Campact Demokratie Rechtsextremismus
Campact wehrt sich erfolgreich gegen Elsässer
Die Kampagnen-Organisation Campact e.V. hat in einem juristischen Verfahren erfolgreich gegen Jürgen Elsässer, den Herausgeber des rechtsextremen Magazins Compact, geklagt. Das Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) hat Elsässer die Verbreitung einer Falschbehauptung untersagt. Dieser hatte wahrheitswidrig behauptet, dass ausländische Geldgeber über Campact Geld in den brandenburgischen Wahlkampf gesteckt hätten. Die Kampagnen-Organisation wertet das Urteil dahingehend als wichtigen Schritt im Kampf gegen die Verleumdungskampagne aus dem rechtsextremen Umfeld.
Dr. Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand von Campact e.V.: “Das heutige Urteil gegen den Macher des rechtsextremen Magazins Compact ist ein wichtiger Meilenstein in unserem Kampf gegen eine systematische Verleumdungskampagne, die derzeit gegen Campact e.V., aber auch gegen die Zivilgesellschaft allgemein, läuft. Rechtsextreme, sogar einzelne Politiker*innen und Journalist*innen aus dem Springer-Kosmos verbreiten aktuell gezielt Lügen über Campact e.V., um uns zu schwächen und uns in die Defensive zu drängen. Es ist gut zu merken, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem solche Hetzkampagnen abgestraft werden. Ein Wermutstropfen bleibt: Das Landgericht Halle ist uns nicht in allen Punkten gefolgt. Wir werden daher nach Eingang der Urteilsbegründung die Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen. Denn wir werden weiterhin gegen sämtliche Verleumdungsversuche gegenüber Campact e.V. vorgehen.”
Elsässer hatte ebenfalls falsch behauptet, dass Campact e.V. Steuergelder erhalte. Diesen Punkt hat das Landgericht Halle jedoch abgewiesen und weicht damit von Urteilen anderer Gerichte ab, die in ähnlich gelagerten Fällen für Campact entschieden haben. So wurden unter anderem dem Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß (CDU), der CDU Leipzig, dem AfD-Bundesverband oder dem rechten Portal NIUS vergleichbare Äußerungen untersagt. Hinsichtlich dieser Aussage wartet Campact daher noch die ausführliche Urteilsbegründung des Landgerichts Halle ab und behält sich die Einlegung von Rechtsmitteln vor.