Abermals setzt sich die Kampagnen-Organisation Campact e.V. gegen die VIUS SE GmbH & Co KGaA als Betreiberin des rechten Portals Nius vor Gericht durch. Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) untersagt mittels gleich mehrerer einstweiliger Verfügungen Nius, die Kampagnen-Organisation als “staatlich finanzierte Campact-Gruppe“ zu bezeichnen. Mit dieser Umschreibung versucht das Portal, frühere Untersagungen zu umgehen und Campact weiterhin fälschlich als staatlich finanziert darzustellen. Dem setzt das Gericht nun ein Ende und kommt zu dem Schluss: “Die Tatsachenbehauptungen sind unwahr und verletzen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des durch Spenden finanzierten Antragstellers.”
Dr. Astrid Deilmann, Geschäftsführende Vorständin von Campact, kommentiert die Entscheidung: “Nius ist jedes Mittel recht, um Campacts Integrität zu beschädigen. Doch das OLG Hamburg setzt hier klare Grenzen. Es ist eine Wohltat, dass Lügen vor Gericht als das enttarnt werden, was sie sind: gezielte Desinformation aus dem rechtsextremen Umfeld. Die einstweiligen Verfügungen gegen Nius geben uns Aufwind. Wir werden uns weiter entschlossen gegen Diffamierungen aus dem rechtsradikalen Milieu wehren.”
Rechtsanwältin Dr. Wiebke Fröhlich von der Kanzlei JBViniol, die Campact vertritt, erklärt: „Das OLG Hamburg hat klargestellt, dass falsche Zuschreibungen nicht dadurch zulässig werden, dass man sie hinter neuen Formulierungen versteckt. Campact e.V. erhält keinerlei staatliche Förderung. Wer dennoch versucht, diese Behauptung unter anderen Begriffen weiter zu verbreiten oder einen entsprechenden Eindruck zu erwecken, handelt rechtswidrig. Die Entscheidungen sind ein klares Signal gegen Desinformation.“