Das Landgericht München I hat in einem Endurteil dem rechten Portal Nius die Verbreitung gleich mehrerer Falschbehauptungen über Campact verboten. Campact hatte sich in einem Eilverfahren juristisch gegen einen Artikel von Nius gewehrt, in dem unter anderem falsch behauptet wurde, dass es sich bei der Spende von Campact an die Partei Bündnis 90 / Die Grünen um einen Versuch handeln könnte, staatliche Zuwendungen zurück an die Partei fließen zu lassen. Darüber hinaus hatte Nius unwahr behauptet, dass die Grünen so auf Kosten der Steuerzahler*innen einen Vorteil im politischen Wettbewerb erlangten. Außerdem darf Nius die Äußerung eines Staatsrechtlers nicht mehr wiedergeben, der behauptet hatte, dass Fördergelder des Staates auf Umwegen an eine Partei weitergeleitet würden. Im Wesentlichen folgt das Landgericht München I damit der Argumentation von Campact. Nius darf die verbotenen Äußerungen mit sofortiger Wirkung nicht wiederholen und muss sie von seiner Website entfernen. Lediglich zwei weitere Aussagen von Nius stuft das Gericht als zulässige Werturteile ein. Campact behält sich vor, gegebenenfalls gegen diese Einschätzung in Berufung zu gehen. Die Kampagnen-Organisation Campact wertet das Urteil des Landgerichts München I als großen Erfolg gegen die Verleumdungskampagnen aus rechten Netzwerken. 

Felix Kolb, Geschäftsführender Vorstand von Campact: “Das Portal Nius unter der Ägide Julian Reichelts ist mit seiner Schmutzkampagne über Campact gescheitert. Wir werten das Urteil des Gerichtes als Erfolg, da die Richter*innen über weite Strecken unserer Argumentation folgen. Das Urteil bestärkt uns darin, uns gegen die Diffamierungen aus dem rechtsradikalen Umfeld zur Wehr zu setzen. So sehr Julian Reichelt, AfD und Co. auch versuchen, demokratische zivilgesellschaftliche Organisationen einzuschüchtern, werden wir nicht leiser.”

Tatsächlich bescherten die vermehrten rechtsextremen Attacken Campact knapp 7.000 neue Förder*innen und jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. 

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