Das ist ein riesiger Verdienst aller demokratischen Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt: CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke stimmten Ende der vergangenen Woche für eine Reform der parlamentarischen Regeln im Landtag. Die AfD um ihren Spitzenkandidat Ulrich Siegmund stimmte dagegen, was kaum überrascht. Denn die Reform hebelt insbesondere jene Mechanismen aus, die zuletzt vor allem von die AfD ausgenutzt hatte. Durch die Reform soll sichergestellt werden, dass zentrale demokratische Institutionen auch trotz „schwieriger Mehrheitsverhältnisse“ funktionieren. Diese Reform kommt gerade richtig, denn nach der kommenden Landtagswahl am 6. September 2026 könnte die AfD mehr Macht auf Landesebene bekommen.
Reform gegen Machtmissbrauch
Zukünftig kann ein*e Ministerpräsident*in in Sachsen-Anhalt nicht mehr im Alleingang wichtige Staatsverträge auflösen, beispielsweise mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch kann das Landesoberhaupt nicht mehr in Eigenregie die Landeszentrale für politische Bildung abschaffen. Politische Bildung bleibt so weiterhin fest in Sachsen-Anhalt verankert.
Zudem können künftig auch andere Fraktionen Kandidat*innen für das Amt des Landtagspräsidenten vorschlagen, wenn der Kandidat der stärksten Fraktion nicht gewählt wurde. So soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gesichert werden. Bei der Abstimmung sind damit künftig Mehrheiten und nicht länger die Fraktionsstärke entscheidend. Das soll Chaos-Situationen wie nach der Landtagswahl 2024 in Thüringen verhindern, als die AfD die Landtagspräsidenten-Wahl blockierte.

Warum das wichtig ist
Die Reform von CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen ist ganz klar eine Reaktion auf Vorhaben und Skandale, mit denen die AfD zu tun hat. Denn die AfD-Fraktion hat mit ihrem Wahlprogramm deutlich gemacht: Wenn sie nach der Landtagswahl die Mehrheit erhält, wird sie das Bundesland gehörig auf den Kopf stellen. Sie plant auch Maßnahmen, die derzeit rechtlich so gar nicht umsetzbar wären. Die neue Reform wirkt ganz klar als Schutzschirm für den Fall einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
Dazu kommt, dass kürzlich mehrere Fälle ausufernder Vetternwirtschaft in der AfD aufgeflogen waren; auch unter Landtagsabgeordneten der AfD in Sachsen-Anhalt. Abgeordnete hatten Familienmitglieder von anderen Politiker*innen ihrer Partei beschäftigt, zum Teil ohne nachvollziehbaren inhaltlichen Zusammenhang. Solche sogenannten Überkreuzbeschäftigungen sind zukünftig nicht mehr möglich. Die Anzahl der Mitarbeitenden reduziert sich außerdem durch die Reform auf fünf Personen pro Abgeordnetem.
Mecklenburg-Vorpommern muss nachziehen
Mecklenburg-Vorpommerns Landtag sollte sich diesen Schutzschirm dringend zum Vorbild nehmen. Denn auch in Mecklenburg-Vorpommern könnte die AfD nach der Landtagswahl am 20. September die Regierung stellen. Auch sie plant weitgreifende Veränderungen, die in bisherige Lücken im Landesgesetz greifen könnten. Allerdings blockiert die CDU in MV bisher die Vorhaben der anderen demokratischen Parteien für eine Verfassungsreform.
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