AfD-Klage vor Bundesverfassungsgericht muss Weckruf sein – Stiftungsgesetz jetzt!

Zwei Personen mit Masken von Erika Steinbach und Björn Höcke werfen Geldscheine. Daneben sind Säcke mit einem Euro-Zeichen, sowie ein Karton auf dem "Steuergelder" steht.
Die AfD-nahe Stiftung DES will Millionen vom Staat. AfD-Klage vor Bundesverfassungsgericht muss Weckruf sein CR: Campact / Paul Lovis Wagner

Zur heutigen mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht über eine Klage der Alternative für Deutschland (AfD) zur Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) erklärt Victoria Gulde, Kampagnenleiterin bei Campact: 

“Die heutige Verhandlung sollte ein Weckruf sein. Wie parteinahe Stiftungen finanziert werden, muss endlich gesetzlich geregelt werden. Es braucht ein Stiftungsgesetz, das die Finanzierung parteinaher Stiftungen auf ein transparentes und solides Fundament stellt. So kann auch verhindert werden, dass Millionen Euro Steuergelder in rechtes Gedankengut fließen. Erste Willensbekundungen aus der Ampel-Koaltition sind gut, reichen aber nicht aus. Wir fordern die Koalitionäre – und insbesondere die SPD – auf, hier schnell tätig zu werden. Ansonsten riskiert sie ein Konjunkturprogramm für die extreme Rechte.”


Hintergrund: 
Bereits am Wochenende haben mehrere Organisationen – u.a. Campact, die Bildungsstätte Anne Frank sowie die Otto Brenner-Stiftung – einen offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages geschrieben und ein Stiftungsgesetz gefordert. Den offenen Brief finden Sie hier.

Themen
AfD
Demokratie
Rechtsextremismus
TEILEN