Im Herbst wählen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern neue Landtage. Nach aktuellen Wahlumfragen könnte die AfD, sollten andere Parteien an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, in Sachsen-Anhalt schlimmstenfalls eine Alleinregierung stellen. Und in Mecklenburg-Vorpommern eine sogenannte Sperrminorität erreichen.
So könnte die AfD direkten Einfluss auf die Landesverfassungsgerichte nehmen – etwa indem sie Richter*innen-Wahlen blockiert und die Justiz lähmt. Ein Druckmittel gegenüber den anderen Parteien. Um zu verstehen, warum das im Hinblick auf die Landesverfassungsgerichte sehr gefährlich ist, müssen wir verstehen, was diese Gerichte eigentlich machen.
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Landesverfassungsgerichte sichern das demokratische Leben im Alltag und urteilen als unabhängige Schiedsrichter. Sie prüfen, ob Landesregierung, Landtag und Gemeinden die Spielregeln der Landesverfassung einhalten. Verstoßen Behörden dagegen, sprechen sie Recht für Bürger*innen. Kurz, sie sind eine wichtige Säule der Demokratie. Wie sieht das im Alltag aus?
Was machen Landesverfassungsgerichte?
Wir haben drei fiktive Fälle entwickelt – inspiriert vom AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt. Die Fälle gehen davon aus, dass die AfD im Herbst eine Mehrheit oder eine Regierungsbeteiligung erlangt. Dann haben wir einer KI ohne Internetzugang die Landesgesetzestexte vorgelegt. Die KI simulierte die Rolle des Landesverfassungsgerichts.
Beispiel 1: Schule
Ein Landtag beschließt einen neuen Lehrplan für Geschichte und Sozialkunde. Mit stark gekürzten Themen rund um die NS-Täterschaft und Migration. Stattdessen schreibt der Landtag ein neues Pflichtmodul namens „Nationale Identitäten und Heimatbewusstsein“ vor. Wer vom neuen Lehrplan abweicht, riskiert ein Disziplinarverfahren. Eine Lehrerin unterrichtet trotzdem mit eigenen Materialien – und bekommt eine Abmahnung. Sie klagt, beruft sich auf pädagogische Freiheit und ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Parallel stellen Oppositionsfraktionen einen sogenannten Normenkontrollantrag: Der neue Lehrplan verstoße gegen das staatliche Neutralitätsgebot und das Recht auf Bildung.
Was sagen die Gerichte?
Ob in Sachsen-Anhalt oder in Mecklenburg-Vorpommern – beide Landesverfassungsgerichte erklären den Lehrplan in unserer Simulation für verfassungswidrig. Sie müssten geändert werden (LSA Verf. Art. 37a, Verf MV Art. 18a Abs. 2). Die Vorgaben verstoßen zudem gegen die Erziehungsziele der Verfassungen: Kinder sollen Toleranz und Verantwortung lernen – nicht indoktriniert werden (LSA Verf. Art. 27 Abs. 1 und Verf MV Art. 15 Abs. 4). Und die Lehrerin? Sie darf verfassungswidrige Vorschriften ignorieren.
Beispiel 2: Kultur
Ein Staatstheater zeigt ein Stück aus der Perspektive abgeschobener Geflüchteter. Der AfD-Kulturminister streicht dem Theater daraufhin die Förderung. Die Begründung: Das Programm sei “politisch einseitig” und entspreche nicht dem neuen, festgelegten „kulturellen Auftrag des Landes“. Ohne Förderung muss das Theater schließen. Die Theaterleitung erhebt Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf die Kunstfreiheit. Darf der Staat Kunst fördern, sie aber auch nach parteipolitischen Vorlieben selektieren?
Was sagen die Gerichte?
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Verfassungsbeschwerde zulässig. Jeder, dessen Grundrechte (Art. 6 bis 10) durch die „öffentliche Gewalt“ verletzt werden, kann sich an das Landesverfassungsgericht wenden. Die Kunstfreiheit fällt unter Artikel 7 der Landesverfassung. In Sachsen-Anhalt wäre das Landesverfassungsgericht dafür nicht der direkte Ansprechpartner.
Doch in beiden Bundesländern gilt: Land und Kommunen müssen Kunst und Kultur schützen und fördern (Verf MV Art. 16 Abs. 1, LSA Verf. Art. 36 Abs. 1). Wer Subventionen streicht, weil ihm Perspektiven politisch nicht passen, verletzt die Kunstfreiheit.
Beispiel 3: Kita
Der Landtag beschließt: Kita-Plätze dürfen nur an Kinder vergeben werden, deren Eltern beide die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Eine Familie (Mutter deutsch und Vater türkisch) bekommt trotz früher Anmeldung keinen Platz. Die Familie erhebt Verfassungsbeschwerde: Der Sohn werde aufgrund seiner Herkunft benachteiligt.
Was sagen die Gerichte?
Das Gesetz verletzt Grundrechte – und ist verfassungswidrig und nichtig. In Sachsen-Anhalt ist jede Benachteiligung aufgrund von Abstammung, Sprache, Heimat, Herkunft oder aus rassistischen Gründen verboten (Art. 7 Abs. 3). Außerdem hat jedes Kind Anspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung (Art. 11 Abs. 3). In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 5 Abs. 3), ähnlich Artikel 3 im Grundgesetz. Ein weiterer Artikel verpflichtet die Gemeinden, dass alle Kinder und Jugendliche ausreichend betreut werden müssen. Eine Diskriminierung wäre zudem unvereinbar mit Artikel 14, Absatz 1.
Verfassungsgerichte verhindern staatliche Willkür
Verfassungsgerichte schützen also nicht nur Grundrechte, legen Verfassungstexte aus und klären rechtliche Streitigkeiten zwischen Staatsorganen. Sie garantieren auch, dass sich die gesamte Staatsgewalt an Gesetze und Rechte halten muss und verhindert dadurch staatliche Willkür gegenüber Bürger*innen.
Warum ist das mit Blick auf die AfD wichtig? Weil autoritär-populistische Parteien unter anderem gezielt versuchen, die Rechte von Andersdenkenden und Migrant*innen zu beschneiden. Landesverfassungsgerichte können mit Gesetzen dagegen halten. Deshalb haben autoritäre Parteien ein großes Interesse daran, Verfassungsgerichte auszuschalten oder gezielt mit eigenen Leuten zu besetzen.
Wie gut schützen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ihre Landesverfassungsgerichte?
Knapp fünf Monate vor der Landtagswahl haben CDU, SPD, Grüne, Linke und die FDP in Sachsen-Anhalt eine umfassende Parlamentsreform beschlossen. Damit wollen die Parteien sicherstellen, dass Parlament und Institutionen arbeitsfähig bleiben – selbst mit einer starken AfD.
Für das Landesverfassungsgericht in Sachsen-Anhalt bedeutet das: Sollte eine Richterwahl an einer AfD-Sperrminorität im Landtag scheitern, kann künftig auch das Verfassungsgericht Wahlvorschläge einreichen. Der Landtag kann beim Ersatzwahlvorschlag dann mit absoluter statt Zwei-Drittel-Mehrheit wählen. So kann die AfD das Gericht schwerer blockieren. Kritiker*innen geht das nicht weit genug. Da sich die Änderungen bislang nur auf eine AfD-Sperrminorität beziehen würden, nicht aber auf eine mögliche Alleinregierung.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern wollen SPD, Linke und Grüne ihr Landesverfassungsgericht entsprechend schützen. Um die Gesetze zu ändern, bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit – also auch die Zustimmung der CDU. Die lehnt das Vorhaben bisher ab.
CDU-Landesfraktionschef Daniel Peters begründete das so: Nur weil man Wahlergebnisse fürchte, müsse man nicht direkt die Verfassung ändern. Stattdessen müsse man die Demokratie durch Vertrauen stärken. Die Reform droht in Mecklenburg-Vorpommern zu scheitern – wie zuvor in Thüringen – am Unwillen der CDU.
Wie in Sachsen-Anhalt pumpt die AfD nun auch in Mecklenburg-Vorpommern massig Geld in den Wahlkampf. Wir legen deshalb mit dem NoAfD-Fonds zusammen und kontern jeden Euro der Rechtsextremen. Damit unterstützen wir Vereine und Initiativen vor Ort und vernetzen bundesweit im Kampf gegen Rechtsextremismus. Mache mit und spende jetzt.