Das Landgericht Leipzig hat eine von Campact beantragte einstweilige Verfügung gegen die CDU Leipzig erlassen. Die CDU Leipzig hatte auf ihren Social-Media-Kanälen im Februar 2025 wahrheitswidrig behauptet, dass Campact staatliche Fördermittel erhalte und diese zur Organisation von Demonstrationen gegen die Union einsetze. Der Kreisverband bezog sich dabei unter anderem auf Artikel der BILD-Zeitung. Eine vorgerichtliche Abmahnung ignorierte die CDU. Auf unseren Antrag hat das Landgericht Leipzig der CDU Leipzig die Verbreitung der unwahren Tatsachenbehauptungen untersagt. 

Dr. Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand Campact e.V.: “Die gemeinsame Abstimmung der Union mit der AfD war ein riesiger Fehler und hat ausschließlich der rechtsextremen Partei geholfen. Statt diesen Fehler einzugestehen, versucht die Union nun, die Organisatoren zu verunglimpfen, die sich für den Erhalt der Brandmauer stark machen. Dieses Verhalten ist einer Partei nicht würdig, die das Wort Demokratie im Namen trägt. Wir können nur hoffen, dass alle CDU-Verbände dazulernen, ihre Verantwortung ernst nehmen und in politischen Auseinandersetzung nicht wieder zu Lügen greifen.” 

Schon im vergangenen Jahr hatte unter anderem das rechte Portal Nius, Campact die Umverteilung von Steuergeldern unterstellt. Auch dagegen ging Campact erfolgreich juristisch vor. Das Landgericht München I hat Nius die Verbreitung mehrerer Falschbehauptungen über den Campact e.V. verboten. Derzeit läuft ein Berufungsverfahren.

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