Campact Demokratie Gemeinnützigkeit
Jahressteuergesetz II: Wieder keine Rechtssicherheit für Vereine
Heute will das Bundeskabinett den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz II beschließen. Es ist in dieser Legislaturperiode die letzte Möglichkeit, das Engagement von gemeinnützigen Organisationen zu sichern und sie vor Angriffen von Rechtsextremen zu schützen.
Im aktuellen Referentenentwurf fehlen jedoch entscheidende Punkte, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden: Dazu gehört eine Erweiterung der Liste gemeinnütziger Zwecke um Engagementbereiche und um den gemeinnützigen Journalismus. Außerdem hatte die Ampelregierung zugesagt, die negativen Auswirkungen des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs aufzufangen und klarzustellen, dass Vereine sich für ihre gemeinnützigen Zwecke politisch engagieren können. Der Referentenentwurf enthält lediglich die Zusage, dass sich Sport- oder Karnevalsvereine gelegentlich zu tagesaktuellen Themen äußern dürfen.
“Leider enttäuscht der vorliegende Referentenentwurf in Sachen Gemeinnützigkeit auf ganzer Linie. Die Regierung weigert sich weiterhin, das Engagement für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als gemeinnützig anzuerkennen”, sagt Christoph Bautz, Geschäftsführender Vorstand von Campact e.V..
Zuletzt haben sich Anfang Juli über 100 Vereine und Stiftungen mit einem offenen Brief an Kanzler Olaf Scholz gewandt und eine schnelle Gemeinnützigkeitsreform gefordert. Die Kampagnen-Organisation Campact hat 2019 in Folge des Attac-Urteils die Gemeinnützigkeit verloren. Heute existiert neben dem nicht-gemeinnützigen Verein die gemeinnützige Demokratie-Stiftung Campact.