Der Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß (CDU) hat seine Berufung in einem von Campact angestrengten Verfügungsverfahren zurückgenommen. Zuvor hatte das Landgericht Ploß untersagt, zu behaupten, die Bundesregierung würde Campact Steuergelder zuschustern. Dies hat Campact durch das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung verbieten lassen. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung hatte Ploß Berufung eingelegt. In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamburg hat Ploß nach klaren Hinweisen des Senats, der Auffassung des Landgericht zu folgen, sein Rechtsmittel zurückgenommen. Den Rückzieher wertet Campact als Erfolg für sich und als Ermutigung, sich gegen Diffamierungen gegenüber einer kritischen Zivilgesellschaft weiter zur Wehr zu setzen.

Dr. Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand von Campact e.V.: “Mit großer Genugtuung blicken wir auf den Ausgang des Verfahrens: Ploß hat seinen Berufungsantrag zurückgezogen. Dieser Rückzug kommt einem Eingeständnis seiner Niederlage gleich – das macht Hoffnung. Denn in der Union überbietet man sich derzeit gegenseitig mit Versuchen, die Zivilgesellschaft einzuschüchtern und in Verruf zu bringen. Dabei nehmen sie es mit der Wahrheit nicht immer allzu genau. Das zeigen die Beispiele Ploß und CDU Leipzig, gegen die Campact jeweils erfolgreich juristisch vorgegangen ist – wenngleich bei Letzterer die Einsicht für ihre Niederlage noch etwas sacken muss. Auch die Kleine Anfrage der Union ist nur eine Aneinanderreihung von Halbwahrheiten, um weiter Unsicherheit über die Rechtslage gemeinnütziger Organisationen zu schüren. Ich wünsche der Union und ihren Abgeordneten das Format, Kritik künftig besser auszuhalten und eine konstruktive Debatte zu führen. Es ist einer künftigen Regierungspartei unwürdig, die kritische Zivilgesellschaft auf Biegen und Brechen diskreditieren zu wollen.”

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