Wenn Vertreter der CDU/CSU über die Neufassung des Bundespolizeigesetzes sprechen, tun sie das meist über Einzelfälle. Das entführte Kind, das mithilfe automatisierter Gesichtserkennung gerettet werden könnte. Terroranschläge, die sich so vielleicht in letzter Minute verhindern lassen. Bahnhöfe, an denen sich deine Oma endlich wieder sicher fühlen soll.
Solche Beispiele sind bewusst gewählt. Sie beschreiben Situationen, in denen kaum jemand bezweifelt, dass der Staat schnell und wirksam handeln muss. Doch gute Gesetze macht eben nicht aus, dass sie nur für den Einzelfall taugen. Sie müssen sich an der Frage messen, welche Folgen sie langfristig für unsere Demokratie und die Gesellschaft als Ganzes haben – und wie sie missbraucht werden können.
Petition: Stoppt Dobrindts Überwachungspläne!
Die NGO AlgorithWatch befürchtet, dass das neue Bundespolizeigesetz Möglichkeiten für Schlupflöcher und übergriffige Befugnisse ermöglicht. Deshalb fordert sie von Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) und den Landesinnenministern: Stoppt das neue Polizeigesetz!
Um was geht es beim neuen Polizeigesetz?
Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag am Freitag, noch schnell vor der Sommerpause, eine Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen. So soll ein Gesetz modernisiert werden, das in seinen wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1994 stammt, also aus einer Zeit ohne Handy und Internet. Da klingt eine Modernisierung erstmal vernünftig. Aber was steht drin?
Sie soll eine gesetzliche Grundlage für biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum schaffen. Das Ergebnis der Reform ist tatsächlich eine nie dagewesene Ausweitung (digital-)polizeilicher Befugnis.
Das heißt: Künftig darf die Bundespolizei unter bestimmten Voraussetzungen biometrische Daten, zum Beispiel Gesichtsmerkmale, in Echtzeit mit Bildern aus Überwachungskameras an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Orten ihres Zuständigkeitsbereichs abgleichen. Hinzu kommen KI-gestützte Analysen bestimmter Bewegungsmuster – etwa wenn jemand scheinbar eine Waffe zieht oder eine Person ins Gleisbett stürzt. Außerdem erhält die Bundespolizei zusätzliche Rechte bei der Telekommunikationsüberwachung und ausländerrechtlichen Maßnahmen.
Jede einzelne dieser Regelungen lässt sich sicher im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr begründen. Entscheidend ist jedoch das Gesamtbild.
Diese Überwachungstechnik werden wir nicht mehr los
Die Bundesregierung verweist auf enge Grenzen: hohe rechtliche Hürden und notwendige richterlicher Entscheidungen, vermeintlich klar definierte Gefahrenlagen. Doch es ist zweifelhaft, dass sie ausreichen. Bürgerrechtler und Datenschützer halten die Eingriffsschwelle des neuen Bundespolizeigesetzes für viel zu niedrig angesetzt. Matthias Spielkamp von der NGO AlgorithmWatch etwa warnt vor einem „Ende der Anonymität“. Er kritisiert:
Das wahre Ausmaß und die realen Folgen für unbeteiligte Personen verschweigt die Bundesregierung und führt die Bevölkerung bewusst hinters Licht.
Matthias Spielkamp im Interview mit dem Tagesspiegel
Denn es stellt sich auch die Frage: Welche technischen Möglichkeiten stehen dadurch künftigen Regierungen zur Verfügung? Gesetze werden geändert, Zweckbindungen erweitert. Neue Mehrheiten setzen andere politische Prioritäten.
Technische Infrastrukturen, wie KI-gestützte Videoüberwachung, verschwinden dagegen selten wieder. Sind sie einmal aufgebaut, wächst regelmäßig der Druck, sie auch umfassender im Einsatz gegen Straftaten zu nutzen. Wer heute Überwachungsinfrastruktur schafft, öffnet damit immer auch den Handlungsspielraum künftiger Regierungen.
Freiheit verschwindet selten auf einen Schlag
Angesichts möglicher Regierungsbeteiligungen der AfD müssen alle demokratischen Parteien bedenken, ob sie im Namen der Sicherheit autoritären Kräften ausgerechnet mächtige Instrumente an die Hand geben wollen. Automatisierte Gesichtserkennung ist so ein Instrument. Denn damit lassen sich ohne größeren Aufwand umfassende Bewegungsprofile erstellen.
Bisherige gesetzliche Begrenzungen schützen dagegen nur wenig. Denn Demokratien verlieren Freiheitsrechte selten durch einen einzelnen spektakulären Beschluss. Häufiger verschieben sich die Grenzen schrittweise. Neue Einsätze technischer Mittel werden zunächst für außergewöhnliche Situationen geschaffen. Mit der Zeit erscheinen sie selbstverständlich. Weitere Anwendungsfälle kommen hinzu. Und was gestern noch als außergewöhnlicher Eingriff galt, wird schleichend Teil staatlicher Routine.
Gerade deshalb lohnt es sich, nicht nur darüber zu diskutieren, ob einzelne Vorschriften recht- und verhältnismäßig sind. Wir müssen auch darauf schauen, in welche Richtung sich unser demokratischer Rechtsstaat damit insgesamt entwickelt.
Das Recht, sich anonym im öffentlichen Raum zu bewegen, ist für unseren demokratischen Rechtsstaat entscheidend. Es schützt die Privatsphäre und ermöglicht
- unbehelligt Beratungsstellen aufzusuchen,
- einfach ihren Alltag zu leben, ohne jederzeit damit rechnen zu müssen, identifiziert und analysiert zu werden,
- Anonymität im öffentlichen Raum zu haben, um sich für kontroverse Anliegen zu engagieren und beispielsweise Demonstrationen zu besuchen.
Dieses Recht ist für eine aktive Zivilgesellschaft wichtig.
Personenbezogene Daten nicht in Sicherheit
Das Problem wird noch größer, denn parallel arbeitet die Bundesregierung an einer weiteren Reform. Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen ihre Datenbestände künftig automatisiert auswerten dürfen. Bemerkenswert ist dabei vor allem eine Leerstelle im Gesetzentwurf. Er legt nicht fest, welche Software dafür eingesetzt werden darf. Das ist zwar so üblich. Doch damit bleibt der Einsatz von Systemen wie Gotham oder VeRA rechtlich möglich.
Diese Software der Firma Palantir aus dem Umfeld des erklärten Demokratiefeindes und Trump-Unterstützers Peter Thiel verbindet Informationen aus unterschiedlichsten Datenquellen und erstellt so umfassende Lage- und Personenbilder. Zugleich ist völlig unklar, wer die Kontrolle über diese Daten hat.
Trotzdem haben mehrere Bundesländer Verträge mit dem US-Konzern dieses Tech-Oligarchen geschlossen. Dass ausgerechnet die Bundesebene nun auf eine klare gesetzliche Begrenzung verzichtet, ist ziemlich beunruhigend.
Denn in der Kombination beider Vorhaben wird deutlich, was droht: Der Staat erweitert gleichzeitig seine Möglichkeiten, Daten blitzschnell zusammenzuführen und Menschen im öffentlichen Raum automatisiert zu identifizieren. Damit wird eine umfassende Überwachung Einzelner im öffentlichen Raum möglich.
Der Bundesrat trägt jetzt besondere Verantwortung
Aber: Mit dem Beschluss des Bundestages ist die Debatte noch nicht beendet. Im Herbst muss sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Bereits 2021 scheiterte dort eine ähnliche Reform des Bundespolizeigesetzes.
Die Länder haben nun also die Möglichkeit, grundrechtliche Fragen stärker zu gewichten, zusätzliche rechtsstaatliche Sicherungen einzufordern oder sogar große Teile des Paketes zu stoppen. Das gilt umso mehr, weil im selben Herbst in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern eine Regierungsbeteiligung der AfD droht.
Auch für die Zivilgesellschaft beginnt jetzt eine entscheidende Phase. Über die Zuständigkeiten der Länder können wir die Verteidigung von Grund- und Freiheitsrechten im Bundesrat auf die Tagesordnung setzen.
Wir müssen deutlich machen, dass wir keine Infrastruktur wollen, die Menschen im öffentlichen Raum automatisiert identifizieren kann. Die Chance dafür ist da – eine entsprechende Petition von AlgorithmWatch hat bereits fast 170.000 Unterschriften.