Belgrad, Sonntagabend, 25. Oktober 2026. Tausende Menschen tanzen auf den Straßen. Sie schwenken Fahnen, weinen, liegen sich in den Armen. Fast zwei Jahre lang haben sie demonstriert. Jetzt hat die Liste der Studierenden die Parlamentswahl gewonnen. Nach 14 Jahren verliert die Partei von Aleksandar Vučić die Macht. Serbien zeigt: Friedlicher Protest kann ein autoritäres System ins Wanken bringen. Aber nur, wenn Menschen sich versammeln dürfen und den Mut dazu haben.
Auch in Frankreich gehen seit Wochen Tausende auf die Straße. Schüler*innen protestieren gegen marode Schulen, überfüllte Klassen und fehlende Lehrkräfte. Hinzu kommen hohe Preise für Benzin, Lebensmittel und Energie. Gewerkschaften, Eltern und Aktive der früheren Gelbwesten-Bewegung schließen sich an. Dazwischen kommt es immer wieder zu Gewalt. Mit Ausgangssperren und Demonstrationsverboten geht die Regierung gegen die anhaltenden Proteste vor.
Und in Deutschland? Am Wochenende brachte die Initiative „Gen Z regelt“ in 34 Städten 120.000 Menschen auf die Straße. Auch sie protestierten gegen marode Schulen, steigende Lebenshaltungskosten oder Kürzungen beim Klimaschutz. Schon im Vorfeld der Proteste ging es kaum um die Forderungen der jungen Menschen, sondern um Warnungen vor Gewalt, Randale und Unterwanderung. Einzelne Politiker*innen und Polizeigewerkschaften forderten ein hartes Vorgehen oder generelle Verbote. Mehr über die Proteste von „Gen Z regelt“ liest Du hier.
Warum wir unsere Grundrechte verteidigen müssen
Statt den Jugendlichen zuzuhören, suchen Politik und Medien lieber Sündenböcke. Hessens Innenminister Roman Poseck geht sogar so weit, die nächsten Proteste verbieten zu wollen.
Seit Jahren fordern Politiker*innen bereits härtere Auflagen für Demonstrationen. Mehrere Bundesländer – darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen – haben ihre Versammlungsgesetze in den letzten Jahren schon verschärft.
Nicht nur die Versammlungsfreiheit wird immer mehr eingeschränkt. Auch um andere Grundrechte steht es schlecht. Sicherheitsbehörden greifen mit Software des US-Konzerns Palantir in unsere Privatsphäre ein. Vertreter*innen der AfD träumen offen von „Remigration“, also der Ausweisung von Geflüchteten und Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, und treten die Menschenwürde mit Füßen. Rechtsextreme greifen Journalist*innen an und verunglimpfen Engagierte als Feinde.
Das Grundgesetz trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Seine Mütter und Väter hatten die Nazi-Diktatur erlebt. Sie wussten: Die Weimarer Republik scheiterte nicht an einem einzigen Tag. Ihre Feinde höhlten sie Schritt für Schritt aus. Deshalb stellten sie die Grundrechte an den Anfang. Artikel 1 beginnt mit dem Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Artikel 79 schützt diesen Kern dauerhaft: Kein Parlament darf ihn abschaffen. Und doch schützt sich auch die beste Verfassung nicht von selbst.
Die Vergangenheit lehrt: Grundrechte gehen selten mit einem großen Knall verloren. Sie verschwinden eher leise – Paragraf für Paragraf. Das ist in den USA zu beobachten. Aber auch in Ungarn unter Viktor Orbán oder in Polen unter der rechtsnationalen PiS-Regierung wurde deutlich, nach welchem Drehbuch autoritäre Kräfte vorgehen. Zuerst nehmen sie die freie Presse ins Visier. Dann schränken sie Demonstrationen ein. Sie hetzen gegen Minderheiten. Sie besetzen Gerichte mit Gefolgsleuten. Am Ende bleiben Wahlen nur eine leere Hülle.
Die gute Nachricht ist: Fast jedes Recht in unserem Grundgesetz hat eine Vorgeschichte voller mutiger Menschen – Arbeiterinnen und Studenten, Juristinnen und Schriftsteller, Bürgerrechtlerinnen und ganz normale Nachbarn.
Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Die Geschichte der Versammlungsfreiheit beginnt im Mai 1832. In Neustadt an der Weinstraße zogen Zehntausende Menschen zur Ruine des Hambacher Schlosses. Handwerker, Studenten, Bäuerinnen, Weinbauern. Sie alle trugen schwarz-rot-goldene Fahnen und forderten Freiheit, Einheit und Volkssouveränität. Damals herrschten Fürsten über Dutzende deutsche Kleinstaaten. Wer Kritik äußerte, landete im Gefängnis.
Die Antwort folgte prompt. Der Deutsche Bund verbot politische Vereine und Volksversammlungen. Die Behörden verhafteten die Journalisten Philipp Jakob Siebenpfeiffer und Johann Georg August Wirth. Die beiden hatten zum Fest eingeladen.
1848 schrieben die Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung das Versammlungsrecht in die „Grundrechte des deutschen Volkes“. Die Fürsten schlugen die Revolution zwar nieder, doch das Versammlungsrecht war nun zum ersten Mal schriftlich festgehalten.
Mehr als 100 Jahre später, am 14. Mai 1985, hat das Bundesverfassungsgericht Demonstrationsverbote gegen den Bau eines Atomkraftwerks im schleswig-holsteinischen Brokdorf aufgehoben. Mit dem Brokdorf-Beschluss stellte das Gericht klar: Demonstrationen gehören zum Kern der Demokratie. Das Recht zur freien Versammlung friedlicher Teilnehmer*innen bestehe auch dann, wenn mit Ausschreitungen einer Minderheit zu rechnen sei.
Am 12. November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten das allgemeine Wahlrecht für alle Männer und Frauen ab 20 Jahren. Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 durften Frauen erstmals wählen und kandidieren.
Einen Monat später, am 19. Februar 1919, hielt Marie Juchacz als erste Frau eine Rede in einem deutschen Parlament. Sie begann mit den Worten „Meine Herren und Damen” – im Saal brach Gelächter aus.
Damit Juchacz überhaupt wählen und gewählt werden durfte, hatten Frauen jahrzehntelang gekämpft.
- Die Juristin Anita Augspurg und die Frauenrechtlerin Lida Gustava Heymann gründeten 1902 den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht.
- Die Schriftstellerin Hedwig Dohm schrieb schon 1873: „Menschenrechte haben kein Geschlecht“ und zeigte damit die Verknüpfung von Frauen- und Menschenrechten auf.
- Die Sozialistin Clara Zetkin rief den Internationalen Frauentag ins Leben. Am 19. März 1911 gingen in Deutschland Hunderttausende Frauen auf die Straße und forderten das Wahlrecht.
In Artikel 38 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Bürger*innen ab 18 Jahren wählen den Bundestag in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“. Frauen haben sich das Wahlrecht hart erkämpft. Gleichberechtigt sind sie damit noch lange nicht.
Noch bis 1977 durften Ehemänner mitentscheiden, ob ihre Frau arbeiten geht. Dabei steht seit 1949 in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dieser Satz geht vor allem auf Elisabeth Selbert zurück. Die Juristin und SPD-Politikerin war eine der vier „Mütter des Grundgesetzes”.
Der Parlamentarische Rat, der das Grundgesetz ausarbeitete, lehnte ihren Vorschlag zunächst ab. Selbert mobilisierte daraufhin Frauenverbände. Sie überschwemmten das Gremium mit Protestbriefen – mit Erfolg.
1994 ergänzten Bundestag und Bundesrat den Artikel um einen weiteren Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”
Die Nachteile bestehen jedoch nach wie vor. Kurz vor dem Internationalen Weltfrauentag 2026 meldeten die Vereinten Nationen: In vielen Ländern verlieren Frauen und Mädchen Rechte, die sie schon erreicht hatten. Die Diskriminierung wächst. Der Global Gender Gap Report 2026 kommt zu dem Schluss: Frauen weltweit sind noch 120 Jahre von Gleichberechtigung entfernt. In Deutschland, so der Report, seien Frauen und Männer zu etwa 82 Prozent gleichgestellt.
Auch in Deutschland geraten Frauenrechte massiv unter Druck. Die AfD propagiert ein Frauenbild, das Frauen zurück an Herd und Wiege drängt. Im aktuellen Bundestag sitzen deutlich weniger Frauen als Männer. Und die aktuellen Reformen der Bundesregierung – vom Elterngeld über den Unterhaltsvorschuss bis zu den Rentenpunkten für Pflege – belasten vor allem Frauen.
Um die Pressefreiheit steht es so schlecht wie lange nicht – auch in Deutschland. Denn die Gewalt gegen Journalist*innen und Medien wächst. Laut Angaben der Bundesregierung hat die Polizei von Anfang April 2024 bis Ende November 2025 bundesweit 818 politisch motivierte Straftaten gegen Medien registriert. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) in Verdi hat allein im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt Angriffe auf 43 Medienvertreter dokumentiert. Die AfD will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner heutigen Form abschaffen.
Die Pressefreiheit steht seit 1949 in Artikel 5 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”
Seine erste große Bewährungsprobe erlebte Artikel 5 in der Spiegel-Affäre 1962. Nach einem kritischen Bericht über die Bundeswehr wurden Redaktionsräume durchsucht und Herausgeber Rudolf Augstein verhaftet. Studierende, Intellektuelle und Medien protestierten bundesweit. Als Konsequenz musste Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) Ende 1962 sein Amt aufgeben.
64 Jahre später, im Oktober 2026, ordnete das Hamburger Landgericht an, Räume der Wochenzeitung „Die Zeit“ zu durchsuchen und Interviewaufnahmen zu beschlagnahmen. Anlass war ein Podcast über den erbitterten Sorgerechtsstreit in der Hamburger Unternehmerfamilie Block. Das Gericht wollte sämtliche Aufnahmen aus dem Podcast House of Block beschlagnahmen lassen.
Die Zeit hält zu Recht fest: „Informationen, die Medien recherchieren, genießen besonderen Schutz. Die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit wäre nicht viel wert, könnten Gerichte und Staatsanwälte jederzeit drohen, Redaktionen zu durchsuchen, um an Beweise für laufende Ermittlungen oder Verfahren zu kommen.”
Zwölf Stunden am Stück arbeiten – in Deutschland? Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes. Die Union will schon länger flexiblere Arbeitszeiten. Statt einer täglichen soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Bis zu 73,5 Stunden pro Woche wären möglich. Gewerkschaften wie Verdi lehnen die Pläne ab und haben Protest angekündigt.
Das Streikrecht leitet sich aus Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes ab. Er schützt das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen. Daraus folgt das Recht zu streiken. Es gehört zu den wichtigsten Grundrechten in einer Demokratie.
„Es ermöglicht Beschäftigten, gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne einzutreten. Streik heißt nicht Chaos, sondern Zusammenhalt”, fasst Verdi zusammen.
Politiker*innen stellen das Streikrecht immer wieder infrage. Die FDP forderte zuletzt im Sommer 2024 strengere Streikregeln. Auch einzelne Unionspolitiker*innen wollen das Streikrecht für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur einschränken – etwa in Krankenhäusern, bei der Bahn oder in der Energieversorgung.
Am 30. Juni 2017 beschloss der Bundestag endlich die Ehe für alle. Für Lesben und Schwule war das ein historischer Durchbruch. Viele von ihnen hatten jahrzehntelang gegen Diskriminierung und Homophobie gekämpft.
Bis 1969 war Homosexualität unter Männern in der Bundesrepublik generell strafbar. Ursprung dieser Gesetzgebung war das Reichsstrafgesetzbuch von 1872. 1935 verschärfte das NS-Regime den Paragrafen 175 drastisch: „Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.“
Ein bloßer Verdacht reichte für eine Verurteilung. Den Männern drohten bis zu zehn Jahre Zuchthaus und die Deportation ins Konzentrationslager. Historiker*innen schätzen: Im NS-Staat verurteilten Gerichte rund 50.000 Männer nach Paragraf 175. Bis zu 15.000 kamen in Konzentrationslager. Tausende wurden dort ermordet. Erst 1994 wurde Paragraf 175 vollständig gestrichen.
Die Ehe für alle zeigt: Progressive Politik kann sich auch in einer Großen Koalition durchsetzen. Im Bundestag gab es damals schon länger eine Mehrheit aus SPD, Linken und Grünen. Doch die SPD nahm Rücksicht auf ihren Koalitionspartner, die Union.
Vor der Bundestagswahl 2017 machten Grüne, FDP und SPD die Ehe für alle zur Bedingung für jede künftige Koalition. Kanzlerin Angela Merkel leitete überraschend einen Kurswechsel der Union ein. Die SPD nutzte die Chance und brachte den längst fertigen Gesetzentwurf zur Abstimmung. Am Ende stimmten 393 Abgeordnete für das Gesetz. Merkel stimmte mit Nein, so wie die Mehrheit der Unionsfraktion.
Sex ist, wenn alle Beteiligten wollen. Will eine Person nicht, ist es eine Vergewaltigung. Eigentlich logisch. Trotzdem dauerte es Jahrzehnte, bis der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht stand.
Am 7. Juli 2016 verschärfte der Bundestag das Sexualstrafrecht und schrieb den Grundsatz „Nein heißt Nein“ ins Strafgesetzbuch. Kritiker*innen betonen jedoch, dass der Paragraf nicht weit genug geht: Schweigen aus Angst ist keine Zustimmung.
In vielen Ländern Europas gilt bereits das Zustimmungsprinzip: Strafbar ist jeder Sex ohne ausdrückliches Ja. Schweden machte 2018 den Anfang. Auch in Griechenland, Dänemark oder Belgien gilt inzwischen „Ja heißt Ja”. Seit Herbst 2025 gilt das Zustimmungsprinzip auch in Frankreich. Im April 2026 forderte das EU-Parlament mit großer Mehrheit, Vergewaltigung in der ganzen EU einheitlich zu definieren – auf Grundlage des Zustimmungsprinzips.
In ihrem Wahlprogramm hat die SPD die Einführung von „Nur Ja heißt Ja“ versprochen. Jetzt regiert sie mit und muss liefern. Auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, fordern über 225.000 Menschen die Einführung von „Nur Ja heißt Ja“. Schließe Dich hier an und unterzeichne die Petition.
Die vergangenen Wochen und Monate zeigen aber auch: Wo Menschen protestieren, sich online und in ihren Städten und Dörfern organisieren und für eine Vision für eine bessere Zukunft einstehen, können sie gewinnen.
Im April verlor Viktor Orbán die Wahl krachend, nach 16 Jahren an der Macht. In Brasilien haben sich Millionen Menschen im Netz organisiert. Dank ihres Einsatzes hat Präsident Lula seinen rechtsextremen Herausforderer Flávio Bolsonaro bei der Stichwahl zur Präsidentschaftswahl geschlagen. In Serbien hatten Studierende zwei Jahre lang gegen Korruption und für Demokratie protestiert. Gemeinsam haben sie Aleksander Vučić geschlagen – nach 14 Jahren an der Macht. Und in den USA haben die Demokraten die Mehrheit im Senat und im Repräsentantenhaus gewonnen. Das ist ein großer Hoffnungsschimmer.
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