schutzgebieten

Berlin/Düsseldorf, 28. März 2022. Auf Bundesebene ist klar geregelt, dass in Naturschutzgebieten Pestizide verboten sind, die zum Beispiel als besonders gefährlich für Bestäuber gelten. Doch die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) nimmt durch einen Erlass zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe aus diesem Verbot aus. Damit riskiert sie, dass weiterhin Insekten sterben und empfindliche Ökosysteme zusammenbrechen. In einem gemeinsamen Appell fordert die Bürgerbewegung Campact und das Umweltinstitut München sie deshalb auf: „Kein Gift in Schutzgebieten!“ Mehr als 27.000 Bürger*innen haben den Appell bereits unterzeichnet und setzen sich damit aktiv für den Schutz von Insekten und die Rücknahme des Erlasses ein.

Erst 2021 traten die Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft, die das bundesweite Verbot von Pestiziden erheblich ausweiten, etwa auch auf Naturschutzgebiete, Nationalparks und gesetzlich geschützte Biotope. Der NRW-Erlass sieht nun aber vor, dass landwirtschaftliche Betriebe mit einer Ackerfläche von mindestens 30 Prozent in einem geschützten Gebiet weiterhin die giftigen Chemikalien verwenden dürfen. Gleiches gilt, wenn ein Betrieb davon ausgeht, dass er ohne Pestizid-Einsatz mehr als 15 Prozent Umsatz verlieren könnte. 

Dadurch stellt Ursula Heinen-Esser wirtschaftliche Interessen ohne genauere behördliche Prüfung über den Schutz der biologischen Vielfalt – entgegen dem von ihr vertretenen Ziel, den Schutz der für den Menschen so wichtigen Bestäuber und weiteren Nützlinge zu verstärken. Ein vom Umweltinstitut in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Erlass rechtswidrig ist. 

Zum Appell (mit aktueller Unterschriftenzahl): https://aktion.campact.de/insektenschutz/ausnahmeerlass-nrw/teilnehmen

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