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Die AfD radikalisiert sich und gewinnt zugleich an Stärke. Bei Landtagswahlen erzielt sie Rekordergebnisse; in Sachsen-Anhalt droht ab Herbst sogar eine Alleinregierung. Dabei vertritt sie in ihrem Wahlprogramm unverhohlen rechtsextreme Ideologien. 

Das AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte

Doch hätte ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg? Genau das hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte untersucht: Das Team hat 13 Monate lang über drei Millionen Datenpunkte zur AfD gesammelt, analysiert und bewertet. Dafür haben sich die Kolleg*innen durch fast drei Millionen Social-Media-Beiträge, Zehntausende Parlamentsdokumente und 54.972 Pressemitteilungen der AfD gewühlt. 

Anschließend haben sie das Material kategorisiert, ausgewertet und von zwei unabhängigen, renommierten Verfassungs­rechtler*innen prüfen lassen. Finanziert wurde das Gutachten durch private Spenden von rund 20.000 Menschen – auch die Demokratiestiftung Campact hat bei der Finanzierung geholfen. 

AfD ist verfassungswidrig

Das Ergebnis des AfD-Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist eindeutig: Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig. 

Dr. Patrick Wielowiejski hat als Rechtsextremismusexperte am „AfD-Gutachten“ mitgewirkt; inhaltlich hat er sich dabei vor allem mit den Themen Trans- und Queerfeindlichkeit befasst. Seit wenigen Wochen arbeitet er im TTRex von Campact. Wir haben mit ihm über seine Arbeit am GFF-Gutachten gesprochen.  


Campact-Team: Patrick, ihr habt mit insgesamt acht Teammitgliedern 13 Monate lang über drei Millionen Datenpunkte zur AfD gesammelt, analysiert und bewertet. Gab es auf dem Weg zum Gutachten Momente, in denen ihr mit einem anderen Ergebnis gerechnet hättet? 

Dr. Patrick Wielowiejski: Wir sind bewusst ergebnisoffen an die Fragestellung herangegangen. Das heißt: Wir wussten lange Zeit schlicht nicht, was bei unserem Gutachten herauskommen würde. 

Natürlich gab es Phasen der Unsicherheit, insbesondere bezüglich der juristischen Belastbarkeit der Belege. Wir haben uns oft gefragt, gibt es ausreichend Belege? Besonders schwierig war es, solche zu finden, die nicht nur als Subtext lesbar waren, sondern explizit und scharf genug die Verfassungsfeindlichkeit der gesamten Partei darlegen konnten. 

Und auch externe Entwicklungen spielten eine Rolle, etwa der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Hier mussten wir uns wenigstens intern fragen, okay, was bedeutet das für uns und unsere Arbeit?

Letztlich konntet ihr die Verfassungswidrigkeit der AfD nachweisen. Was wäre mit dem Gutachten passiert, wenn keine Verfassungswidrigkeit festgestellt worden wäre? 

Wir haben das Gutachten ergebnisoffen erstellt. Hätten wir keine Verfassungswidrigkeit festgestellt, hätte die GFF es trotzdem veröffentlicht. Denn das Urteil hätte die Debatte über den politischen und juristischen Umgang mit der AfD in jedem Fall vorangetrieben – und zudem zahlreiche handfeste Belege dafür geliefert, dass wir es mit einer gefährlichen Partei zu tun haben.

Wie unterscheidet sich das Gutachten der GFF vom Gutachten des Verfassungsschutzes, das vergangenes Jahr veröffentlicht wurde? 

Das GFF-Gutachten schließt eine wichtige Lücke in der Debatte um ein Verbot der AfD, denn im Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz blieb vieles offen.

Schon die grundlegende Frage der Gutachten ist eine andere. Der Verfassungsschutz fragt: Ist die AfD rechtsextrem? Beim Parteiverbot geht es aber um die Frage: Ist die AfD verfassungswidrig? Also, legt die AfD es in ihren Zielen und im Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf an, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen? 

Und auch methodisch unterscheiden sie sich. Das GFF-Gutachten basiert zum Beispiel ausschließlich auf öffentlich verfügbaren Quellen. Der Verfassungsschutz konnte auch geheimdienstliche Mittel einsetzen; das war der GFF natürlich nicht möglich. Ein wesentlicher Vorteil der GFF war jedoch, dass wir auch Parlamentsdokumente auswerten konnten – insgesamt waren es 69.838 Parlamentsdokumente aus Landtagen und 7.707 Parlamentsdokumente aus dem Bundestag. Dem Verfassungsschutz stehen diese Dokumente aufgrund des Schutzes des Abgeordnetenmandats nicht zur Verfügung. Außerdem hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nur den Bundesverband angesehen, wir auch die Landesverbände.

Das Gutachten der GFF setzt zudem andere Schwerpunkte – insbesondere bei der Missachtung des Demokratieprinzips. Auch methodisch unterscheiden sich die Gutachten. Die GFF war bei der Einordnung der Quellen methodisch strenger, um eine höhere argumentative Stabilität zu gewährleisten.

Auf über 1.500 Seiten belegt das GFF-Gutachten, dass die AfD politische Gegner*innen unterdrücken will und unter anderem Muslim*innen, Doppelstaatler*innen, Schutzsuchende und trans Personen in ihrer Menschenwürde verletzen würde. Was bedeutet das für einen möglichen AfD-Verbotsantrag? 

Das Gutachten liefert eine belastbare Datengrundlage für die politische Debatte über ein mögliches AfD-Verbot. Damit ist ein zentrales Argument gegen ein Verbotsverfahren – nämlich die Unklarheit der Faktenlage – entkräftet. Das Gutachten weist nach, dass die gesamte Partei verfassungswidrig ist, weil sie insbesondere die Menschenwürde bestimmter Personengruppen und das Demokratieprinzip verletzt. 

Vor allem können wir zeigen, dass sie nicht bloß auf der Ebene ihrer Ideologie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt. Die Verfassungswidrigkeit der AfD zeigt sich insbesondere auch auf der Ebene ihrer politischen Ziele und dem Verhalten ihrer Anhänger*innen – darauf kommt es bei einem Parteiverbot nämlich an. Ein Beispiel für das strukturelle, verfassungswidrige Verhalten der AfD ist das massenhafte Deadnaming und Misgendering von trans Personen – etwa durch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag Beatrix von Storch gegenüber der ehemaligen Grünen Abgeordneten Tessa Ganserer. 

Anmerkung der Redaktion: Die Grünen-Politikerin Tessa Ganserer war von 2021 bis 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages; zuvor saß sie für die Grünen im Bayerischen Landtag. Erstmals gewählt wurde sie 2013; damals noch unter einem männlichen Vornamen. Im November 2018 erklärte Ganserer öffentlich, dass sie eine Frau ist und ließ ihren Namen ändern.

Da sich viele Funktionär*innen der AfD mit dem Verhalten von Beatrix von Storch solidarisierten, wertet die GFF dies als Teil ihres politischen Konzepts und nicht als individuellen Ausrutscher. Dieses Beispiel zeigt auch gut, warum es einen großen Unterschied macht, ob man Parlamentsdokumente mit einbezieht oder nicht. 

In Teilfragen – wie Behindertenfeindlichkeit oder Antisemitismus – konntet ihr der Partei keine verfassungsfeindlichen Ziele nachweisen. Dabei sprechen sich AfD-Politiker*innen wie die Berliner Landespolitikerin Kristin Brinker oder AfD-Chef Björn Höcke gezielt gegen Inklusion aus. Wie passt das zusammen? 

Das hat verschiedene Ebenen. Bei der Behindertenfeindlichkeit ist es so, dass es hier vor allem um die Forderung nach einer Abschaffung oder Einschränkung von Inklusionsmaßnahmen geht. Es ist ziemlich klar, dass unsere Verfassung es verbietet, schulische Inklusion abzuschaffen. Allerdings ist nicht jede verfassungswidrige Forderung auch eine Verletzung der Menschenwürde. Diese Schwelle überschreitet die Forderung nach unserem strengen Prüfschema nicht.

In Bezug auf Juden*Jüdinnen ist es so, dass wir der AfD zwar einen strukturellen Antisemitismus nachweisen können. Da die AfD jedoch keine gegen Juden*Jüdinnen gerichteten Maßnahmen fordert, kann dieser das Gesamtergebnis des Gutachtens nicht tragen.

Außerdem ist bei all diesen Fragen immer die sogenannte Grundtendenz zentral. Das heißt: Für die Verfassungswidrigkeit reicht es nicht aus, wenn ein bestimmtes Vorhaben nur von einem Teil der Partei getragen wird.

Das Grundgesetz setzt die Hürden für ein Parteiverbot bewusst hoch an. Euer Gutachten umfasst 1.500 Seiten. Ihr habt über 2.500 Belege gesammelt. Zwei unabhängige, renommierte Verfassungs­rechtler*innen haben die Analyse geprüft. Kann die Politik das jetzt noch ignorieren? 

Immer wieder wurde und wird diskutiert, ob die AfD verboten werden soll. Unser Ziel war es, die Diskussion um ein Parteiverbot auf ein neues Niveau zu heben. Die GFF positioniert sich allerdings nicht zu einem möglichen Verbotsverfahren und wird dies auch in Zukunft nicht tun, sondern sie konzentriert sich auf einen Debattenbeitrag in Form dieses Gutachtens.

Viele Politiker*innen fordern bereits ein Verbotsverfahren der AfD – selbst innerhalb der Union. Wir haben uns die Prüfung bewusst schwer gemacht, damit das Gutachten im Falle eines positiven Ergebnisses auch konservative Kräfte überzeugen kann. Es soll eben nicht nur aus der Perspektive von irgendwelchen linksliberalen Jurist*innen haltbar sein. (lacht) 

Meine persönliche Meinung ist, dass es jetzt vor allem an der Union liegt. Ohne sie ist ein Verbotsantrag nicht realistisch.  

Das heißt: Was braucht es jetzt konkret, damit ein Verbotsverfahren realistisch wird? 

Ich denke, dass das Gutachten der GFF eine wichtige Grundlage ist. Nun liegt es an der Politik und der Zivilgesellschaft. Campact ist genau richtig dafür aufgestellt, sich dieser Frage zu stellen. 


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