Auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, haben rund 81.000 Menschen die Petition “Schutz queerer Menschen ins Grundgesetz” von Autorin Nadine Primo und Aktivistin Luna Möbius unterzeichnet. Erstunterzeichner*innen sind unter anderem Phenix Kühnert, Aljosha Muttardi, Lars Tönsfeuerborn und der “LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt”. Anlass für die Petition war der Anschlag auf den Berliner CSD. In der Petition fordern sie die Unionsfraktion und Bundeskanzler Friedrich Merz dazu auf, die sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Ebenfalls plädieren sie dafür, in der Gesetzesbegründung festzuhalten, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen bei “Geschlecht” inkludiert sind. Über die Grundgesetzänderung hinaus setzen sie sich für eine langfristige finanzielle Unterstützung queerer Räume und Verbände, die flächendeckende Anerkennung von CSDs als politische Veranstaltungen sowie die Fortführung und ausreichende Finanzierung von Extremismus-Präventionsprogrammen und Förderprogrammen wie “Demokratie leben” ein. 

Nadine Primo, Petitionsstarterin und Autorin, erklärt: “Seit Jahren nehmen Hass, Hetze und Angriffe gegen LGBTQIA* massiv zu. Der Anschlag auf den Berliner CSD war nun der Höhepunkt der Gewalt, die wir tagtäglich erleben. Die politischen Debatten drehen sich um den Täter, doch der Schutz von queerem Leben muss in den Mittelpunkt rücken. Die SPD, Grüne und Linke haben bereits ihre Unterstützung signalisiert, was den Schutz queeren Lebens im Grundgesetz betrifft. Die Union muss zeigen, ob sie es mit ihren Schutzversprechen wirklich ernst meint oder das Attentat für ihre rassistische Migrations- und Sicherheitspolitik missbraucht. Daher fordern wir nun die Unionsfraktion und Bundeskanzler Friedrich Merz auf, der Aufnahme queerer Menschen in Artikel 3 des Grundgesetzes ebenfalls zuzustimmen.”

Artikel 3 im Grundgesetz schützt bisher vor Diskriminierung aufgrund unter anderem des Geschlechts, der Herkunft, der Religion, der politischen Überzeugung oder einer Behinderung. Die sexuelle Identität wird jedoch nicht ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz genannt. Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden, haben daher nicht den gleichen verfassungsrechtlichen Schutz wie andere betroffene Gruppen.

Link zur Petition: https://campact.org/-petitions-schutz-queerer-menschen-ins-grundgesetz 

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