Ein von Campact in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Winheller zeigt, dass die staatliche Förderung der Denkfabrik Republik21 (R21) juristisch höchst problematisch ist. Nicht nur das: Der Verein müsste dem Gutachten zufolge auch seine Gemeinnützigkeit verlieren, denn er verstößt regelmäßig und umfassend gegen das Gemeinnützigkeitsrecht. Es liegen ausreichend Hinweise vor, dass R21 partei-programmatisch arbeitet. Aus diesem Grund, so das Gutachten, sei die staatliche Förderung von R21 rechtlich höchst fragwürdig. Denn ein solch partei-ähnliches Projekt führe zu einer strukturellen Umgehung der Regeln der Parteienfinanzierung. 

“Unser Gutachten macht deutlich: Der Verein R21 betreibt hauptsächlich parteipolitische Stimmungsmache, um ultrakonservative Ideen durchzusetzen. Der Vereinsvorsitzende Andreas Rödder propagiert außerdem immer wieder eine Öffnung gegenüber der AfD. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist nur ein Feigenblatt und seine staatliche Förderung ein ungerechtfertigter Eingriff in den Parteienwettbewerb. Solange unklar ist, ob die Förderung von R21 das Gesetz bricht, darf Bundesfinanzminister Lars Klingbeil einer Auszahlung von Steuergeldern R21 nicht zustimmen”, unterstreicht Ann-Kathrin Seidel, Campaignerin der Kampagnen-Organisation Campact. 

Das Gutachten ordnet die Veröffentlichungen des Vereins und seine Podcasts hinsichtlich des Gemeinnützigkeitsrechts und der Regeln der Parteienfinanzierung juristisch ein. Alles in allem habe R21 ein konsistent politisch-programmatisches Profil mit “einer gemeinnützigkeitsschädlichen Einflussnahme auf die politische Willensbildung”. Damit agiere R21 in wesentlichen Teilen faktisch wie eine Partei, ohne formal den Status einer Partei im Sinne des Parteiengesetzes zu besitzen, so die Gutachter*innen. Die klimapolitischen Inhalte von R21 beispielsweise wirken dem Gutachten zufolge wie Werbung für den Emissionshandel. Darüber hinaus hält R21 an der Atomenergie fest und fordert ein Ende des Verbrennerverbots.

Das sei höchst problematisch für die staatliche Förderung von R21: ”Die Kombination aus der großzügigen steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an R21 (als gemeinnütziger Verein) und der zusätzlichen staatlichen Unterstützung verschafft dem bürgerlich-konservativen Lager Ressourcen, die im System der Parteienfinanzierung nicht vorgesehen sind”, schreiben die Steuerrechtsexpert*innen von Winheller. “Dadurch entsteht ein politischer Akteur, der im Wettbewerb der Parteien aktiv ist, ohne deren rechtliche Verpflichtungen zu haben.”

500.000 Euro Steuergelder pro Jahr wurden dem gemeinnützigen R21 im Haushalt 2026 zugesagt. Dafür setzte sich Unions-Fraktionschef Jens Spahn Ende 2025 persönlich ein. Somit kann R21 bis 2029 mit insgesamt zwei Millionen Euro staatlicher Förderung rechnen. 

“Insgesamt zeigt die Förderung von R21 auch, mit welcher Doppelmoral die Union agiert: Auf Landesebene und in den Kommunen sorgt sie dafür, dass Demokratievereine ihre finanziellen Grundlagen verlieren, obwohl diese eindeutig gemeinnützig arbeiten. Im Bund wiederum verschafft sie einem Verein Steuergelder, der eine Zusammenarbeit mit der AfD salonfähig machen möchte und das Gemeinnützigkeitsrecht bricht. Dieser Kurs der Konservativen ist verheerend”, erklärt Seidel.

Über das Gutachten
Das Gutachten wurde im Auftrag der Kampagnen-Organisation Campact e.V. durch die Kanzlei Winheller GmbH im Dezember 2025 durchgeführt. Für die Analyse wurden öffentlich zugängliche Inhalte der Denkfabrik Republik21 e.V. herangezogen, wie zum Beispiel die Publikationsreihe „Eckpfeiler“ zu verschiedenen Themenbereichen, R21-Podcasts oder das Papier des Expertenrats von R21 für eine grundsätzliche Neuorientierung in der Klima- und Energiepolitik.

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