Attac, Campact & Co.: Zivilgesellschaft ist gemeinnützig

Warum ist die Gemeinnützigkeit vieler Organisationen in Gefahr?

Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofes gegen Attac fürchten viele Organisationen um ihre Gemeinnützigkeit. Das höchste Finanzgericht urteilte nach jahrelangem Rechtsstreit im Januar 2019, dass Tätigkeiten, die darauf abzielen, politische Entscheidungen und die öffentliche Meinung zu beeinflussen, nicht gemeinnützig sind.

Gemeinnützige Organisationen dürfen ausschließlich zu den Themen politisch arbeiten, die in ihrer Satzung stehen – und auch das nur weit im Hintergrund. Sie müssen befürchten, dass ihre Gemeinnützigkeit aberkannt wird, wenn sie sich zu Themen äußern, die außerhalb ihrer Satzung liegen. Beispielsweise darf sich ein Sport- oder Karnevalsverein nicht zu einer aktuellen Debatte rund um das Thema Rassismus engagieren. Wie absurd!

Was heißt eigentlich „gemeinnützig“?

Menschen in Tier-Kostümen halten Schilder hoch: "Mein Ringelschwanz gehört mir!"

Gemeinnützigkeit heißt, selbstlos im Sinne des Allgemeinwohls zu handeln. Gemeinnützige Organisationen haben bestimmte steuerrechtliche Vorteile. Zum Beispiel können Menschen Spenden an gemeinnützige Organisationen von der Steuer absetzen.

Was als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts gilt, ist in der Abgabenordnung (§ 52) festgelegt. Danach ist zum Beispiel der Einsatz für Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz gemeinnützig, oder die Förderung des Sports und der Kultur.

Ein Problem dabei ist: Die Abgabenordnung ist so veraltet, dass viele Zwecke fehlen, die heute in der gemeinnützigen Arbeit aktuell sind – zum Beispiel die Förderung von Menschenrechten, Frieden oder sozialer Gerechtigkeit. Deswegen haben Organisationen, deren Anliegen sich nicht eindeutig in den Zwecken der Abgabenordnung wiederfanden, ihre Arbeit oft unter dem Zweck der politischen Bildungsarbeit zusammengefasst – denn die ist gemeinnützig.

Dies hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil stark eingeschränkt. Zwar sei es mit dem gemeinnützigen Zweck der (politischen) Bildung vereinbar, Lösungsvorschläge für die Politik zu erarbeiten. Dabei dürfe aber nicht in der Absicht gehandelt werden, Öffentlichkeit und Politik im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.

Das Urteil hat weitreichende Folgen: Vielen Organisationen wurde der Zweck genommen, unter den sie ihre Arbeit bisher gefasst hatten. Mehrere politisch aktive Organisationen verloren daraufhin die Gemeinnützigkeit, darunter auch Campact – und viele weitere könnten folgen. Damit wurde ein weiterer Mangel der Abgabenordnung deutlich: Politisches Engagement zum eigenen Satzungszweck ist darin kaum vorgesehen – obwohl dies eine treibende Kraft unserer Demokratie ist.

Demonstrant*innen mit einem großen Banner, auf dem steht: Verkehrswende jetzt!

Warum arbeiten gemeinnützige Organisationen überhaupt politisch?

Organisationen, ob kleine Initiativen oder große Verbände, haben meist ganz konkrete Anliegen, die sich unter einem der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung fassen lassen.

Ein Beispiel: Eine gemeinnützige Initiative arbeitet im Bereich Umweltschutz. Konkret setzt sie sich für den Schutz von bedrohten Pflanzen und Tieren, mehr Radwege und die Ausweisung von Naturschutzgebieten ein. Manche dieser Ziele, beispielsweise der Schutz von Kröten, lassen sich direkt durch eigene praktische Aktivitäten umsetzen. Andere nicht: Eine Organisation kann schlecht selbst Radwege bauen oder Naturschutzgebiete einrichten. Diese Ziele erreicht sie nur, wenn sie versucht, auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, indem sie sich an Politik und Verwaltung wendet. Also an die Menschen, die zu diesen Fragen entscheiden.

Auch andere gemeinnützige Zwecke wie Verbraucherschutz oder Entwicklungszusammenarbeit lassen sich hauptsächlich durch politische Einflussnahme erreichen.

Was soll sich konkret ändern?

Deutschland braucht ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht. Gemeinnützige Organisationen müssen sich an der politischen Debatte beteiligen dürfen, ohne den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit zu riskieren.

Um dies zu erreichen, hat sich Campact mit vielen anderen Organisationen zur Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern wir, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Reform-Entwurf vorlegt. Unsere Forderungen sind:

1. Die Liste der gemeinnützigen Förderzwecke muss erweitert werden, unter anderem um die Förderung der sozialen Gerechtigkeit, der Demokratie und des Schutzes der Grund- und Menschenrechte.

2. Organisationen müssen zur Förderung ihres eigenen Satzungszweckes auch ausschließlich Einfluss auf die politische Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung nehmen dürfen.

3. Vereine müssen sich punktuell auch zu anderen gemeinnützigen Zwecken, als in ihrer Satzung festgelegt, rechtssicher äußern und betätigen dürfen.

Weiter informieren

Drei Menschen mit Politikermasken sitzen vor Demonstranti*innen mit Plakaten. Eine*r hält sich den Mund zu, eine*r die Augen, eine*r den Mund.

Menschenrechte – nicht gemeinnützig? Wir setzen uns dafür ein, dass sich das ändert. Eine Demokratie braucht eine lebendige Zivilgesellschaft – und ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht. Machen Sie mit!