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Angesichts der wachsenden Staatsverschuldung und der neu ins Grundgesetz aufgenommenen Schuldenbremse hat die Bundesregierung einen Sparplan erarbeitet. Das im Juni vorgelegte Sparpaket hat es allerdings in sich: Ein Drittel des gesamten Sparaufkommens soll im Sozialressort getätigt werden. Insgesamt sollen in den kommenden vier Jahren 30 Milliarden Euro im Sozialen gestrichen werden. Dafür hat die Regierung Kürzungen bei Hartz-IV-Empfänger/innen, Arbeitslosen, Geringverdiener/innen und Familien eingeplant. Nach einer angemessenen Beteiligung von Vermögenden sowie von Profiteur/innen und Verursacher/innen der Krise sucht man hingegen vergeblich.
Bereits die Einführung von Hartz IV vor bald sechs Jahren hat zu einer Ausbreitung der Armut geführt und lässt die soziale Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergehen. Das Sparpaket wird diese Situation noch verschärfen.
Ab Mitte September beraten die Bundestagsabgeordneten das Sparpaket. Doch selbst in den Reihen von CDU/CSU und FDP wächst die Kritik an den sozial völlig unausgewogenen Sparbeschlüssen der Regierung.
Beispiel Elterngeld
Das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger/innen soll ersatzlos gestrichen werden. Damit werden Eltern mit Hartz-IV-Bezug im ersten Jahr monatlich 300 Euro weniger zur Verfügung haben. Eltern mit höheren Einkommen trifft es dagegen kaum: Sie bekommen in Zukunft 65% statt 67% des letzten Monatsgehalts (siehe Blogbeitrag).
Arbeitsministerin von der Leyen verteidigt diese Pläne: "Das Elterngeld wurde eingeführt, um Familien- mit Berufsplanung zu vereinbaren. Bei den Langzeitarbeitslosen zahlt der Staat das gesamte Einkommen, auch übrigens dann für das neugeborene Kind den Lebensunterhalt." Die Arbeitsministerin verschweigt an dieser Stelle allerdings, dass es bis 2007 anstatt des Elterngeldes das Erziehungsgeld gab. Bis dahin bekamen alle Eltern – egal ob sie von Hartz IV leben mussten oder berufstätig waren – für einen Zeitraum von zwei Jahren 300 Euro im Monat. Mit dem neuen Elterngeld wurde eine soziale Wertung eingeführt: Menschen mit höherem Einkommen bekamen überproportional mehr Geld für die Kindererziehung als Eltern mit geringem Einkommen. Bis zu 1.800 Euro gibt es für gut verdienende Eltern weiterhin, für Hartz-IV-Empfänger/innen gab es bislang bloß 300 Euro – und nun ist selbst dies gestrichen worden.
Auch die Überprüfung und Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze wird keine Hilfe für die Betroffenen bringen. Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass der Bedarf von Kindern nicht einfach pauschal von dem von Erwachsenen abgeleitet werden dürfe. Bisher bekommen Kinder einfach 60 Prozent dessen, was Erwachsenen zusteht – ohne, dass es dafür eine Berechnungsgrundlage gäbe. Bis Ende 2010 muss Arbeitsministerin von der Leyen daher die Unterstützungsleistungen neu berechnen lassen. Eine Besserstellung der Betroffenen wird sich dadurch aber kaum erreichen lassen. Im Haushaltsentwurf sind nicht einmal 500 Millionen Euro dafür vorgesehen – weniger, als beim Elterngeld insgesamt gekürzt werden soll.
Die Streichung des Elterngeldes bei Hartz-IV-Empfänger/innen soll 400 Millionen Euro im Jahr bringen, das Senken des Prozentsatzes bei berufstätigen Eltern von 67 auf 65 Prozent nur 200 Millionen. Statt das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger/innen zu streichen, könnte Familienministerin Schröder den Prozentsatz für berufstätige Eltern auf durchgängig 60 Prozent senken – und würde die gleichen Einsparungen erzielen. Auch die Begrenzung des Maximalbezugs für alle Eltern auf zwölf Monate oder eine Obergrenze von 1.500 Euro würde denen, die viel bekommen, nur ein bisschen nehmen – statt denen alles zu streichen, die wenig haben.
Beispiel Rentenbeiträge
Für jede/n Hartz-IV-Empfänger/in bezahlt die Regierung in die Rentenversicherung ein. Schon jetzt ist dieser Betrag sehr niedrig: Während eines Jahres, das ein/e Langzeitarbeitslose/r Hartz IV bezieht, erhöhen sich ihre/seine Ansprüche auf eine monatliche Rente nur um 2,19 Euro. Das entspricht dem Rentenanspruch, der bei einem Verdienst von 205 Euro im Monat entsteht. Der Rentenbetrag ist also schon jetzt zu gering, als dass er bei lang anhaltender Arbeitslosigkeit für eine ausreichende Rente sorgen könnte.
Doch jetzt plant die Bundesregierung, die Beiträge ganz zu streichen – und steigert für viele Menschen damit noch die Gefahr von Altersarmut. Gleichzeitig müssten die jährlichen Beitragsausfälle bei der Gesetzlichen Rentenversicherung von 1,8 Milliarden Euro durch höhere Beiträge für alle Versicherten wieder ausgeglichen werden. Es handelt sich dabei also nicht wirklich um Sparen, sondern um ein Verschieben.
Dies geht zulasten der Kommunen, die den Rentner/innen eine Grundsicherung gewähren müssen. Dabei sind die Belastungen der Städte und Gemeinden bei den Sozialausgaben mit über 40 Milliarden Euro schon jetzt erdrückend hoch, kritisiert Städtetag-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus (Neue Osnabrücker Zeitung). Auch der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels, Karl-Josef Laumann, verlangte eine Überprüfung der Teile des Sparprogramms, die die Kommunen betreffen (siehe Der Standard vom 08.06.2010).
Beispiel Übergangsgeld
Auf harte Einschnitte gefasst machen müssen sich auch Arbeitslose, die ALG I empfangen: Wenn sie innerhalb eines Jahres keine neue Arbeit gefunden haben, bekommen sie fortan den Hartz-IV-Satz – egal wie lange sie zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Bisher gibt es ein Übergangsgeld, das diesen finanziellen Absturz ein wenig abfedern soll: Alleinstehenden werden im ersten Jahr bis zu 160 Euro monatlich gezahlt, im zweiten bis zu 80 Euro. Für Verheiratete gibt es maximal das Doppelte. Dieses Geld wird jetzt gestrichen – ersatzlos. Das Einsparvolumen beläuft sich auf 200 Millionen Euro. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie noch schneller bei den niedrigen Hartz-IV-Sätzen landen – und der damit verbundenen Armut ausgesetzt sind.
Beispiel Wohngeld-Kürzungen
Nicht nur Hartz-IV-Empfänger/innen und Arbeitslose werden zukünftig weniger Geld zur Verfügung haben. Auch andere einkommensschwache Haushalte, wie Geringverdienende, Rentner/innen und Familien, die einen Wohngeld-Zuschuss beantragt haben, werden von Kürzungen bedroht. Der so genannte Heizkostenzuschlag soll gestrichen werden – ebenfalls ersatzlos. Das hat eine faktische Kürzung des Wohngelds zur Folge: Je nach Haushaltsgröße werden bisher Pauschalbeträge zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich sind, hinzugerechnet. Bei Ein-Personen-Haushalten sind es 24 Euro, bei Zwei-Personen-Haushalten 31 Euro und für jedes weitere Familienmitglied kommen 6 Euro im Monat dazu.
Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger/innen war erst 2009 eingeführt worden, um die hohen Energiekosten abzumildern. Im Eckpunktepapier der Bundesregierung heißt es, dass sich die Situation "erfreulicherweise entspannt" habe und die Streichung angemessen sei. Dieser Auffassung widerspricht der Deutsche Mieterbund (DMB) vehement: Der Heizkostenzuschuss sei nicht wegen gesunkener Energiekosten überflüssig geworden. Vielmehr liege der Ölpreis 34 Prozent über dem vom 01.01.2009. Außerdem ist nicht abzusehen, wie stark die Energiekosten in den kommenden Jahren steigen werden (siehe Haufe-Immobilien).
Andere Lösungen: Oben besteuern statt unten kürzen
Mit ihrem Paket hat die Regierung versäumt, eine sozial gerechte, ökonomisch sinnvolle und zukunftsorientierte Steuerpolitik zu entwerfen. Das Sparpaket ist alles andere als sozial ausgewogen: Es wird nicht in allen gesellschaftlichen Schichten gespart, sondern nur am unteren Ende. Steuererleichterungen, die besonders der Mittelschicht zugute kommen, bleiben erhalten. So soll die ökologisch unsinnige Pendlerpauschale weiterhin gelten, Begünstigungen wie der Pauschalfreibetrag und die Handwerksleistungen im eigenen Haushalt werden weiterhin subventioniert.
Besonders ungerecht ist aber, dass keinerlei Beteiligung von Vermögenden und Spitzenverdiener/innen vorgesehen ist. Dass die Einkommensschere hierzulande in den letzten Jahren immer weiter auseinander gegangen ist, belegt etwa das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in seiner jüngsten Studie: Trotz Wirtschaftskrise hat der Reichtum im letzten Jahr zugenommen. Gleichzeitig gehört fast jede/r vierte Deutsche zur unteren Einkommensgruppe: "Auf der einen Seite steigt die Zahl der Menschen, die im Luxus leben, und auf der anderen Seite die Zahl derjenigen, die mit niedrigen Einkommen auskommen müssen oder sogar arm sind", schreiben die Wissenschaftler. Die Armen seien nicht nur immer mehr, sondern auch immer ärmer geworden, bilanziert die Studie.
Den Sparkurs der Regierung bemängeln die Wissenschaftler/innen ausdrücklich: Es sei unangemessen, dass "die bisherigen konkreten Vorschläge des Sparpakets eigentlich nur die unteren Einkommen betreffen", so DIW-Ökonom Jan Goebel. Es stelle sich die Frage "warum eigentlich die Menschen mit hohen Einkommen keinen Sparbeitrag leisten sollen" (siehe Süddeutsche Zeitung vom 15.06.2010).
Kritik auch in den Reihen der Union
Die Kritik an der fehlenden Beteiligung Wohlhabender bei der Haushaltskonsolidierung ist umfassend und kommt auch aus den Reihen der Union (siehe Handelsblatt vom 09.06.2010). Selbst Kurt Lauk, als Präsident des Wirtschaftsrats der CDU den Wirtschaftsliberalen seiner Partei keinesfalls verdächtig, machte sich für die Anhebung des Spitzensteuersatzes stark. "Wenn alle etwas geben müssen in dieser Gesellschaft, Arm und Reich, dann müssen auch alle dabei sein." Lauk kritisierte die Ungerechtigkeit des von Merkel verkündeten "historischen Sparpakets".
Trotz dieser Kritik lehnt die Regierung Steuererhöhungen bei Vermögenden und Spitzenverdiener/innen ab. Der Spitzensteuersatz soll nicht angehoben werden. Und es gibt auch keinen Vorstoß zur Wiedereinführung der Vermögensteuer, die alleine rund 16 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt spülen würde – und damit gut die Hälfte der Einsparungen im Sozialetat verhindern könnte.
Finanztransaktionssteuer vergleichsweise niedrig
Auch die Krisenverursacher/innen sollen nicht in einer angemessenen Weise an den Kosten beteiligt werden: Die von der Regierung schon eingeplante Finanztransaktionssteuer ist derzeit noch eine reine Luftnummer. Sie soll nur dann kommen, wenn auch alle anderen Länder in Europa sie einführen. Und die Chancen dafür stehen schlecht, denn Großbritannien weigert sich mitzuziehen. Außerdem soll sie wohl ausgesprochen niedrig angesetzt werden: Nur etwa 2 Milliarden Euro hat die Regierung ab 2012 durch eine höhere Belastung des Finanzsektors veranschlagt. Zum Vergleich: Allein die gestrichenen Rentenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger/innen sollen das Gleiche einbringen.
Direkt nach der parlamentarischen Sommerpause müssen sich die Bundestagsabgeordneten mit dem Haushaltsentwurf für 2011 und dem Sparpaket befassen. Sie haben es in der Hand, ob es bei der sozialen Schieflage bleibt oder auch Vermögende angemessen an der Haushaltssanierung beteiligt werden. Schreiben Sie jetzt Ihrem/Ihrer Bundestagsabgeordneten und fordern Sie eine gerechte Sparpolitik!