Schöff*innen-Wahl: Nazis auf der Richterbank? Campact ruft zur Schöff*innen-Bewerbung auf

Verden/Berlin, 15. Februar 2023. Die Bürgerbewegung Campact ruft ihre Unterstützer*innen dazu auf, sich um ein Schöff*innen-Amt zu bewerben. Aktuell werden deutschlandweit insgesamt 60.000 neue Laienrichter*innen für Straf- und Jugendgerichte gesucht. Das Problem: Rechtsextreme und Reichsbürger*innen wurden in der Vergangenheit gezielt durch die AfD und rechte Organisationen wie Pegida mobilisiert, sich auf das Ehrenamt zu bewerben. Gleichzeitig melden sich in der Regel eher zu wenige Bürger*innen für das Schöff*innen-Amt, wodurch die Kommunen nur geringe Auswahlmöglichkeiten haben. Campact warnt, dass Rechtsextreme und Reichsbürger*innen die wenigen Bewerbungen auch dieses Jahr ausnutzen könnten, um sich gezielt ins Justizsystem einzuschleichen.

“Vorverurteilung nach Hautfarbe, härtere Strafen für Menschen mit Migrationshintergrund oder Straffreiheit bei Hass und Hetze: Wenn Rechtsextreme als Laienrichter*innen über Recht und Unrecht mitentscheiden können, ist das eine Gefahr für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie. Wir dürfen die Gerichte nicht den Rechtsextremen überlassen”, betont Dr. Miriam Schader, Kampagnenleiterin bei Campact.

Erst vor wenigen Wochen wurde eine Schöffin in Erfurt in einem Schleuser-Prozess als Rechtsextreme enttarnt. Sie war zuvor dem Gericht lediglich als Mathematiklehrerin bekannt. Die meisten Rechtsextremen bleiben ihre Amtszeit über dagegen unerkannt – mit erheblichen Folgen für das Rechtssystem. 

Schader: “Schon bei der letzten Schöff*innenwahl 2018 riefen AfD, NPD und Pegida ihre Anhänger*innen in sozialen Netzwerken dazu auf, sich massenhaft zu bewerben. Dasselbe passiert jetzt wieder: Die AfD Baden-Württemberg, die Freien Sachsen und die rechte Bürgerbewegung Pro Chemnitz mobilisieren bereits für die Wahl. Wir müssen uns dem entgegenstellen. Wenn sich Tausende progressive Menschen für das Ehrenamt melden, ist auf der Richterbank kein Platz mehr für rechtsextreme Verfassungsfeinde. ”

Hintergrund

Laienrichter*innen werden alle fünf Jahre neu gewählt. Die nächste Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028. Die ehrenamtlichen Schöff*innen haben dabei das gleiche Stimmrecht wie Richter*innen. Im Ernstfall können zwei Ehrenämter die Richter*innen sogar überstimmen. 

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