Laut einem kürzlich veröffentlichten Rechtsgutachten der Steuerrechtskanzlei Winheller, erstellt für die Kampagnen-Organisation Campact, verstößt der Verein Denkfabrik Republik21 (R21) gegen das Gemeinnützigkeitsrecht. Campact fordert nun das Finanzamt München auf, den Gemeinnützigkeitsstatus von R21 zu prüfen. Dieses ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Hinweis nachzugehen. Gleichzeitig wendet sich Campact in einem Brief an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Darin appelliert die Kampagnen-Organisation, die Auszahlung der Gelder an R21 vorerst nicht freizugeben, bis die rechtlichen Vorwürfe eines Verstoßes gegen die Regeln der Parteienfinanzierung geklärt sind.
“R21 handelt nicht gemeinnützig, da es seine Satzungszwecke missachtet. Stattdessen verbreitet R21 einseitige und CDU-nahe Forderungen. Das ist Parteipolitik durch die Hintertür und darf nicht mit Steuererleichterungen belohnt werden. Das Gemeinnützigkeitsrecht muss für alle gelten – auch für konservative Vereine”, erklärt Ann-Kathrin Seidel, Gemeinnützigkeit-Expertin bei Campact. “Außerdem muss Bundesfinanzminister Klingbeil dringend prüfen, ob eine Auszahlung der R21-Förderung den Regeln zur Parteienfinanzierung entspricht.“
Das Gutachten zeigt, dass R21 seine Gemeinnützigkeit verlieren sollte. Es belegt, dass R21 systematisch die Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts überschreitet. Die R21-Forderungspapiere, Studien und Podcasts erfüllen nicht die Anforderungen des Bundesfinanzhofs: R21 arbeite nicht geistig offen und verfehle die wissenschaftlichen Standards, die für die Förderung der Wissenschaft und Forschung vonnöten sind.
R21 ist als gemeinnützig anerkannt für die Förderung der Wissenschaft und Forschung, des bürgerschaftlichen Engagements und der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens. Wie alle gemeinnützigen Körperschaften müsste der Verein ausschließlich zu diesen Zwecken arbeiten. Ein Umweltschutzverein etwa darf sich politisch für bessere Naturschutzgesetze einsetzen, aber nicht für Bildungs- oder Entwicklungspolitik. Genau das tut R21 jedoch. Laut Gutachten agiert R21 allgemeinpolitisch. Die Organisation verfolgt das Ziel, CDU-nahe Forderungen wie Emissionshandel, die Einführung der Wehrpflicht oder die Rücknahme des Verbrennerverbots durchzusetzen.
R21s parteiähnliches Verhalten hat weitere juristische Konsequenzen. Die staatliche Förderung von 500.000 Euro jährlich ab 2026 sei eine Umgehung der Parteienfinanzierung, urteilen die Gutachter*innen. Deshalb fordert Campact, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil nach § 44 Abs. 1 Nummer 5.9 VV zur BHO einen Vorbehalt in den Zuwendungsbescheid einfügt und die Auszahlung der Förderung aus dem Haushalt des Bundespresseamts stoppt.
“Die Causa R21 entlarvt die Doppelmoral der Union: Auf Landes- und Kommunalebene will sie Demokratievereinen ihre finanzielle Basis entziehen, obwohl diese eindeutig gemeinnützig arbeiten. Auf Bundesebene ermöglicht sie einem Verein den Erhalt von Steuergeldern, der die Zusammenarbeit mit der AfD salonfähig machen will und das Gemeinnützigkeitsrecht missachtet“, erläutert Seidel.
Über Gutachten und Brief
Das Gutachten wurde im Auftrag der Kampagnen-Organisation Campact e.V. durch die Kanzlei Winheller GmbH im Dezember 2025 durchgeführt. Das Gutachten wurde selbstverständlich auch R21 zur Verfügung gestellt.
Den Brief von Campact an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil finden Sie hier.