Das Landgericht Hamburg hat den Eilantrag auf einstweilige Verfügung von Theo Müller – vertreten durch die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann – gegen Campact zurückgewiesen. Streitpunkt war der Satz “Theo Müller unterstützt die AfD”. Luise Neumann-Cosel, Leiterin Politik und Kampagnen bei Campact, kommentiert die Entscheidung:

“Das Landgericht Hamburg hat uns auf ganzer Linie Recht gegeben: Campact darf weiter sagen, dass Theo Müller die AfD unterstützt. Das Gericht hat Müllers Versuch, zivilgesellschaftliche Stimmen mit Klagen mundtot zu machen, damit abgeschmettert. Wenn Müller die Benennung seiner AfD-Verbindungen als unangenehm empfindet, sollte er sich von der Partei distanzieren – anstatt den Protest dagegen anzugreifen. Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts als Anlass, unsere Info-Kampagne über Müllers AfD-Nähe noch einmal ordentlich anzukurbeln.”

Das Landgericht Hamburg begründet die Zurückweisung des Antrags von Theo Müller damit, dass die Aussage “Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD” eine zulässige Meinungsäußerung sei, für die es tatsächliche Anknüpfungspunkte gebe. “Eine durchgreifende Distanzierung von der AfD [durch Theo Müller] findet gerade nicht statt, so dass spiegelbildlich eine Grundlage dafür besteht, zu dem Schluss zu gelangen, der Antragsteller unterstütze die AfD […].” Das Gericht kommt zu dem Schluss: “Jedenfalls in der Gesamtschau liegen damit hinreichende Anknüpfungstatsachen für die vom Antragsgegner verbreitete Meinungsäußerung vor, so dass dem Antragsteller kein Unterlassungsanspruch zusteht.” 

Rechtsanwältin Dr. Wiebke Fröhlich von der Kanzlei JBViniol, die Campact vor Gericht vertreten hat, begrüßt die Entscheidung als wichtiges Signal für Meinungsfreiheit und politisches Engagement gegen Rechts: “Heute ist es wichtiger denn je, Verbindungen ins rechtsextreme Milieu aufzuzeigen. Die Entscheidung stärkt all jenen den Rücken, die problematische Verflechtungen und Seilschaften ans Licht der Öffentlichkeit bringen. Wir freuen uns, dass das Landgericht Hamburg hier einen Einschüchterungsversuch im Keim erstickt hat.”

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