Berlin/Hamburg, 11.4.2025. Die Kampagnen-Organisation Campact fährt den nächsten juristischen Erfolg im Kampf gegen Fake News ein: Dieses Mal gegen den Meta-Konzern. Auf der Meta-Plattform Facebook hatte Oskar Lafontaine zuvor die falsche Behauptung verbreitet, dass die Kampagnen-Organisation von der Bundesregierung und vom US-Milliardär George Soros gesponsert werde. Trotz entsprechender Meldung an den Konzern ließ Facebook die Lügen im Netz weiter kursieren. Nun stellt das Landgericht Hamburg klar: Der Konzern ist in der Pflicht, die Falschbehauptung zu löschen und eine Weiterverbreitung zu verhindern. Außerdem trägt Meta die Kosten des Verfahrens.

Dazu erklärt Dr. Astrid Deilmann, geschäftsführende Vorständin von Campact e.V.: “Das Gerichtsurteil ist ein weiterer Etappensieg im Kampf gegen Fake News. Doch es zeigt auch: Der Meta-Konzern tritt das EU-Recht mit Füßen. Dass Facebook trotz entsprechender Hinweise Lügen nicht löscht, sondern erst von Gerichten dazu verdonnert werden muss, ist inakzeptabel. Und es entlarvt eine gefährliche Schieflage: Nicht jeder hat die Ressourcen, vor Gericht zu ziehen. Einzelpersonen oder kleineren Organisationen sind im Kampf gegen Fake News oft die Hände gebunden.”

Dabei ist das EU-Recht eindeutig: Mit dem Digital Service Act (DSA) werden Online-Plattformen verpflichtet, leicht zugängliche und benutzerfreundliche Meldeverfahren einzurichten – und diesen Meldungen auch nachzugehen. Die EU nimmt Online-Dienste damit in die Pflicht, gegen Hass und Hetze sowie Desinformationen vorzugehen.

“Die Rechtslage ist klar, die Umsetzung seitens der Plattformen jedoch mangelhaft. Big Tech muss endlich dazu gebracht werden, die Gesetze einzuhalten. Mehreinnahmen aus einer Digitalsteuer, wie sie derzeit im Gespräch ist, könnten auch den Kampf der Behörden gegen rechtswidriges Verhalten der Plattformen finanzieren. Dadurch würde das Internet ein sichererer, freierer Ort ”, fordert Astrid Deilmann.

Die Klage gegen den Meta-Konzern ist nur einer von vielen Fällen, in denen Campact gegen unwahre Tatsachenbehauptung juristisch vorgeht. Demokratiefeind*innen, Rechtsextreme aber auch Journalist*innen verbreiten verstärkt Lügen über die Kampagnen-Organisation. Das will Campact nicht hinnehmen und geht sowohl gegen Online-Plattformen wie auch Medien und Einzelpersonen vor. Erst in der vergangenen Woche konnte eine einstweilige Verfügung gegen den Journalisten Ulf Poschardt erzielt werden.

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