„Herzlich willkommen in der neuen Zeit“, sagt AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zu einem ZDF-Reporter. Und droht ihm vor laufender Kamera mit Jobverlust. Diese Attacke auf die Pressefreiheit ist nur ein kleiner Vorgeschmack auf das, was uns bevorsteht. In Sachsen-Anhalt hat die AfD die Wahl gewonnen, den Landtagspräsidenten und seinen Vize stellt sie bereits. Ulrich Siegmund wird im Dezember wahrscheinlich zum ersten AfD-Ministerpräsidenten gewählt.
Die AfD will unsere Demokratie von innen heraus zerstören. Die Rufe nach einem AfD-Verbot werden immer lauter. Lies hier fünf Gründe, warum ein AfD-Verbot jetzt geprüft werden muss.
1. AfD hat aktive Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen
Die Partei pflegt nachweislich enge Kontakte mit anderen rechtsextremen und neonazistischen Parteien und Gruppen – wie der „Identitären Bewegung“ und „Die Heimat“ (ehemals NPD). Die Positionen sind oftmals deckungsgleich.
Bei der letzten Bundestagswahl holte die AfD rund 20 Prozent und zog mit 152 Abgeordneten ins Parlament ein. Die Fraktion ist ein Sammelbecken der dunkelsten politischen Ansichten – vom SS-Verharmloser bis hin zum selbsterklärten „freundlichen Gesicht“ des NS. Die letzten Jahre zeigen: Die AfD wird immer extremer. Gleichzeitig wird sie von immer mehr Menschen gewählt. In jüngeren Umfragen erreicht sie bundesweit bis zu 29 Prozent – obwohl sie ungeschminkt immer mehr Elemente des Neonazismus übernimmt.
Ein Verbot würde der AfD nicht nur ihre Finanzierung entziehen – die Rechtsextremen müssten auch alle Mandate im Bundestag und in den Landtagen aufgeben. Sie hätten deutlich weniger Möglichkeiten, Hass, Hetze und Lügen zu verbreiten. Und Parteien, Regierung und die Zivilgesellschaft bekämen die Chance, zumindest einen Teil der Anhänger*innen wieder für unsere Demokratie zu gewinnen.
Mehrere Landesverbände der AfD gelten laut Landesverfassungsschutz bereits seit Längerem als „gesichert rechtsextreme Bestrebungen“ – darunter in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nach den Enthüllungen rund um das Potsdamer Geheimtreffen forderte Campact ein Verbot der AfD-Landesverbände in diesen drei Bundesländern. Über 600.000 Menschen unterzeichneten damals den Campact-Appell. Im Sommer 2025 stufte der Verfassungsschutz auch die AfD Brandenburg als „gesichert rechtsextrem“ ein und im Februar 2026 folgte die AfD Niedersachsen.

Immer mehr Politiker*innen zeigen sich offen für ein Parteiverbotsverfahren. Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung müssen es jetzt auf den Weg bringen. Schon 850.000 Menschen haben den Campact-Appell für ein AfD-Verbotsverfahren unterzeichnet. Schließe Dich jetzt an.
2. AfD will Demokratie von innen heraus zerstören
Natürlich muss eine Demokratie rechte Positionen aushalten können. Doch Beispiele aus der Vergangenheit zeigen deutlich, wie die AfD parlamentarische Machtpositionen gezielt nutzt, um unsere Demokratie zu sabotieren:
- Als Vorsitzender des Rechtsausschusses sorgte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner beispielsweise für Skandale und Chaos im Ausschuss, provozierte mit verbalen Entgleisungen und blieb den Sitzungen oft fern. Immer wieder fiel er durch antisemitische und rassistische Äußerungen auf. 2019 wählten die Mitglieder des Rechtsausschusses Brandner als Vorsitzenden wieder ab – ein bisher einmaliger Vorgang.
- Der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler legte 2024 den Thüringer Landtag lahm, indem er trotz wiederholter Aufforderungen aller Fraktionen nicht über die Anträge anderer Parteien abstimmen ließ. Die Sitzung des Landtags musste ergebnislos abgebrochen werden. Erst ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts konnte die Blockade beenden.
- Der neue Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt Tobias Rausch versuchte, die Redezeit der anderen Fraktionen zu beschneiden. Zudem wollte Rausch verhindern, dass Vizepräsident Carsten Borchert (CDU) die Sitzung mitleitet. Als das rechtsextreme Magazin Compact ein Studio in Magdeburg eröffnete, sprach Rausch dort über eine der nächsten Landtagssitzungen. Er kündigte an: „Wir werden die Sitzungsleitung auch so gestalten, dass wir alleine die Sitzung führen ohne den Kollegen der CDU.“
- Außerdem wollte die AfD in Sachsen-Anhalt die Ausschüsse auf zwölf Mitglieder verkleinern. Dann hätte sie in jedem Ausschuss die Hälfte der Sitze inne – und könnte zum Beispiel Anträge der anderen Fraktionen blockieren. Was die AfD gestoppt hat? Die Landtagsverwaltung empfahl elf Sitze, weil diese Größe das Wahlergebnis besser abbilde. Außerdem kündigten andere Fraktionen Klagen vor dem Landesverfassungsgericht an.
3. AfD hat sich zunehmend radikalisiert
Die Radikalisierung in der AfD scheint mittlerweile nahezu ungebremst. Politiker*innen der Partei äußern sich immer wieder hetzerisch über Minderheiten, wie Migrant*innen, Muslime oder LGBTQIA+-Personen. In Sachsen-Anhalt will die Partei für Geflüchtete sogar „Sonderklassen“ schaffen. Während das Wort „Remigration“ anfangs noch offiziell vermieden wurde, steht es jetzt im Wahlprogramm der Partei.
AfD-Politiker*innen verharmlosen immer wieder den Nationalsozialismus – und verletzen damit einen Grundpfeiler des demokratischen Selbstverständnisses der Bundesrepublik. Ihr Ziel: Die Geschichte umdeuten und die deutsche Verantwortung für die Nazi-Verbrechen herunterspielen, um ihre völkische Ideologie zu verbreiten.
4. AfD inhaltlich stellen reicht nicht
Gegner*innen eines AfD-Verbotes argumentieren zu Recht, dass ein Parteiverbot die Einstellungen ihrer Unterstützer*innen nur bedingt verändern würde. Sie empfehlen, die AfD inhaltlich zu stellen – oder sie sogar regieren zu lassen und so zu entzaubern. Doch die konstant hohen Umfragewerte der AfD oder die Wiederwahl von US-Präsident Donald Trump zeigen: Es wäre naiv, allein auf diese Strategie zu setzen.
Die AfD hat inzwischen reale Chancen, in Bundesländern und irgendwann auch im Bund die Regierung zu übernehmen. Sie führt bei Umfragen in ganz Deutschland teilweise weit vor der CDU/CSU. Die Gefahr, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzt, wird immer größer.
Wie groß diese Gefahr ist, zeigt sich mit Blick auf die Bundesländer: In den Landtagen von Thüringen und Brandenburg verfügt die AfD über ein Veto-Recht, die sogenannte Sperrminorität. Wichtige Entscheidungen kann sie so blockieren. In Sachsen-Anhalt hat die AfD im September die Landtagswahl für sich entschieden, den Landtagspräsidenten und seinen Vize stellt sie bereits. Ulrich Siegmund wird im Dezember wahrscheinlich zum ersten AfD-Ministerpräsidenten gewählt.
5. Immer mehr Politiker*innen offen für AfD-Verbot
Immer mehr Spitzenpolitiker*innen sprechen sich für ein Verbotsverfahren aus, insbesondere in den Bundesländern. Das ist wichtig, denn ob die AfD verboten wird, entscheidet zwar das Bundesverfassungsgericht – doch damit es überhaupt dazu kommt, müssen Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat einen Antrag stellen. Und dafür braucht es politische Mehrheiten.
In der letzten Legislaturperiode hatten 124 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linke um eine Mehrheit gerungen; leider vergeblich. Inzwischen haben sich SPD, Grüne und Linke klar für eine Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsmäßigkeit ausgesprochen.
Die Parteivorsitzenden der Union – Friedrich Merz (CDU) und Markus Söder (CSU) – lehnen ein AfD-Verbot jedoch ab. Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist skeptisch. Mit einem Appell richtet sich Campact daher auch direkt an Friedrich Merz – über 850.000 Menschen fordern von ihm die Prüfung eines AfD-Verbots.
AfD-Verbotsverfahren jetzt
Fest steht: Ein Parteiverbot ist ein drastischer Schritt. Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Urteilen strenge Kriterien für ein solches Verbot entwickelt. In der Vergangenheit waren bisher nur zwei Anträge erfolgreich. 1952 erklärte das Bundesverfassungsgericht die SRP (Sozialistische Reichspartei) als verfassungswidrig, da sie die Demokratie abschaffen wollte. Vier Jahre später wurde die KPD, die Kommunistische Partei Deutschlands, verboten.
Die Partei muss in ihrer Gesamtheit verfassungsfeindlich sein sowie systematisch und gezielt die Menschenwürde oder die Kernelemente von Demokratie und Rechtsstaat bekämpfen. Genau das beweist das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): Die AfD missachtet die Grundpfeiler unserer Demokratie und verletzt die Menschenwürde. Sie ist verfassungswidrig. Das Gutachten zeigt auch, dass ein Parteiverbotsverfahren wahrscheinlich Erfolg hätte.
Seit das Gutachten öffentlich ist, fordern immer mehr Stimmen aus Politik und Zivilgesellschaft ein Verbotsverfahren. Mehr als 850.000 Menschen haben bereits den Campact-Appell unterzeichnet und fordern von Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung, einen AfD-Verbotsantrag auf den Weg zu bringen.
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Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag wurde erstmals am 6. Mai 2025 veröffentlicht. Wir haben ihn aktualisiert und erneut veröffentlicht.