Ein Problem dabei ist: Die Abgabenordnung ist so veraltet, dass viele Zwecke fehlen, die heute in der gemeinnützigen Arbeit aktuell sind – zum Beispiel die Förderung von Menschenrechten, Frieden oder sozialer Gerechtigkeit. Deswegen haben Organisationen, deren Anliegen sich nicht eindeutig in den Zwecken der Abgabenordnung wiederfanden, ihre Arbeit oft unter dem Zweck der politischen Bildungsarbeit zusammengefasst – denn die ist gemeinnützig.
Dies hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil stark eingeschränkt. Zwar sei es mit dem gemeinnützigen Zweck der (politischen) Bildung vereinbar, Lösungsvorschläge für die Politik zu erarbeiten. Dabei dürfe aber nicht in der Absicht gehandelt werden, Öffentlichkeit und Politik im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.
Das Urteil hat weitreichende Folgen: Vielen Organisationen wurde der Zweck genommen, unter den sie ihre Arbeit bisher gefasst hatten. Mehrere politisch aktive Organisationen verloren daraufhin die Gemeinnützigkeit, darunter auch Campact – und viele weitere könnten folgen. Damit wurde ein weiterer Mangel der Abgabenordnung deutlich: Politisches Engagement zum eigenen Satzungszweck ist darin kaum vorgesehen – obwohl dies eine treibende Kraft unserer Demokratie ist.

Warum arbeiten gemeinnützige Organisationen überhaupt politisch?
Organisationen, ob kleine Initiativen oder große Verbände, haben meist ganz konkrete Anliegen, die sich unter einem der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung fassen lassen.
Ein Beispiel: Eine gemeinnützige Initiative arbeitet im Bereich Umweltschutz. Konkret setzt sie sich für den Schutz von bedrohten Pflanzen und Tieren, mehr Radwege und die Ausweisung von Naturschutzgebieten ein. Manche dieser Ziele, beispielsweise der Schutz von Kröten, lassen sich direkt durch eigene praktische Aktivitäten umsetzen. Andere nicht: Eine Organisation kann schlecht selbst Radwege bauen oder Naturschutzgebiete einrichten. Diese Ziele erreicht sie nur, wenn sie versucht, auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen, indem sie sich an Politik und Verwaltung wendet. Also an die Menschen, die zu diesen Fragen entscheiden.
Auch andere gemeinnützige Zwecke wie Verbraucherschutz oder Entwicklungszusammenarbeit lassen sich hauptsächlich durch politische Einflussnahme erreichen.