Im Kampf gegen Fake News erzielt die Kampagnen-Organisation Campact einen weiteren juristischen Erfolg: Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verbotsverfügung gegen den Journalisten Ulf Poschardt. Dieser hatte in einem Welt-Artikel am 26.02.2025 behauptet, dass Campact e.V. vom Staat finanziert werde. Das Gericht entschied nun: Poschardt darf diese Lüge nicht wiederholen und nicht weiter verbreiten – andernfalls droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monate. Die Entscheidung ist im vorläufigen Rechtsschutz ergangen und noch nicht rechtskräftig. 

Felix Kolb, Geschäftsführender Vorstand von Campact: “Die Hetzkampagne von Ulf Poschardt und den Springer-Medien gegen die Zivilgesellschaft ist unterirdisch. Es ist gut, dass das Gericht Poschardt nun in die Schranken weist. Zuspitzung ist erlaubt, Lügen sind es nicht. Mit Fake News und Stimmungsmache Klicks generieren – das Geschäftsmodell der Springer-Medien schadet der Demokratie und ist unverantwortlich.”

Dabei ist die Causa Poschardt nur einer von vielen Fällen, in denen Campact gegen unwahre Tatsachenbehauptung juristisch vorgeht. Demokratiefeind*innen, Rechtsextreme aber auch Journalist*innen verbreiten verstärkt Lügen über die Kampagnen-Organisation. Das will Campact nicht hinnehmen: in ähnlich gelagerten Fällen ist die Kampagnen-Organisation unter anderem gegen den Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß (CDU), die CDU Leipzig, den AfD Bundesverband sowie das rechte Portal NIUS erfolgreich gerichtlich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen vorgegangen.

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