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In Kreistagen, Landtagen oder im Bundestag – theoretisch können sie überall vorkommen: Alleinregierungen. Doch sie sind zu einer wahren Seltenheit geworden. Wir erklären deshalb, was eine Alleinregierung ist, wie sie zustande kommt und was mögliche Konsequenzen einer Alleinregierung sein können. 

Was ist eine Alleinregierung? 

Eine Alleinregierung ist eine Regierung, die nur aus einer einzigen Partei besteht. Sie wird auch Einzelparteienregierung genannt. Das kann passieren, wenn eine Partei nach einer demokratischen Wahl mehr als 50 Prozent der Sitze im Parlament bekommt, zum Beispiel bei einer Kreistagswahl, Landtagswahl oder Bundestagswahl. Sie kann dann ohne einen Koalitionspartner die Regierung stellen. 

Das erreicht die Partei, wenn sie mehr als die Hälfte aller Zweitstimmen erlangt – oder nicht genug andere Parteien in das Parlament einziehen. Im Saarland beispielsweise stellt die SPD aktuell eine Alleinregierung, obwohl sie am 27. März 2022 nur 43,5 Prozent der Stimmen bekam. Da nur die SPD, CDU und AfD in den Landtag einzogen (Grüne, Linke und FDP scheiterten an der Fünf-Prozent-Hürde), wurden alle Sitze prozentual auf die drei erfolgreichen Parteien verteilt, was der SPD mehr als die Hälfte aller Sitze einbrachte.  

Welche Folgen hat das für den Kreis, das Bundesland oder Deutschland? 

Wer eine Alleinregierung stellen kann, hat in der Regel die Mehrheit aller Sitze im Parlament. Das bedeutet auch, dass sie bei Abstimmungen über Beschlüsse oder neue Gesetze alleine die absolute Mehrheit erreichen kann – solange sich alle Parteimitglieder einig sind. 

Einfache und absolute Mehrheit

Bei einer einfachen Mehrheit genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Für eine absolute Mehrheit muss das Abstimmungsergebnis über der Hälfte aller Stimmberechtigten liegen.

Das ist wichtig, weil bei vielen Entschlüssen und Abstimmungen eine absolute Mehrheit gebraucht wird, um sie erfolgreich zu verabschieden. Das betrifft etwa die Wahlen …

  • einer*s Bundeskanzler*in, 
  • der*des Bundespräsident*in und der Stellvertretenden, 
  • der*des Wehrbeauftragten, 
  • eines*r Ministerpräsident*in (im Landtag)

sowie Abstimmungen über eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers und über den Antrag auf ein Misstrauensvotum.

Wer eine absolute Mehrheit erreichen kann, kann auch eine einfache Mehrheit erreichen. Diese ist notwendig bei Abstimmungen über Gesetze oder Anträge. Für die Opposition bleiben Kontrollmechanismen wie Klagen zwar erhalten, und bei manchen Gesetzen muss zusätzlich noch die Länderkammer, der Bundesrat, darüber abstimmen. Aber eine Partei, die eine Alleinregierung stellt, kann sehr einfach ohne die Unterstützung anderer Parteien erst einmal Gesetze durchbringen oder wichtige Posten besetzen. 

Welche Rolle spielt die Opposition bei einer Alleinregierung? 

Auch bei einer Alleinregierung ist die Opposition nach wie vor wichtig. Es ist ihre parlamentarische Aufgabe, die Regierung zu prüfen, sie zu kritisieren und Missstände anzusprechen. Außerdem gibt es auch Abstimmungen, bei denen eine Zweidrittelmehrheit benötigt wird, zum Beispiel für Änderungen am Grundgesetz oder an den Landesverfassungen, beim konstruktiven Misstrauensvotum und bei der Wahl der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts.

Die Wahl der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf ins Bundesverfassungsgericht scheiterte daran, dass sie keine Zweidrittelmehrheit für ihre Wahl hätte erreichen können, nachdem die CDU/CSU-Fraktion ihre Zustimmung zurückzog.

Gab es schon mal eine Alleinregierung in Deutschland? 

Auf Bundesebene gab es erst einmal eine Alleinregierung in Deutschland, die keine Minderheitsregierung war. Bei der Bundestagswahl 1957 erreichten die Unionsparteien CDU und CSU eine absolute Mehrheit der Mandate. Zuerst koalierten die Unionsparteien trotzdem freiwillig mit einer weiteren Partei. Zum Ende der Wahlperiode im Jahr 1961 bestand dann allerdings eine Alleinregierung der CDU/CSU.

Minderheitsregierung

Eine Minderheitsregierung ist theoretisch betrachtet auch eine Form der Alleinregierung – jedoch ohne die gleiche Macht. Eine einzelne Partei kann in einem Parlament die Regierung stellen, wenn der*die von ihr gestellte Bundeskanzler*in oder Ministerpräsident*in genug Unterstützung aus anderen Parteien für die Wahl bekommt. Oft entstehen Minderheitsregierungen allerdings dadurch, dass eine oder mehrere Regierungsparteien aus der Koalition austreten. Die verbleibende Koalition aus SPD und Grünen nach dem Ampel-Aus war beispielsweise eine Minderheitsregierung. Eine Minderheitsregierung ist für jeden Beschluss und jede Abstimmung auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.

Auf Landesebene gab es nach der Wiederherstellung der Bundesländer nach dem Zweiten Weltkrieg in fast jedem Bundesland mindestens einmal eine Alleinregierung. In fast allen Fällen stellten die CDU bzw. CSU oder die SPD die Alleinregierungen auf. Ausnahme: In Baden stellte von 1948 bis ’52 die Badische Christlich-Soziale Volkspartei (BCSV) eine Alleinregierung. 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu Baden-Württemberg zusammengeschlossen.

Aktuell gibt es nur ein einziges Bundesland mit einer Alleinregierung: das Saarland

Gibt es andere (demokratische) Länder mit Alleinregierungen? 

International finden sich Konstellationen, die subjektiv betrachtet eine Alleinregierung sind, überwiegend in autoritären Staaten und Diktaturen, beispielsweise in Nordkorea, dem Iran oder auch in China und Vietnam. Sie sind allerdings nicht vergleichbar mit dem Konzept der Alleinregierung, wie es in Deutschland vorliegt. 

In China dominiert die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) alle politischen und staatlichen Institutionen. Offiziell gibt es noch weitere Parteien, die aber unter der KPCh in einem Block vereint sind. Ähnlich ist es in Vietnam mit der Kommunistischen Partei Vietnams (KPV). Dort hat die Regierungspartei alle anderen Parteien verboten. Dazu kommt, dass die dort alleine regierenden Parteien meistens auch die Gerichte, die Polizei und das Militär kontrollieren. Es gibt also keine Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive, sondern einen zentralen Apparat, der alle Macht in der Hand hält. 

In demokratischen Ländern sind Alleinregierungen, die keine Minderheitsregierungen sind, extrem selten. Reine Alleinregierungen sind oft ein Merkmal autoritärer Regime, wo eine Partei oder Führungspersönlichkeit uneingeschränkt herrscht, nicht aber in etablierten Demokratien, die auf Mehrheitsfindung und Pluralismus setzen. 

Alleine zu regieren ist zwar der Traum einer jeden Partei – in einer Koalitionsdemokratie wie in Deutschland entstehen stabile Regierungen aber nur durch Koalitionen. So kann sichergestellt werden, dass viele unterschiedliche Meinungen zu einem Thema gehört werden und anschließend ein gemeinsamer Konsens gefunden wird. Eine Regierung sollte die Vielfalt der Wählenden widerspiegeln. Deswegen sind Koalitionen ein so wichtiger Teil der Demokratie

Ist eine Alleinregierung gefährlich für die Demokratie? 

Das lässt sich nur schwer beantworten. Eine Alleinregierung hat zwar viel Macht – für entscheidende Teile der Demokratie wie wichtige Schlüsselpositionen, das Grundgesetz oder das Verfassungsgericht benötigt die Regierung aber immer noch eine Zweidrittelmehrheit und damit die Unterstützung ihrer Opposition. 

Eine Alleinregierung bietet trotzdem Chancen. Regiert eine demokratische Partei alleine, kann sie gut durchdachte Politik machen, ohne ihre Positionen abzuschwächen oder krude Kompromisse eingehen zu müssen. Gesetze und Beschlüsse brauchen nicht so viel Beratung und Diskussion und können schneller verabschiedet werden – so kann eine einzelne Partei in vier beziehungsweise fünf Regierungsjahren richtig was verändern und einen progressiven Wandel anstoßen. 

So viel Macht in der Hand einer einzelnen Partei kann aber auch gefährlich werden – nämlich dann, wenn sie nichts Gutes für die Demokratie im Sinn hat. Mittlerweile gibt es mit der AfD eine Partei, die unsere Demokratie offen verachtet. Kann diese Partei ohne Einhalt durchregieren und Gesetzesvorhaben alleine durchbringen, ist das gefährlich.

In diesem Jahr finden unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt Landtagswahlen statt. Die AfD will in beiden Bundesländern eine Alleinregierung stellen. In Sachsen-Anhalt steckt sie deshalb knapp 1,5 Millionen Euro in den Wahlkampf. Ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will einen Wahlkampf, „den Sachsen-Anhalt und Deutschland so noch nicht gesehen haben“.

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