Schusswaffen in den Händen von Verfassungsfeinden. Schon viel zu lange steht die Frage im Raum, wie Behörden mit Waffen in den Händen von AfD-Mitgliedern umgehen sollen. Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern, Behörden-Wirrwarr, fehlender Überblick – passiert ist bisher wenig.
Jetzt gibt es zumindest in Sachsen-Anhalt Klarheit: Wer Mitglied im dortigen AfD-Landesverband ist oder ihn aktiv unterstützt, kann seine waffenrechtliche Erlaubnis verlieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt stärkt damit den Waffenbehörden den Rücken.
Und eine wichtige Entscheidung: Denn im September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Der AfD-Landesverband ist dort besonders radikal – und zugleich besonders stark. In den Umfragen liegt die als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei derzeit deutlich vorn. Beim Waffenrecht verfolgt die AfD einen klaren Kurs: weniger Einschränkungen, leichterer Zugang. Für einige ihrer Mitglieder könnte nun ausgerechnet das Gegenteil folgen.
Verfassungsfeindlich ist verfassungsfeindlich
Der Verfassungsschutz stufte die AfD Sachsen-Anhalt bereits 2023 als gesichert rechtsextremistisch ein. Trotzdem war nicht sicher, ob allein die Mitgliedschaft in einer Partei waffenrechtliche Folgen haben kann, solange diese nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten ist.
Darauf beriefen sich drei AfD-Mitglieder beziehungsweise Unterstützer, denen die Waffenbehörden ihre Erlaubnis zuvor entzogen hatten. Sie klagten – ohne Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht widersprach: Beim Waffenrecht gehe es um die Frage, wem der Staat den Besitz von Waffen zutraut. Und bestätigte den entscheidenden Punkt:
Für den Schutz von Leib und Leben mache es keinen Unterschied, ob jemand eine verfassungsfeindliche Partei oder eine andere verfassungsfeindliche Vereinigung unterstützt. Waffenbehörden und Verwaltungsgerichte prüfen, wem der Staat eine Waffe anvertrauen kann. Die Regeln gelten für alle gleichermaßen.
Gesamtbild der Partei: gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip
Das Verwaltungsgericht wertete für das Urteil Reden, Publikationen und Social-Media-Beiträge des AfD-Landesverbands aus. Die Schlussfolgerung: Die AfD Sachsen-Anhalt agitiere in ihrer Gesamtausrichtung gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip. Etwa durch die Abwertung von Menschen mit Migrationsgeschichte und die systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen.
Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren.
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
Damit darf AfD-Mitgliedern die Waffenerlaubnis entzogen werden. Endlich.
Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts sind rechtskräftig. Ganz vorbei ist der Streit trotzdem nicht: Die AfD kann noch Verfassungsbeschwerde einlegen – und zieht diesen Schritt bereits in Erwägung.
Wer verliert die Waffenerlaubnis?
Aber ein Gerichtsbeschluss allein holt noch keine Waffe aus dem Schrank. Jetzt müssen die Waffenbehörden handeln. Genau das passiert bereits: Rund 100 Fälle von AfD-Mitgliedern werden derzeit in Sachsen-Anhalt überprüft.
Aber: Eine AfD-Mitgliedschaft bedeutet nicht automatisch den Verlust der Waffenerlaubnis. Das OVG lässt Ausnahmen im Einzelfall zu. Etwa wenn jemand nachweislich menschenverachtenden Äußerungen innerhalb der Partei entgegentritt oder unmittelbar vor dem Austritt steht.
Sachsen-Anhalt macht es vor – ziehen die anderen nach?
Noch gilt die Entscheidung des Gerichts nur für Sachsen-Anhalt. Bundesweit ist weiterhin nicht einheitlich geklärt, wann eine Parteimitgliedschaft waffenrechtliche Konsequenzen haben kann. Trotzdem dürfte der Beschluss über die Landesgrenzen hinaus wirken. Gerade dort, wo AfD-Landesverbände bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind, könnten nun weitere Verfahren folgen.
„Keine Waffen für die AfD!“ auf WeAct
Thomas Günther fordert schon seit Juni 2025: „Keine Waffen für die AfD!“ Auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, startete er eine Petition, die inzwischen mehr als 190.000 Menschen unterzeichnet haben.
Waffen machen politische Hetze und Gewaltfantasien im Ernstfall lebensgefährlich.
Thomas Günther, WeAct-Petent
Günther fordert deshalb die Innenministerien von Bund und Ländern auf, konsequent zu prüfen, welche AfD-Mitglieder Waffen besitzen und ihnen die Erlaubnis zu entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Denn Verfassungsfeinde sollten keine Waffen besitzen. In Sachsen-Anhalt genauso wenig wie in den übrigen 15 Bundesländern. Schließe Dich an und fordere: „Keine Waffen für die AfD!“.