Wenn man wissen will, was einer Regierung wirklich wichtig ist, muss man nicht die Reden ihrer Politiker*innen lesen. Es genügt, nachzusehen, wo sie spart. Und aktuell spart sie vor allem bei Frauen.
Das Elterngeld soll von 14 auf 12 Monate verkürzt werden. Beim Unterhaltsvorschuss soll die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre sinken, nach Angaben des Familienministeriums wären rund 80.000 Kinder betroffen. Und im Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz vom 5. Juni sollen die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ab 2027 auf 70 Prozent der heutigen Werte sinken. Und der Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus, Anfang 2025 mit dem Gewalthilfegesetz beschlossen, gilt erst ab dem 1. Januar 2032.
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Keines dieser Vorhaben richtet sich aktiv gegen Frauen, dennoch sind in erster Linie sie von all diesen Reformvorhaben betroffen. Genau darin liegt das Problem. Denn Sparpolitik ist in einer Gesellschaft, in der Sorgearbeit ungleich verteilt ist, niemals geschlechtsneutral.
Nun ließe sich einwenden, das alles sei eine Frage knapper Kassen. Deshalb interessiert mich eine überfällige Reform, die nichts kostet. Hat die Regierung ein Problem damit, Politik für Frauen zu machen?
Eine Reform zum Nulltarif
Am 10. Juli hat der Bundesrat auf Initiative der Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Entschließung gefasst, mit der sie die Bundesregierung auffordern, im Sexualstrafrecht das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ zu verankern. Strafbarkeit soll dann nicht mehr daran hängen, ob ein entgegenstehender Wille erkennbar war, sondern daran, ob sich die handelnde Person der Zustimmung des Gegenübers vergewissert hat.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ausdrücklich zugestimmt. Das Konsens-Prinzip, sagte sie, stelle das Einvernehmen in den Mittelpunkt und schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent. Ihr Haus stellte einen Gesetzesvorschlag für die zweite Jahreshälfte 2026 in Aussicht.
Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen
Du bist selbst von Gewalt betroffen oder brauchst unabhängige Beratung? Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist 24 Stunden lang erreichbar. Der Anruf ist kostenlos, anonym und die Nummer erscheint nicht auf der Telefonabrechnung.
Heute ist der 21. September. Die zweite Jahreshälfte ist zu zwei Dritteln vorbei. Es liegt kein Referentenentwurf vor, es gab keine Kabinettsbefassung. Der Koalitionsvertrag sieht diese Regelung nicht vor.
Diese Reform erfordert kein Sondervermögen, keine neuen Stellen, kein Bundesprogramm mit Kofinanzierung der Länder. Sie ist eine Änderung an einem Paragrafen. Hier lässt sich nicht damit argumentieren, das Geld sei nicht da.
Warum ein Nein oft nicht kommt
Paragraf 177 im Strafgesetzbuch (StGB) knüpft in der Praxis maßgeblich daran an, ob ein entgegenstehender Wille erkennbar war. Die Konstruktion geht davon aus, dass ein erkennbares Nein im Regelfall zumutbar ist. Diese Annahme entspricht weder der traumapsychologischen Realität noch der gerichtlichen Praxis.
In Extremsituationen reagieren viele Menschen nicht mit Gegenwehr, sondern mit Erstarrung. Eine Studie unter Leitung von Anna Möller am Karolinska Institutet aus dem Jahr 2017 befragte 298 Frauen, die eine Notfallambulanz für Vergewaltigungsopfer in Stockholm aufgesucht hatten. 70 Prozent berichteten von erheblicher, 48 Prozent von extremer sogenannter tonischer Immobilität während der Tat. Wer erstarrt, sagt kein hörbares Nein. Und genau da kommt die derzeitige Rechtsprechung ins Stolpern.
Sie weinte verzweifelt, er wird freigesprochen
Wie das praktisch aussieht, zeigte ein Fall vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Eine junge Frau lernt in einem Club einen Mann kennen, fährt mit ihm nach Hause, rennt vor seiner Wohnung weg bis in den U-Bahnhof, er läuft ihr hinterher, sie bricht in Tränen aus. Anschließend geht sie dennoch mit hinein und versucht, die Situation durch Kooperation zu kontrollieren. Sie beschrieb später, sie habe den Sex über sich ergehen lassen.
Das Gericht sprach den Mann frei. Nicht, weil es überzeugt gewesen wäre, dass die Frau den Sex wollte, sondern weil ihr Nein für das Gericht nicht deutlich genug erkennbar war. Selbst der zuständige Staatsanwalt sprach von einem problematischen Zwischenbereich und forderte die Weiterentwicklung des Gesetzes hin zu „Ja heißt Ja“.
Es ist ein seltener Vorgang, dass die Anklagebehörde nach einem Freispruch die Reform des Gesetzes fordert, nach dem sie angeklagt hat.
Männer sehen das Zuhause nicht als Tatort
2016 habe ich, frisch aus dem Studium, ehrenamtlich für UN Women Deutschland an der Kampagne „Nein heißt Nein“ mitgearbeitet und zum Kampagnenstart am Internationalen Frauentag einen Gastbeitrag bei Zeit Online veröffentlicht. Danach erhielt ich zum ersten Mal Zuschriften von Männern, die ich bis dahin für ausgesprochen respektabel gehalten hatte, darunter angesehene Juristen. In ausführlichen E-Mails erklärten sie mir, wie dumm und unqualifiziert ich sei, dass der Schuster besser bei seinem Leisten bleiben solle und wie absurd es sei, dass ich nun das Schlafzimmer in einen Tatort verwandeln wolle. Auch die Chefredakteurin einer großen Zeitung stimmte in diesen Chor ein.
Das Schlafzimmer, das Zuhause, ist für viel zu viele Frauen längst ein Tatort. Es ist der Ort, an dem sie am wahrscheinlichsten Gewalt erfahren. Zu behaupten, eine opferzentrierte Gesetzgebung würde das Schlafzimmer erst dazu machen, offenbart vor allem eines: eine Perspektive, aus der dieser Ort harmlos erscheint. Für die meisten Männer ist das Zuhause kein Tatort.
Dass wir damals „Nein heißt Nein“ forderten und nicht gleich „Ja heißt Ja“, war eine strategische Entscheidung; das sage ich heute ohne Beschönigung. Der Gegenwind war schon gegen diesen kleineren Schritt enorm, und die Sorge, mit der weitergehenden Forderung die gesamte Reform zu gefährden, war nicht unbegründet. Wir entschieden als Kollektiv, was viele Bewegungen irgendwann entscheiden müssen: Don’t let the perfect be the enemy of the good. Die entscheidende Abstimmung im Bundestag fiel am Ende einstimmig aus. Die Reform war ein Durchbruch. Sie war nie das Ziel – sie war der Anfang.
Zehn Jahre, zwei Männer, dieselben Fragen
Anfang 2016, kurz nach meinem Abschluss in Oxford, saß ich bei einem Recruiting-Abendessen einer großen Unternehmensberatung. Als ich von meinem Engagement erzählte, suchte einer der Berater danach das Gespräch, um mir mitzuteilen, ich würde die Romantik töten, und ob man denn während des Vorspiels einen Vertrag unterschreiben müsse. Das sei doch realitätsfern, ich würde solche Situationen wohl einfach nicht kennen.
Ziemlich genau zehn Jahre später saß ich am Vorabend meines Auftritts bei der OMR an einer Hotelbar in Hamburg und wollte eigentlich nur meine Suppe essen. Der Mann neben mir begann ein Gespräch, bis er fragte, worüber ich am nächsten Tag sprechen würde. Er sei Jurist, sagte er daraufhin, und habe kritische Einwände: Der Straftatbestand Femizid gehe zu weit, und was solle „Ja heißt Ja“ bitte heißen, wie wolle man das überprüfen. An einer Antwort war er nicht interessiert. Zwischen 2016 und 2026, zwischen Mann A und Mann B, hatte sich an der Argumentationsunlogik nichts geändert.
Das Aufschlussreiche an diesen Gesprächen: Sie passieren mir ausschließlich mit Männern. Dieselben Themen bespreche ich sehr häufig mit Frauen, und keine einzige hat je solche Einwände vorgebracht. Noch nie hat eine Frau mir gegenüber die Sorge geäußert, sie könne versehentlich einem Mann sexuellen Kontakt aufzwingen. Die Vorstellung wirkt beinahe absurd. Genau darin zeigt sich, wie asymmetrisch Macht, Sozialisation und Gewalt verteilt sind.
Der Einwand, der keiner ist
Der Widerstand gegen eine Konsenskultur wird fast nie als Wunsch nach männlicher Dominanz formuliert. Er tarnt sich als pragmatischer Einwand. Wie soll man das beweisen. Was ist mit der Romantik. Das ist doch unrealistisch. Dahinter steckt seltener ein juristisches Problem als ein kultureller Abwehrreflex: Wer jahrzehntelang persönlich und jahrtausendelang kulturell vermittelt bekommen hat, dass männliches Begehren selbstverständlich Raum einnehmen darf, erlebt Grenzen als Einschränkung.
Die Beweisfrage stellt sich im Übrigen heute genauso, nur zulasten der Betroffenen: Der entgegenstehende Wille muss erkennbar gewesen sein, was bei tonischer Immobilität praktisch unmöglich ist. Ein zustimmungsbasiertes Recht verschiebt die Frage dorthin, wo sie hingehört, weg vom Verhalten der Betroffenen, hin zur Verantwortung der handelnden Person.
Und dann ist da die Beobachtung, an der sich das Ganze am besten prüfen lässt. Keine Frau, die ich kenne, würde einen Mann, der vor ihrer Wohnungstür weinend davongelaufen ist, anschließend zum Sex überreden und dabei denken, er meine vielleicht trotzdem Ja.
Es liegt nicht am Geld
Schweden, Spanien, Dänemark und Frankreich haben ihr Sexualstrafrecht am Prinzip der freiwilligen Zustimmung ausgerichtet. Das Europäische Parlament hat empfohlen, den Grundsatz europaweit zu verankern. 2024 war es unter anderem der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der einen zustimmungsbasierten Mindeststandard in der EU-Richtlinie verhinderte und gleichzeitig eine nationale Reform in Aussicht stellte. Passiert ist danach nichts.
Zehn Jahre nach „Nein heißt Nein“ steht dieselbe Forderung wieder da, diesmal getragen von einer Länderkammer und einer Justizministerin, die sie befürwortet. Was fehlt, ist kein Geld, keine Mehrheit und keine Erkenntnis. Es fehlt die Bereitschaft, einen Satz ins Gesetzblatt zu schreiben, der längst dort stünde, wenn er etwas kosten würde und dafür jemand anderem nützte.
Schweigen ist kein Ja. Unsicherheit ist kein Ja. Angst ist kein Ja. Und auch fehlender Widerstand ist kein Ja.
Es wird Zeit für „Nur Ja heißt Ja“
Im März haben Düzen Tekkal, Ricarda Lang und ich gemeinsam mit mehr als 250 Frauen aus Politik, Wirtschaft und Kultur zehn Forderungen an die Bundesregierung gerichtet, in Solidarität mit Collien Fernandes. Forderung Nummer 3 lautet, gesetzlich festzuschreiben, dass jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Einwilligung strafbar ist.
Über 336.000 Menschen haben unterzeichnet, im Juni haben wir die Unterschriften vor dem Bundestag übergeben. Passiert ist seitdem nichts. Für den ersten Schritt hat dieses Land zehn Jahre gebraucht. Der zweite darf nicht genauso lange dauern.