„Es besteht allgemeine Schulpflicht“, hieß es schon im Artikel 145 der Weimarer Verfassung von 1919. Ähnliches findet sich bis heute in allen Schulgesetzen der Bundesländer – auch in Sachsen-Anhalt. Dort möchte der Landesverband der AfD aber die Schulpflicht abschaffen. Warum?
Seit wann gibt es eine Schulpflicht?
Das Allgemeine Landrecht von 1794 verpflichtete Eltern, für den Unterricht ihrer Kinder im eigenen Haus zu sorgen. Wenn der Hausvater das nicht leisten konnte, musste das Kind zur Schule – die sogenannte Unterrichtspflicht.
Ab dem 19. Jahrhundert übernahmen deutsche Fürstentümer schrittweise die Vormundschaft für Kinder von bildungsunwilligen oder -unfähigen Eltern. Einerseits um die Kinder zu schützen, andererseits um abseits der Kirche eine Volksbildung zu gewährleisten.
Viele Eltern sahen das als einen schweren Eingriff in ihre Rechte. Erst in den Beratungen zur Weimarer Verfassung trat 1919 anstelle der Unterrichtspflicht eine Schulpflicht. Die Schulpflicht bildet ein Dreieck aus Grundrechten und Verantwortung von Eltern, Kindern und Staat.
Laut der AfD in Sachsen-Anhalt würden die Schulen immer weniger auf Bildung setzen, stattdessen Kinder politisch erziehen und ihnen „fragwürdige Lebensansichten vermitteln“. Dabei sind Anti-Rassismus-Workshops, Bildungsfahrten zu ehemaligen Konzentrationslagern, politische Bildung oder auch Diversitätswochen an Schulen gemeint – und bundesweit nichts Neues. Dass der AfD so etwas ein Dorn im Auge ist, definitiv auch nicht. Doch nun kleidet die Partei all dies in vermeintliche neue Sorgen. Dabei ist es nichts weiter als politisches Kalkül. Das zeigt auch ihr Wahlprogramm.
Schule ist viel mehr als ein Curriculum
Sozialkompetenz vermitteln, sich mit anderen Meinungen auseinandersetzen, Parallelgesellschaften entgegenwirken und Kindeswohl sichern: Schulpflicht bedeutet seit über hundert Jahren mehr als Lernstoff pauken.
Der Staat beauftragt Schulen, Schüler*innen angemessene Bildung zu ermöglichen. Dazu gehören aber nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen: Schulen sollen die Kinder – gemeinsam mit den Eltern – bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und sie zu mündigen Bürger*innen erziehen. Jedes Kind hat diesen Anspruch, ob die Eltern das wollen oder nicht.
Die Landesverfassung in Sachsen-Anhalt hält unter ihren Bildungszielen außerdem die kindliche Entwicklung zur freien Persönlichkeit fest, „die im Geiste der Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern und gegenüber künftigen Generationen zu tragen“.
Was passiert, wenn diese soziale Dimension wegfällt, zeigte sich in der Corona-Pandemie: fehlender Präsenzunterricht führte zu Lernrückständen und einer schwächeren Persönlichkeitsentwicklung. Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf schulische Bildung haben. Die regelmäßigen Schulbesuche führen zu Kontakten mit unterschiedlichen Ansichten, diese Alltagserfahrungen seien sehr wichtig, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften‘ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Integration […] verlangt auch, dass diese sich selbst nicht abgrenzen und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschließen (…). Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Schule.
Bundesverfassungsgericht, BVerfG, 2 BvR 1693/04 vom 31. 5. 2006, Abs. 19
Das bedeutet: Eltern müssen ihre Kinder zur Schule schicken. Schulen haben die Aufgabe, eine angemessene Bildung bereitzustellen. Und der Staat muss dieses Recht absichern. Tut er das nicht, können Kinder dieses Grundrecht einklagen.
Andere Länder, andere Schulpflicht
Die AfD möchte in Sachsen-Anhalt die Schulpflicht abschaffen. Drei Beispiele aus anderen Ländern zeigen, welche Probleme das mit sich bringen kann:
- In Österreich verdreifachte sich in der Corona-Pandemie die Anzahl der Kinder, die Hausunterricht erhielten. Eine Studie analysierte das Phänomen. Nicht alle untersuchten Haushalte und Milieus waren gleichermaßen problematisch. Doch es ließen sich Gruppen identifizieren, deren Kritik am Bildungssystem massive anti-staatliche, anti-wissenschaftliche und verschwörungstheoretische Züge enthielten.
- In den USA greifen vermehrt streng religiös-fundamentalistische Gruppen auf sogenanntes Homeschooling zurück. Das ist problematisch, da diese Kinder nicht nur religiöser und autoritärer erzogen, sondern auch von der Außenwelt isoliert werden. Eine Studie betont jedoch, dass sich vermutlich nur ein Teil der häuslich unterrichteten Kinder in einem ideologisch problematischen Umfeld befindet. Eine exakte quantitative Einschätzung sei aufgrund fehlender Daten aber nicht möglich. In Alaska, Idaho und Texas müssen Eltern die Behörden nicht einmal über Homeschooling informieren.
- England ist das einzige westeuropäische Land, in dem Homeschooling aktiv wächst – bei kaum staatlicher Aufsicht. Als Hauptgründe nannten Eltern die psychische Gesundheit der Kinder und weltanschauliche Überzeugungen.
Unterricht zu Hause: Wer trägt die Last?
Familien geben oft über Generationen hinweg politische Einstellungen weiter, das zeigen Studien. Das bedeutet, dass nicht nur Meinungen, sondern auch Denkstile vererbt werden. Für den Unterricht zu Hause ist das ein großes Problem. Indem extremistische Familien ihre Kinder von andersdenkenden Einflüssen abschottet, können sie die Kinder systematisch indoktrinieren. Familiengerichte haben bereits entschieden: Ausschließlich im Weltbild der Eltern aufzuwachsen, gefährdet das Kindeswohl.
Hinzu kommt: Wer übernimmt Zuhause das Homeschooling? Schon jetzt leisten Frauen mehr Care-Arbeit als Männer – im Durchschnitt etwa neun Stunden wöchentlich, unbezahlt. Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt die Schulpflicht kippen und mehr Kinder zu Hause unterrichtet werden, dient das vor allem der ultrakonservativen Familienpolitik der AfD: Mütter langfristig aus der Lohnarbeit heraus zu bekommen und zurück in die Abhängigkeit ihrer Ehemänner.
Hausunterricht löst keine realen Probleme
Außerdem hat das deutsche Bildungssystem derzeit ganz andere Probleme: Die Hälfte der deutschen Schulen hat keine Kapazitäten, um weitere Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfall und marode Schulgebäude verschärfen die Lage. Und das, obwohl laut dem neuen Ganztagsförderungsgesetz bis zum Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 ein Recht auf tägliche 8-stündige Ganztagsbetreuung haben sollen – damit Eltern Familie und Beruf überhaupt vereinbaren können. Hausunterricht ist dafür keine Lösung.
Der AfD-Landesverband setzt als Bedingung für den Hausunterricht, dass dieser dieselben Qualitätsstandards erfüllen soll wie Schulunterricht. Dabei kann kaum ein Elternteil das tiefgreifende Wissen in sämtlichen Fachbereichen, die das Kind als Bildung benötigt, vorweisen. Nicht umsonst dauert ein Lehramtsstudium samt Referendariat, je nach Schullaufbahn, bis zu acht Jahre. Und deckt selbst dann nicht sämtliche Schulfächer ab.
Den Wissensstand der zu Hause unterrichteten Kinder will die AfD halbjährlich prüfen – woher die staatlichen Kapazitäten dafür kommen sollen, lässt der Landesverband offen.
Und was sagt die Verfassung?
Bisher stellten sich Gerichte nur die Frage, ob der Staat Eltern zwingen darf, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Ja, darf er. Die umgekehrte Frage, ob Bundesländer die Schulpflicht abschaffen dürfen, wurde noch nicht vor Gericht diskutiert.
Die AfD argumentiert an dieser Stelle, Erziehung sei Elternsache. Grundsätzlich stimmt das auch. Aber es ist ein sogenanntes treuhänderisches Recht. Das bedeutet, Eltern sollen ihre Kinder erziehen – aber immer im Interesse des Kindes, nicht im eigenen. Denn der entscheidende Punkt ist: Kinder sind eigenständige Personen und haben Grundrechte.
Schulpflicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung
Die Schulpflicht steht in Sachsen-Anhalt, so wie in allen anderen Bundesländern auch, in der Landesverfassung. Um diese herauszustreichen, bräuchte die AfD eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit – die sie bei diesem Thema mit großer Wahrscheinlichkeit nicht hat.
Die Schulpflicht geht weit über Trigonometrie, Osmose und Gedichtanalysen hinaus. Soziale und demokratische Kompetenzen lassen sich nicht zuhause am Küchentisch lernen.
Rechtsextremismus ist gefährlich und bedroht unsere Demokratie. Ab Herbst 2026 will die AfD erstmals ein Bundesland regieren. Dafür steckt sie in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 2,5 Millionen Euro in den Wahlkampf.
Dagegen setzen wir uns entschlossen ein und legen zusammen: Mit dem NoAfD-Fonds kontern wir jeden Euro der Rechtsextremen – so wollen wir Initiativen und Vereine vor Ort direkt unterstützen und eigene Kampagnen gegen die AfD starten. Schließe Dich uns an.