Ein Kugelschreiber, ein Kreuz, eine Verschwörungstheorie: Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern greifen rechte Kräfte zu einem altbekannten Mittel – sie säen Zweifel am Wahlsystem selbst. Nach der Briefwahl trifft es nun die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die AfD in Sachsen-Anhalt, darunter auch ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, trommelt seit Wochen dafür, die Wahlvorstände bei der Auszählung nach 18 Uhr zu beobachten.
Der Vorwurf, der dabei kursiert, ist heftig: Wahlhelfer*innen sollen Stimmzettel manipulieren, um AfD-Stimmen heimlich anderen Parteien zuzuschanzen. Geht das überhaupt?
Wie wird man Wahlhelfer*in?
Jedes Wahllokal benötigt einen eigenen Wahlvorstand, der sich aus mehreren Wahlhelfer*innen zusammensetzt. Die zuständigen Gemeindebehörden berufen diese möglichst aus Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks, ansonsten aus der gesamten Gemeinde. Die Personen helfen also in der Gemeinde, in der sie auch wohnen. Jede*r Bürger*in, die bei der jeweiligen Wahl wählen darf, kann auch Wahlhelfer*in werden – im Falle von Mecklenburg-Vorpommern sind dies erstmals auch 16- und 17-Jährige.
Wahlleiter suchen Wahlhelfer*innen häufig über öffentliche Aufrufe oder die Gemeinde schreibt sie direkt an. Melden sich nicht genügend Freiwillige, verpflichtet die Gemeinde sie zu diesem Ehrenamt. Die Verpflichteten können das Amt nur aus bestimmten Gründen ablehnen – etwa wegen dringender beruflicher Pflichten, Krankheit oder körperlicher Beeinträchtigung.
Wahlvorstände bestehen für jeden Wahlraum aus:
- einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher,
- einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher,
- einer Schriftführerin oder einem Schriftführer,
- drei bis sieben zusätzlichen Beisitzern.
Als neue*r Wahlhelfer*in ist man in der Regel zunächst Beisitzer*in. Wer an mehr Wahlen als Wahlhelfer*in teilnimmt, kann mit der Zeit höhere Ämter übernehmen.
Was ist das „Erfrischungsgeld“?
Da Wahlhelfer*in ein Ehrenamt ist, werden Freiwillige dafür nicht bezahlt. Es gibt aber ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ – eine kleine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Leistung, die Wahlhelfer*innen an ihrem wahrscheinlich eigentlich freien Sonntag erbringen. Das Erfrischungsgeld liegt bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026 bei 30 Euro pro Wahlhelfer*in für den ganzen Tag.
Wie läuft ein Tag als Wahlhelfer ab?
Der Wahlvorstand sorgt dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft. Für die Abläufe zur Stimmabgabe und Auszählung gibt es strenge Vorgaben – im Fall von Sachsen-Anhalt sind diese im Wahlgesetz und der Wahlordnung festgelegt.
Im Wahllokal
In einem Wahllokal mit Stimmabgabe vor Ort bedeutet das: Der Wahlvorstand ist ab etwa 7 Uhr vor Ort und bereitet das Wahllokal vor: Stimmabgabekabinen aufstellen, Listen bereitlegen, Wahlurne aufstellen, Abläufe vorplanen und Informationsmaterial zur Wahl aufhängen, zum Beispiel das Muster des Stimmzettels oder die Wahlordnung. Alle Aufgaben folgen einem 4-Augen-Prinzip, das heißt keine Person ist einzeln für einen Bereich zuständig.
Zwischen 8 und 18 Uhr können Bürger*innen ihre Stimme abgeben. In dieser Zeit müssen immer ausreichend Personen des Wahlvorstandes vor Ort sein, um alle wichtigen Posten zu besetzen. Dazu gehören die Kontrolle der Wahlscheine oder das Abhaken im Wählerverzeichnis. Insbesondere die Wahlurne darf nicht unbeaufsichtigt sein: Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt sie für jeden Einwurf einzeln frei.
Um 18 Uhr schließt das Wahllokal für die Stimmabgabe; dann zählt der Wahlvorstand die Stimmen aus. Dieser Prozess ist laut Wahlgesetz öffentlich, sowohl bei Wahlen zum Bundestag, Landtag, als auch bei anderen. Auch Personen, die nicht zum Wahlvorstand gehören, dürfen sich im Raum aufhalten, solange sie sich ruhig verhalten und die Auszählung nicht stören. Unterstützen dürfen sie die Auszählung dabei nicht: Nur die Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen die Zettel aus der Urne nehmen, sortieren und zählen.
Wie viel Beobachtung muss ein Wahlvorstand dulden?
Der*die Wahlvorsteher*in kann laut Wahlgesetz Personen des Wahlraumes verweisen, wenn sie den Ablauf der Wahl stören. Was als Störung gilt, liegt im Ermessen des*der Wahlvorstehers*in.
Fest steht: Der Wahlvorstand muss sich beim Auszählen konzentrieren können. Jede etwaige Abweichung muss er durch erneutes Zählen korrigieren, das verlängert die Auszählung. In der Vergangenheit ist es schon öfter vorgekommen, dass Wahlvorsteher*innen Personen des Raumes verwiesen haben:
Bei der Briefwahl
Wahlvorstände für die Briefwahlstimmen starten später, in der Regel gegen Mittag. Am Nachmittag sortieren sie die eingegangenen Briefwahlunterlagen nach Bezirk. Danach prüfen sie, ob alle Briefwahlunterlagen vollständig und korrekt vorliegen – etwa, ob der Wahlschein unterschrieben und der Wahlumschlag verschlossen ist. Ist das der Fall, kommt der Umschlag mit dem Wahlzettel wie im Wahllokal in eine überwachte Urne. Offene Stimmzettelumschläge können nicht gezählt werden und werden – nach dem Gegencheck eines weiteren Wahlvorstands – als ungültige Stimmen separat notiert.
Erst nach 18 Uhr öffnet der Wahlvorstand die Urnen mit den verschlossenen Stimmzettelumschlägen und zählt sie nach den gleichen Vorgaben wie im Wahllokal aus. Auch dieser Ablauf ist öffentlich.
Das macht die Briefwahl zu einem sicheren Prozess. Zu keinem Zeitpunkt kann eine Stimme einer direkten Person zugeordnet werden. Die AfD versucht jedoch etwas anderes zu vermitteln. Sie stellt die Briefwahl unter Manipulationsverdacht und versucht, Zweifel an Wahlen und Demokratie zu streuen – und das verfängt bei ihren Anhänger*innen. „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“, tönt es aus Reihen der AfD. Viele werden diesem Aufruf folgen.
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am Sonntag
Insgesamt wird es am Sonntag 2.600 Wahllokale geben, in vielen davon könnte es voll werden. Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat seine Anhänger*innen bei einer Veranstaltung der AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland selbst zur Wahlbeobachtung aufgerufen. Laut Zeit Online wolle er das Ergebnis der Landtagswahl aber auch bei einem knappen Verfehlen der absoluten Mehrheit akzeptieren. Die Stimmungsmache spricht eine andere Sprache.
Bis zur Wahl am Sonntag sind es nur noch wenige Stunden. Campact ruft für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026 zum strategischen Wählen auf. Im Interview erklärt Campact-Vorstand Felix Kolb, warum Deine Stimme auch nicht an Kleinparteien wie Volt, BSW oder die Tierschutzpartei gehen sollte.