„Wir sind zwar solidarisch, aber blöd sind wir nicht“, sagte Markus Söder 2012, damals noch bayerischer Finanzminister, zum Länderfinanzausgleich. Seitdem hat Bayern zwei weitere Male gegen den Finanzausgleich geklagt – ohne Erfolg. Nun hat Söder einen neuen Hebel gefunden: Länder, die extremistisch regiert werden, sollen zukünftig kein Geld mehr von Geberländern erhalten.
Nach den Landtagswahlen im September hatte Söder die Überlegung, einem AfD-regierten Sachsen-Anhalt über den Länderfinanzausgleich den Geldhahn zuzudrehen, noch als „absurd“ bezeichnet. Doch nun könnte in Berlin die Linke regieren und dem will er „nicht tatenlos zusehen“.
Extremismusklausel mit Vorgeschichte
Die Extremismusklausel ist keine neue Erfindung, 2011 eingeführt von der damaligen CDU-Familienministerin Kristina Schröder. Wer damals als Verein gegen Rechtsextremismus Fördergeld wollte, musste ein Bekenntnis unterschreiben und angegliederte Partner auf Verfassungstreue überprüfen. Nur ein Jahr später erklärte das Verwaltungsgericht Dresden die Klausel für rechtswidrig.
Was ist R21?
Gemeinsam mit Jens Spahn und Andreas Rödder gründete Kristina Schröder Ende 2021 die rechte Denkfabrik „Republik21“. Finanziert wird R21 aus Steuergeldern.
Anfang 2026 feierte die Extremismusklausel dann ihr Comeback. Ganz plötzlich, ohne Ankündigung oder parlamentarische Auseinandersetzung. Und nun will Markus Söder diese Klausel auf ganze Bundesländer ausweiten. Allerdings geht das Grundgesetz da nicht mit: Der Länderfinanzausgleich richtet sich nach der Finanzkraft der Länder – nicht danach, wer regiert.
Hoppe, hoppe, Hufeisentheorie
Worauf Markus Söder mit seiner Forderung aufspringt, ist die sogenannte Hufeisentheorie: Links und Rechts sind gleich extrem, nur die Mitte ist gut. Das klingt ausgewogen, ist es aber nicht.
Denn die Hufeisentheorie wirft beispielsweise Menschenwürde und Mietenpolitik in einen Topf. Gerade so, als wäre Menschen systematisch herabwürdigen und faire Mieten fordern dasselbe. Beides ist jedenfalls ganz klar im Grundgesetz geregelt: Die Menschenwürde ist unantastbar, die Mietenpolitik nicht. Kritiker*innen warnen deshalb seit Jahren vor der Hufeisentheorie. Denn diese verharmlost Rechtsextremismus.
AfD verletzt demokratische Grundordnung
Das Grundgesetz umfasst insgesamt 202 Artikel. Die AfD schafft es laut Verfassungsschutz nicht einmal über den ersten Artikel hinaus, ohne die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verletzen. Entscheidend dafür ist das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis der AfD.
Über den sogenannten Volksbegriff wertet die AfD ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland ab und würde, laut Remigrationsplan, am liebsten gesammelt abschieben. Im ersten Satz des ersten Artikels im Grundgesetz steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das sind zwei absolute, unüberwindbare Gegensätze.
Wie sehr die AfD neben dem Fundament unserer Demokratie steht, unterstreichen die kürzlich geleakten Mails. Hacker*innen veröffentlichten 421.326 Nachrichten. Darunter sollen sich Parteiausschlussverfahren, Weihnachtskarte mit Hakenkreuz, Nazi-Parolen, Kontoauszüge, Holocaustleugnung, Spendeninformationen, am Wahlkampfstand zum Verkauf gebotene Hakenkreuzflagge, Sitzungsprotokolle und ähnliches befinden.
Im seinem Jahresbericht von 2025 geht der Verfassungsschutz davon aus, dass rund 28.000 Anhänger*innen der AfD der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. Das sind 8.000 mehr als im Vorjahr.
Linke agiert auf Basis des Grundgesetzes
Die Partei Die Linke wird seit 2014 nicht mal mehr vom Verfassungsschutz beobachtet, auf Anweisung des damaligen CSU-Innenministers Thomas de Maizière. Nur einzelne „offen extremistische Zusammenschlüsse“ behält der Verfassungsschutz im Blick.
Laut Verfassungsschutzbericht stieg zwischen 2022 und 2025 das Extremismuspotenzial der gewaltorientierten Linken insgesamt um 800 Personen – auf 11.600. Das sind zehn Prozent von dem, was die AfD innerhalb eines Jahres aus der rechtsextremen Szene an Zulauf hatte. Und die von den Linken geforderten „Enteignungen“, gegen die Söder so wettert, sind eigentlich Vergesellschaftungen. Ausdrücklich erlaubt im Grundgesetz Artikel 15.
AfD und Linke: Nicht dasselbe, niemals
Es ist eine Sache, den Länderfinanzausgleich blöd zu finden und zu kritisieren. Doch Solidarität zwischen den Bundesländern ist kein Gnadenakt aus München. Der Länderfinanzausgleich basiert auf gemeinsamen demokratischen Werten.
Jene demokratischen Werte, auf die sich CDU und CSU so gerne öffentlich berufen. Aber indem Söder eine Extremismusklausel für die Linke in Berlin und die AfD in Sachsen-Anhalt fordert, schafft er vor allem eins: Er relativiert Rechtsextremismus. Das ist weder solidarisch noch korrekt und ging für die demokratischen Werte noch nie gut aus.
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